Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
III.1.3.1) (B) (5 %)
— 0 Punkte: kleiner 50 MA in 2017 und kleiner 35 MA im Jahresmittel der letzten 3 GJ,
— 5 Punkte: größer 50 MA bis 100 MA in 2017 oder größer 35 bis 80 MA im Jahresmittel der letzten 3 GJ,
— 10 Punkte: größer 100 MA in 2017 oder größer 80 MA im Jahresmittel der letzten 3 GJ
III.1.3.2) (B) (5 %).
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, überwiegend für die genannte Tätigkeit eingesetzt werden. Eine doppelte Zählung von Mitarbeitern bei den Kriterien III.1.3.2 und III.1.3.3 ist nicht zulässig.
— 0 Punkte: kleiner 25 MA in 2017 und 20 MA im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre,
— 5 Punkte: größer 25 MA bis 50 MA in 2017 oder größer 20 bis 40 MA im Jahresmittel der letzten 3 GJ,
— 10 Punkte: größer 50 MA in 2017 oder größer 40 MA im Jahresmittel der letzten 3 GJ
III.1.3.3 (B) (5 %).
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, überwiegend für die genannte Tätigkeit eingesetzt werden. Eine doppelte Zählung von Mitarbeitern bei den Kriterien III.1.3.2 und III.1.3.3 ist nicht zulässig.
— 0 Punkte: kleiner 25 MA in 2017 und 20 MA im Jahresmittel der letzten 3 GJ,
— 5 Punkte: größer 25 MA bis 50 MA in 2017 oder größer 20 bis 40 MA im Jahresmittel der letzten 3 GJ,
— 10 Punkte: größer 50 MA in 2017 oder größer 40 MA im Jahresmittel der letzten 3 GJ
III.1.3.4 (A) Mindestens 5 qualifizierte, deutschsprachige Mitarbeiter für den 3rd. Level-Supoort in 2017 oder im Jahresmittel der letzten 3 GJ für die unter III.2.2.1 benannte E-Akte-Standardsoftware;
III.1.3.7 (A) Mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.);
III.1.3.8 (A) Beschreibung des Regelprozesses oder Anmeldung zur ISO-Zertifizierung oder Zertifikat ISO 27001
Für lfd. Nr. lt. Bekanntmachungstext III.1.3.9 bis III.1.3.11 gilt insgesamt:
Je Teilnahmeantrag werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Das Referenzprojekt darf nicht älter als 5 Jahre (Projektende) sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags.
Sofern mehr als 5 Referenzprojekte in einem Angebot enthalten sind, bleiben alle Referenzen NACH dem 5. Projekt unberücksichtigt.
— III.1.3.9 (A) siehe Anforderung,
— III.1.3.10 (A) siehe Anforderung,
— III.1.3.11 (A) siehe Anforderung,
— III.1.3.12 (B) (50 %).
Die Vergleichbarkeit jedes Referenzprojekts kann mit maximal 100 Bewertungspunkten bewertet werden. Es können bis zu fünf Referenzprojekte eingereicht werden.
Die Punktzahl ergibt sich aus der Summe dieser Bewertungspunkte geteilt durch 50.
III.1.3.13 (A/B) (20 %) Die erforderlichen Anforderungen je Rolle sind in den Formularen E XIV - E XVIII beschrieben.
Die angegebenen MA gelten als geeignet, wenn sie von den in den Formularen als „Mindestanforderung“ ausgewiesenen Kriterien erfüllen. Ein Bewerber ist ungeeignet, wenn für die erforderlichen Mindestmitarbeiterzahlen nicht ausreichend geeignete Profile nachgewiesen wurden.
Durch den Bewerber ist zuzusichern, dass je Rolle mind. einer der dazu angegeben MA in leitender Schlüsselposition durch den Auftraggeber ab Projektbeginn durchgängig eingesetzt wird. Davon ausgenommen sind die angegebenen MA in der Rolle als Berater. Eine Mehrfachnennung eines MA für mehrere Rollen ist dabei nicht zulässig.
Es sind genau 8 Profile (2 je SenBT/SenFSB sowie PM und 1 je BT und FSB) einzureichen.
Seniorberater sowie Projektmanager können jeweils mit maximal 300 Bewertungspunkten bewertet werden. Berater können mit maximal 100 Bewertungspunkten bewertet werden.
— 0 Punkte: 0 – 599 Bewertungspunkte aus Profilbewertungen,
— 3 Punkte: 600 – 899 Bewertungspunkte aus Profilbewertungen,
— 5 Punkte: 900 – 1 199 Bewertungspunkte aus Profilbewertungen,
— 7 Punkte: 1.200 – 1 500 Bewertungspunkte aus Profilbewertungen,
— 10 Punkte: > 1 500 Bewertungspunkte aus Profilbewertungen.