Gegenstand und Umfang der jeweiligen Prüfung richten sich nach den Regelungen und Grundsätzen der §§ 317 ff. HGB, des § 53 HGrG und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie dem aktuellen Fragenkatalog hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDW PS 720). Darüber hinaus ist die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel gemäß einem spezifischen, im Rahmen der Bewirtschaftungsgrundsätze der MPG (BewGr-MPG) festgeschriebenen Fragenkatalog (vgl. Anlage 2) durch den Auftragnehmer zu prüfen und im Rahmen des Prüfungsberichts darüber zu berichten. Zudem hat der Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen im Bedarfsfalle für ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung zu stehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: 84 07 09 02 10/2018/Jahresabschlussprüfung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand und Umfang der jeweiligen Prüfung richten sich nach den Regelungen und Grundsätzen der §§ 317 ff. HGB, des § 53 HGrG und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie dem aktuellen Fragenkatalog hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDW PS 720). Darüber hinaus ist die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel gemäß einem spezifischen, im Rahmen der Bewirtschaftungsgrundsätze der MPG (BewGr-MPG) festgeschriebenen Fragenkatalog (vgl. Anlage 2) durch den Auftragnehmer zu prüfen und im Rahmen des Prüfungsberichts darüber zu berichten. Zudem hat der Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen im Bedarfsfalle für ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung zu stehen.
Gegenstand und Umfang der jeweiligen Prüfung richten sich nach den Regelungen und Grundsätzen der §§ 317 ff. HGB, des § 53 HGrG und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie dem aktuellen Fragenkatalog hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDW PS 720). Darüber hinaus ist die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel gemäß einem spezifischen, im Rahmen der Bewirtschaftungsgrundsätze der MPG (BewGr-MPG) festgeschriebenen Fragenkatalog (vgl. Anlage 2) durch den Auftragnehmer zu prüfen und im Rahmen des Prüfungsberichts darüber zu berichten. Zudem hat der Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen im Bedarfsfalle für ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung zu stehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Detailierte Inforamtionen zu den Zuschlagskriterien, die unter Ziffer II.2.5) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind, können der Vergabeunterlage in Kapitel 1.17.2 entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (derzeit 84 Institute und weitere [Forschungs-]Einrichtungen, im Folgenden „Institute“). Die Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) berät und unterstützt die Organe und Forschungseinrichtungen und führt die laufenden Geschäfte der MPG.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (derzeit 84 Institute und weitere [Forschungs-]Einrichtungen, im Folgenden „Institute“). Die Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) berät und unterstützt die Organe und Forschungseinrichtungen und führt die laufenden Geschäfte der MPG.
Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. zu erbringen:
1) Prüfungen:
1.1) freiwillige Jahresabschlussprüfung einschl. Lagebericht gem. §§ 317 ff. HGB in entsprechender Anwendungen der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der vereinsrechtlichen Regelungen und Besonderheiten
1.2) Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (in Anwendung des IDW PS 720)
1.3) Prüfung gemäß Fragenkatalog zur Jahresabschlussprüfung (Anlage a zu Nr. 14 (2) BewGr-MPG): „Feststellungen der Wirtschaftsprüfer zur zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel durch die Antragsgemeinschaft der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) im Rahmen der Jahresabschlussprüfung“ (siehe Anlage 2)
1.3) Prüfung gemäß Fragenkatalog zur Jahresabschlussprüfung (Anlage a zu Nr. 14 (2) BewGr-MPG): „Feststellungen der Wirtschaftsprüfer zur zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel durch die Antragsgemeinschaft der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) im Rahmen der Jahresabschlussprüfung“ (siehe Anlage 2)
2) Prüfungsbericht über die o. g. Prüfungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450)
3) Berichterstattung über die Prüfung und deren Ergebnisse gegenüber der Leitung der MPG, dem Prüfungsausschuss der MPG und den Zuwendungsgebern
4) ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes
5) An gesonderten Terminen wird der Abschlussprüfer der Leitung der MPG, dem Prüfungsausschuss der MPG und den Zuwendungsgebern mündlich oder auf Verlangen des Auftraggebers schriftlich über die Prüfung und deren Ergebnisse Bericht erstatten. Diese Termine werden rechtzeitig unter den Betroffenen abgestimmt.
5) An gesonderten Terminen wird der Abschlussprüfer der Leitung der MPG, dem Prüfungsausschuss der MPG und den Zuwendungsgebern mündlich oder auf Verlangen des Auftraggebers schriftlich über die Prüfung und deren Ergebnisse Bericht erstatten. Diese Termine werden rechtzeitig unter den Betroffenen abgestimmt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich der vorbereitenden Schlussbesprechung ist, soweit der Rahmenvertrag jeweils entsprechend verlängert wird, bis jeweils zum 30.4. des Folgejahres abzuschließen.
Das rechtlich unselbständige Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) ist Teil des MPG e. V. und zugleich ein assoziiertes Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF). Das IPP erstellt einen eigenen Jahresabschluss, der durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Das Rechnungswesen und die Berichterstattung sind unabhängig vom Rechnungswesen der MPG und folgen den Vorgaben der HGF (vgl. Anlage 3, Rahmeninformation, Kap. 2.5.3). Die Prüfung des Jahresabschlusses des IPP ist nicht Teil des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Jahresabschluss des IPP fließt aber in den Jahresabschluss der MPG mit ein und ist bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Von der Prüfung und Berichterstattung zu Punkt 1.3. ist das IPP ausgenommen.
Das rechtlich unselbständige Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) ist Teil des MPG e. V. und zugleich ein assoziiertes Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF). Das IPP erstellt einen eigenen Jahresabschluss, der durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Das Rechnungswesen und die Berichterstattung sind unabhängig vom Rechnungswesen der MPG und folgen den Vorgaben der HGF (vgl. Anlage 3, Rahmeninformation, Kap. 2.5.3). Die Prüfung des Jahresabschlusses des IPP ist nicht Teil des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Jahresabschluss des IPP fließt aber in den Jahresabschluss der MPG mit ein und ist bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Von der Prüfung und Berichterstattung zu Punkt 1.3. ist das IPP ausgenommen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrags beträgt ein Jahr. Der Rahmenvertrag kann 3 mal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung
Zusätzliche Informationen:
Detailierte Inforamtionen zu den Zuschlagskriterien, die unter Ziffer II.2.5) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind, können der Vergabeunterlage in Kapitel 1.17.2 entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Prüfung der Unterlagen erfolgt am Standort der Generalverwaltung der MPG und im Einzelfall an anderen Standorten. Weitere Leistungen können teilweise am Standort des Auftragnehmers erfolgen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG)) anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG)) anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie §§ 319, 319a HGB (Anlage 7.1),
— Unternehmensdarstellung (Anlage 7.04),
— Nachweis der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. Anerkennung als WP-Gesellschaft durch Nachweis der Eintragung im Berufsregister nach §§ 37 f. WPO bzw. – sofern relevant – Eintrag im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder sonstiges,
— Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften (im Folgenden „BG“) sind grundsätzlich zugelassen. Die BG hat aber mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 7.11) abzugeben.
— Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften (im Folgenden „BG“) sind grundsätzlich zugelassen. Die BG hat aber mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 7.11) abzugeben.
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 47 Abs. (1) VgV. In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) mit Angebotsabgabe zu benennen (anhand Anlage 7.10 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen der Vergabeunterlagen) und die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme der Erklärung Bietergemeinschaften jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 37 Abs. (1) VgV nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/ -angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen,ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 47 Abs. (1) VgV. In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) mit Angebotsabgabe zu benennen (anhand Anlage 7.10 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen der Vergabeunterlagen) und die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme der Erklärung Bietergemeinschaften jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 37 Abs. (1) VgV nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/ -angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 47 Abs. (2) VgV i.R. dieses Vergabeverfahrens berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 47 Abs. (2) VgV i.R. dieses Vergabeverfahrens berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Ferner ist mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen,durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 47 Abs. (1) VgV (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen, Anlage 7.10).
Ferner ist mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen,durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 47 Abs. (1) VgV (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen, Anlage 7.10).
In Übereinstimmung mit § 47 Abs.5 VgV besteht für einen Teil der verfahrensgegenständlichen Leistungen ein Selbstausführungsgebot vom Auftragnehmer oder von den Mitgliedern einer BG. Als solche gelten jedenfalls die Testierung der zu prüfenden Jahresabschlüsse, die Bestätigungen der durchgeführten HGrG-Prüfungen sowie die Bestätigungen der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel durch die MPG (vgl. Kapitel 1.15 der Vergabeunetrlage).
In Übereinstimmung mit § 47 Abs.5 VgV besteht für einen Teil der verfahrensgegenständlichen Leistungen ein Selbstausführungsgebot vom Auftragnehmer oder von den Mitgliedern einer BG. Als solche gelten jedenfalls die Testierung der zu prüfenden Jahresabschlüsse, die Bestätigungen der durchgeführten HGrG-Prüfungen sowie die Bestätigungen der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel durch die MPG (vgl. Kapitel 1.15 der Vergabeunetrlage).
Die Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) ist jeweils der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird, ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung/Nachweis über Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens,
— Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Jahresabschlussprüfung“.
Aufrund der Zeichenbegrenzung können die Eignungskriterien nicht vollständig abgebildet werden. Die Eignungskriterien können der Vergabeunterlage in den Kapiteln 1.14 bis 1.16 entnommen werden.
Mindeststandards:
— Vorlage bzw. Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5 Mio. EUR, zweifach maximiert pro Jahr,
— Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen: Gesamtjahresumsatz des Unternehmens von 5 Mio. EUR und spezifischer Jahresumsatz im Bereich „Jahresabschlussprüfung“ von 2 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensreferenzen aus dem Bereich Jahresabschlussprüfungen von zuwendungsfinanzierten Einrichtungen in den letzten 3 Jahren,
— Angaben, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von ERP-Systemen,
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten.
Aufrund der Zeichenbegrenzung können die Eignungskriterien nicht vollständig abgebildet werden. Die Eignungskriterien können der Vergabeunterlage in den Kapiteln 1.14 bis 1.16 entnommen werden.
Mindeststandards:
— Mit dem Angebot sind mindestens 2 Referenzen einzureichen. Die genannten Referenzen dürfen nicht vor dem 9.5.2015 abgeschlossen worden sein (Mindestbedingung für die Wertbarkeit einer Referenz); der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen,
— Mit dem Angebot sind mindestens 2 Referenzen einzureichen. Die genannten Referenzen dürfen nicht vor dem 9.5.2015 abgeschlossen worden sein (Mindestbedingung für die Wertbarkeit einer Referenz); der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen,
— Implementierung eines Verfahrens zur ordnungsgemäßen Durchführung und Sicherung der Qualität für die Durchführung von Abschlussprüfungen gemäß § 55b WPO,
— Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre müssen mindestens die folgenden Mitarbeiterzahlen je Kategorie beschäftigt gewesen sein: mindestens 50 Gesamt-Mitarbeiter, mindestens 5 Wirtschaftsprüfer als Prüfungspartner/in, mindestens 10 Wirtschaftsprüfer als Manager und mindestens 5 EDV-Prüfer.
— Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre müssen mindestens die folgenden Mitarbeiterzahlen je Kategorie beschäftigt gewesen sein: mindestens 50 Gesamt-Mitarbeiter, mindestens 5 Wirtschaftsprüfer als Prüfungspartner/in, mindestens 10 Wirtschaftsprüfer als Manager und mindestens 5 EDV-Prüfer.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verlangt werden folgende Nachweise des Wirtschaftsteilnehmers über:
— die Eintragung in das Berufsregister nach §§ 37 f. WPO,
— und sofern relevant: den Eintrag im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder sonstiges.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vom Auftragnehmer wird bei der Ausführung des Auftrags erwartet, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrscht wird und dass alle Dokumente im Zusammenhang mit der Auftragsausführung in deutscher Sprache verfasst werden (§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Vom Auftragnehmer wird bei der Ausführung des Auftrags erwartet, dass die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrscht wird und dass alle Dokumente im Zusammenhang mit der Auftragsausführung in deutscher Sprache verfasst werden (§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten. Bei der elektronischen Übertragung personenbezogener Daten über das Internet per E-Mail ist der Verschlüsselungsstandard „S/Mime“ digital signiert einzuhalten (§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten. Bei der elektronischen Übertragung personenbezogener Daten über das Internet per E-Mail ist der Verschlüsselungsstandard „S/Mime“ digital signiert einzuhalten (§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Der maximale Leistungsumfang der nach § 21 Abs. 6 VgV Regellaufzeit einer Rahmenvereinbarung (RV) von 48 Monaten wird überschritten. Die über die Regellaufzeit hinausgehende Vertragslaufzeit ist dadurch begründet, dass diese über den Zeitpunkt der Einzelbeauftragung hinaus bis zum Abschluss aller Leistungen, die aufgrund der RV im Wege der Einzelbeauftragung vergeben werden, fortbestehen muss.
Der maximale Leistungsumfang der nach § 21 Abs. 6 VgV Regellaufzeit einer Rahmenvereinbarung (RV) von 48 Monaten wird überschritten. Die über die Regellaufzeit hinausgehende Vertragslaufzeit ist dadurch begründet, dass diese über den Zeitpunkt der Einzelbeauftragung hinaus bis zum Abschluss aller Leistungen, die aufgrund der RV im Wege der Einzelbeauftragung vergeben werden, fortbestehen muss.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz- und Prüfungsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der zum Einsatz kommenden Teammitglieder
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz IT-gestützter Prüfungstechnik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit der Dezentralität in der MPG
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergänzende Prüfungen der zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel
Gewichtung des Preises: 45,00
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Die Leistung wird voraussichtlich in 4 Jahren erneut in den Wettbewerb gestellt.
Sie können die Unterlagen kostenlos in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landesanzeigers Baden-Württemberg www.tender24.de downloaden. Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen erhalten Sie ausschließlich über diese Vergabeplattform; nur solche Auskünfte können als autorisiert betrachtet werden. Bitte prüfen Sie diese Seite regelmäßig vor Angebotsschluss auf etwaige Aktualisierungen! Eine freiwillige Registrierung bei der bezeichneten Vergabeplattform wird von Beginn an empfohlen. Für die geforderte elektronische Angebotsabgabe ist die Registrierung erforderlich, jedoch keine elektronische Signatur. Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotslegung und beachten Sie die dort hinterlegten Bieterfragen und Antworten. Bitte beachten Sie, das nicht beachtete Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Ausschluss führen können.
Sie können die Unterlagen kostenlos in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landesanzeigers Baden-Württemberg www.tender24.de downloaden. Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen erhalten Sie ausschließlich über diese Vergabeplattform; nur solche Auskünfte können als autorisiert betrachtet werden. Bitte prüfen Sie diese Seite regelmäßig vor Angebotsschluss auf etwaige Aktualisierungen! Eine freiwillige Registrierung bei der bezeichneten Vergabeplattform wird von Beginn an empfohlen. Für die geforderte elektronische Angebotsabgabe ist die Registrierung erforderlich, jedoch keine elektronische Signatur. Verwenden Sie bitte ausschließlich die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotslegung und beachten Sie die dort hinterlegten Bieterfragen und Antworten. Bitte beachten Sie, das nicht beachtete Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Ausschluss führen können.
Bieterfragen richten Sie bitte ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportal des Landesanzeiegrs Baden-Württemberg www.tender24.de Nur die über das „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das europäische öffentliche Auftragswesen“ veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Etwaige Aktualisierungen oder Ergänzungen von Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Bieterfragen richten Sie bitte ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportal des Landesanzeiegrs Baden-Württemberg www.tender24.de Nur die über das „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das europäische öffentliche Auftragswesen“ veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Etwaige Aktualisierungen oder Ergänzungen von Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/Uhrzeit. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der im System automatisch dokumentierte Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Vergabeplattform www.tender24.de Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter I.3) genannten Vergabeplattform eingehen, werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/Uhrzeit. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der im System automatisch dokumentierte Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Vergabeplattform www.tender24.de Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter I.3) genannten Vergabeplattform eingehen, werden nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der unter IV.2.2 mitgeteilten Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I. 1) benannten Kontaktstelle rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 GWB). Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I. 1) genannten Kontaktstelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der unter IV.2.2 mitgeteilten Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I. 1) benannten Kontaktstelle rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 2 und 3 GWB). Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I. 1) genannten Kontaktstelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Hält der Bieter die vorherig genannten Fristen nicht ein, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Hält der Bieter die vorherig genannten Fristen nicht ein, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt, Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt, Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.
Quelle: OJS 2018/S 090-203587 (2018-05-09)
Ergänzende Angaben (2018-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand und Umfang der jeweiligen Prüfung richten sich nach den Regelungen und Grundsätzen der §§ 317 ff. HGB, des § 53 HGrG und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie dem aktuellen Fragenkatalog hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDW PS 720). Darüber hinaus ist die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel gemäß einem spezifischen, im Rahmen der Bewirtschaftungsgrundsätze der MPG (BewGr-MPG) festgeschriebenen Fragenkatalog (vgl. Anlage 2) durch den Auftragnehmer zu prüfen und im Rahmen des Prüfungsberichts darüber zu berichten. Zudem hat der Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen im Bedarfsfalle für ad-hoc-Beratungen in Prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung zu stehen.
Gegenstand und Umfang der jeweiligen Prüfung richten sich nach den Regelungen und Grundsätzen der §§ 317 ff. HGB, des § 53 HGrG und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie dem aktuellen Fragenkatalog hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDW PS 720). Darüber hinaus ist die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel gemäß einem spezifischen, im Rahmen der Bewirtschaftungsgrundsätze der MPG (BewGr-MPG) festgeschriebenen Fragenkatalog (vgl. Anlage 2) durch den Auftragnehmer zu prüfen und im Rahmen des Prüfungsberichts darüber zu berichten. Zudem hat der Prüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen im Bedarfsfalle für ad-hoc-Beratungen in Prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes zur Verfügung zu stehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (derzeit 84 Institute und weitere [Forschungs-]Einrichtungen, im Folgenden „Institute“). Die Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) berät und unterstützt die Organe und Forschungseinrichtungen und führt die laufenden Geschäfte der MPG. Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. zu erbringen: 1. Prüfungen: 1.1. freiwillige Jahresabschlussprüfung einschl. Lagebericht gem. §§ 317 ff. HGB in entsprechender Anwendungen der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der vereinsrechtlichen Regelungen und Besonderheiten 1.2. Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (in Anwendung des IDW PS 720) 1.3. Prüfung gemäß Fragenkatalog zur Jahresabschlussprüfung (Anlage a zu Nr. 14 (2) BewGr-MPG): „Feststellungen der Wirtschaftsprüfer zur zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel durch die Antragsgemeinschaft der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) im Rahmen der Jahresabschlussprüfung“ (siehe Anlage 2) 2. Prüfungsbericht über die o. g. Prüfungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) 3. Berichterstattung über die Prüfung und deren Ergebnisse gegenüber der Leitung der MPG, dem Prüfungsausschuss der MPG und den Zuwendungsgebern 4. ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich der vorbereitenden Schlussbesprechung ist, soweit der Rahmenvertrag jeweils entsprechend verlängert wird, bis jeweils zum 30.4. des Folgejahres abzuschließen. Das rechtlich unselbständige Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) ist Teil des MPG e. V. und zugleich ein assoziiertes Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF). Das IPP erstellt einen eigenen Jahresabschluss, der durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Das Rechnungswesen und die Berichterstattung sind unabhängig vom Rechnungswesen der MPG und folgen den Vorgaben der HGF (vgl. Anlage 3, Rahmeninformation, Kap. 2.5.3). Die Prüfung des Jahresabschlusses des IPP ist nicht Teil des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Jahresabschluss des IPP fließt aber in den Jahresabschluss der MPG mit ein und ist bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Von der Prüfung und Berichterstattung zu Punkt 1.3. ist das IPP ausgenommen.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (derzeit 84 Institute und weitere [Forschungs-]Einrichtungen, im Folgenden „Institute“). Die Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) berät und unterstützt die Organe und Forschungseinrichtungen und führt die laufenden Geschäfte der MPG. Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. zu erbringen: 1. Prüfungen: 1.1. freiwillige Jahresabschlussprüfung einschl. Lagebericht gem. §§ 317 ff. HGB in entsprechender Anwendungen der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der vereinsrechtlichen Regelungen und Besonderheiten 1.2. Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (in Anwendung des IDW PS 720) 1.3. Prüfung gemäß Fragenkatalog zur Jahresabschlussprüfung (Anlage a zu Nr. 14 (2) BewGr-MPG): „Feststellungen der Wirtschaftsprüfer zur zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Zuwendungsmittel durch die Antragsgemeinschaft der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) im Rahmen der Jahresabschlussprüfung“ (siehe Anlage 2) 2. Prüfungsbericht über die o. g. Prüfungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) 3. Berichterstattung über die Prüfung und deren Ergebnisse gegenüber der Leitung der MPG, dem Prüfungsausschuss der MPG und den Zuwendungsgebern 4. ad-hoc-Beratungen in prüfungsrelevanten Fragestellungen des Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich der vorbereitenden Schlussbesprechung ist, soweit der Rahmenvertrag jeweils entsprechend verlängert wird, bis jeweils zum 30.4. des Folgejahres abzuschließen. Das rechtlich unselbständige Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) ist Teil des MPG e. V. und zugleich ein assoziiertes Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF). Das IPP erstellt einen eigenen Jahresabschluss, der durch externe Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Das Rechnungswesen und die Berichterstattung sind unabhängig vom Rechnungswesen der MPG und folgen den Vorgaben der HGF (vgl. Anlage 3, Rahmeninformation, Kap. 2.5.3). Die Prüfung des Jahresabschlusses des IPP ist nicht Teil des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages. Der Jahresabschluss des IPP fließt aber in den Jahresabschluss der MPG mit ein und ist bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen. Von der Prüfung und Berichterstattung zu Punkt 1.3. ist das IPP ausgenommen.