Auftragsbekanntmachung (2018-08-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-227-33234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 30-227-30374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.bundestag.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Hotline (First-Level-Support)
ZT6-1133-2018-139-14-IT2
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline für die Anwenderinnen und Anwender des Deutschen Bundestages (First-Level-Support)”
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Referat ZT 6, Vergaben
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Neben dem Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline (First-Level-Support) gehört auch die technische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Neben dem Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline (First-Level-Support) gehört auch die technische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der Fortentwicklung des IT-Serviceangebotes basierend auf den Erkenntnissen im First-Level-Support zum Leistungsumpfang. Die Leistungen müssen von einem Projektleiter und IT-Mitarbeitern erbracht werden. Dabei werden die geschätzten jährlichen Stundenzahlen zugrunde gelegt:
— Projektleiter; montags bis freitags: 2 000
— Projektleiter; samstags, sonntags und feiertags: 50
— IT-Mitarbeiter; montags bis freitags: 35 900
— IT-Mitarbeiter; samstags, sonntags und feiertags: 50
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht zu Gunsten der Auftraggeberin die zweimalige Option zur Verlängerung der Vertragsdauer um jeweils ein Jahr.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Aus Gründen der...”
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter auf der e-Vergabeplattform registriert sein und die Teilnahme am Verfahren aktiviert haben. Hierfür ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 150-344811 (2018-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 216 300 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neben dem Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline (First-Level-Support) gehört auch die technische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Neben dem Betrieb einer qualifizierten IT-Hotline (First-Level-Support) gehört auch die technische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der Fortentwicklung des IT-Serviceangebotes basierend auf den Erkenntnissen im First-Level-Support zum Leistungsumpfang. Die Leistungen müssen von einem Projektleiter und IT-Mitarbeitern erbracht werden. Dabei werden die geschätzten jährlichen Stundenzahlen zugrunde gelegt:
— Projektleiter; montags bis freitags: 2 000,
— Projektleiter; samstags, sonntags und feiertags: 50,
— IT-Mitarbeiter; montags bis freitags: 35 900,
— IT-Mitarbeiter; samstags, sonntags und feiertags: 50.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Es wurde das wirtschaftlichste Angebot nach der einfachen Richtwertmetohde gemäß UFAB 2018 bezuschlagt.”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 0,00
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Leistungszeitraum beginnt frühestens zum 1.1.2019, spätestens jedoch am 1.3.2019 in Absprache mit dem Auftragnehmer und hat eine Laufzeit von zunächst 2...”
Beschreibung der Optionen
Der Leistungszeitraum beginnt frühestens zum 1.1.2019, spätestens jedoch am 1.3.2019 in Absprache mit dem Auftragnehmer und hat eine Laufzeit von zunächst 2 Jahren. Der konkrete Leistungszeitraum wird in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt. Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag 2 Mal um jeweils bis zu einem Jahr zu verlängern. Danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer weiteren Willenserklärung bedarf.
Die Verlängerung wird spätestens vier Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes durch die Auftraggeberin in Textform erklärt. Erklärt die Auftraggeberin keine Verlängerung, endet der Vertrag, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 150-344811
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: IT-Hotline (First-Level-Support)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Paul IT-Service
Postanschrift: Rückertstr.5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30450874911📞
E-Mail: kuemmel@paul-it-service.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 216 300 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 006-009789 (2019-01-07)