Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Nachweise der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Referenzen (mind. 3 und höchstens 10 abgeschlossene Softwareentwicklungsprojekte seit Januar 2015);
(2) Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Umsatzzahlen (insgesamt mind. 1 Million Euro Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren);
(3) Nachweise der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Mitarbeiterzahl (mind. 10 festangestellte Mitarbeiter für die Konzeption und Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten);
(4) Nachweise der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Qualifikationen (jeweils mind. 2 Mitarbeiter mit gründlichen Kenntnissen und Erfahrungen in den Bereichen: Projektmanagement, Erstellung von IT-Konzepten, Prorammierung von Java-Web-Anwendungen, Programmierung datenbankgeschützter Anwendungen, Planung und Durchführung von Softwaretests, Erstellung von Systemdokumentationenen);
(5) Für die vorgesehene Projektdauer von 18 Monaten sind mind. 3 deutschsprachige Mitarbeiter und mind. 2 entscheidungsberechtigte deutschsprachige Ansprechpartner, welche für das Projektteam vorgesehen sind, zur Verfügung zu stellen;
(6) Benennung des Projekteams: Benennung von 3 Mitarbeitern die schwerpunktmäßig für das Projekt eingesetzt werden;
(7) Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Qualifikation des Projektteams. Beschreibung des vorgesehenen Projetkteams (Erfahrung in der Erstellung von IT-Konzepten, Softwareentwicklung, Programmiersprache Java, usw.);
(8) Die Projektsprache ist Deutsch (Dokumentation und Kommunikation);
(9) Verpflichtung, dass die aus der Auftragsausführung bzw. Tätigkeit resultierenden Informationen vertraulich behandelt und für nichtberechtigte Dritte unzugänglich verwahrt werden;
(10) Verpflichtung, dass die Empfehlungen des IT-Grundschutzhandbuchs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die vom BSI festgehaltenen Sicherheitskriterien berücksichtigt werden;
(11) Zur Vermeidung von Folgekosten wird die Verwendung von lizenzfreien Drittanbieterkomponenten angestrebt. Es werden entsprechende Open-Source-Softwareprodukte verwendet, wenn diese im Verhältnis zu lizenzpflichtigen Softwareprodukten mit vergleichbarer Funktionalität zur Verfügung stehen;
(12) Es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 42, 48 Abs. 3-6 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor;
(13) Bei einer Verknüpfung oder Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen wird ein enstprechender Nachweis vorgelegt;
(14) Bestätigung der Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes B.-W. (LTMG).
Weitere Details zu den o. g. Anforderungen sowie zur Form der Nachweisführung sind in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 5.1 beschrieben.