Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover und der Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH für das Jahr 2018 mit anschließender bis zu viermaliger Option der Erstreckung auf die Jahresabschlüsse eines weiteren Jahres (maximal bis einschließlich Jahresabschlüsse 2022).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Jahresabschlussprüfung Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
84-18”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover und der Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH für das Jahr 2018...”
Kurze Beschreibung
Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover und der Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH für das Jahr 2018 mit anschließender bis zu viermaliger Option der Erstreckung auf die Jahresabschlüsse eines weiteren Jahres (maximal bis einschließlich Jahresabschlüsse 2022).
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Karl-Wiechert-Allee 60 C 30625 Hannover Prüfungshandlungen am Sitz des Auftraggebers sowie in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover und der Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH für das Jahr 2018...”
Beschreibung der Beschaffung
Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover und der Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH für das Jahr 2018 mit anschließender bis zu viermaliger Option der Erstreckung auf die Jahresabschlüsse eines weiteren Jahres (maximal bis einschließlich Jahresabschlüsse 2022).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag umfasst zunächst nur die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018. Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu viermal eine Verlängerung des...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag umfasst zunächst nur die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018. Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu viermal eine Verlängerung des Vertrages für die Prüfung der Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres zu verlangen (Option). Die Optionen sind jeweils bis spätestens zum 31.08. eines Jahres durch Erklärung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung der beauftragten Leistung durch den Auftragnehmer...”
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Erteilung des Zuschlags und endet mit der vollständigen Erbringung der beauftragten Leistung durch den Auftragnehmer (ggf. unter Einbeziehung der Optionen). Die angegebenen Laufzeitdaten stellen daher nur Orientierungswerte dar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Verurteilungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Sonstiges...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Verurteilungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Sonstiges Fehlverhalten).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über Jahresumsätze insgesamt und der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2015-2017,
— Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über Jahresumsätze insgesamt und der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2015-2017,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, welche den Anforderungen von § 54 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WiPro) sowie Ziffer 9 Abs. 2 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Stand 1.1.2017 (AAB) entspricht.
“— Durchschnittswert der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2015-2017 mindestens 90 000 EUR” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zu Referenzen über vergleichbare Leistungen,
— Angabe der für den Auftragsgegenstand vorgesehenen Personen.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Referenzen: Bieter haben Referenzaufträge aus den Jahren 2015 bis 2017 nachzuweisen, welche die Prüfung der Jahresabschlüsse von örE in Form von...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Referenzen: Bieter haben Referenzaufträge aus den Jahren 2015 bis 2017 nachzuweisen, welche die Prüfung der Jahresabschlüsse von örE in Form von Zweckverbänden, Anstalten öffentlichen Rechts oder einer vergleichbaren Rechtsform zum Gegenstand haben. Im Rahmen der angegebenen Referenzaufträge müssen der/die für den Auftragsgegenstand vorgesehene Prüfungsleiter/in oder der/die für den Auftragsgegenstand vorgesehene stellvertretende Prüfungsleiter/in ebenfalls als Prüfungsleiter/in oder stellvertretende/r Prüfungsleiter/in fungiert haben. Jede den o. g. Anforderungen entsprechende Referenz wird mit einer Punktzahl bewertet, die je nach Anzahl der Einwohner im satzungsgemäßen Entsorgungsgebiet des jeweils geprüften örE folgende Werte annimmt:
— Bis zu 200 000 Einwohner: 2 Punkte,
— 200 001-400 000 Einwohner: 4 Punkte,
— 400 001-600 000 Einwohner: 6 Punkte,
— Ab 600 001 Einwohner: 8 Punkte.
Die je Referenz erhaltenen Punkte werden addiert. Als geeignet angesehen werden Unternehmen, die eine Gesamtpunktzahl von mindestens 10 Punkten erreichen.
— Mindestens Angabe von Prüfungsleiter/in und stellv. Prüfungsleiter/in; weitere Mitarbeiter, soweit vorgesehen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB nur öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-24
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-25
15:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLYZ0E
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag im Sinne von § 160 ff. GWB ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag im Sinne von § 160 ff. GWB ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 163-372628 (2018-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 250 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 163-372628
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bornumer Straße 4-6
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 204 400 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLY3XZ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag im Sinne von § 160 ff. GWB ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag im Sinne von § 160 ff. GWB ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 213-488876 (2018-11-05)