Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewerbererklärung zur Unabhängigkeit
Der Bewerber/der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er:
— die Bedingungen zu den Höchstlaufzeiten des Prüfungsmandates (interne und externe Rotationspflicht, gemäß. Art. 17 EU-APrVO), soweit relevant, erfüllt,
— die Anforderungen an Prüfungshonorare (gemäß Art. 4 EU-APrVO), soweit relevant, erfüllt,
— die Anforderungen (gem. Art. 5 EU-APrVO) im Zusammenhang mit den Nichtprüfungsleistungen beachtet bzw. eingehalten werden,
— die Integrität der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vorstandes des Unternehmens von öffentlichem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-APrVO) vor Annahme des Mandats beurteilen wird, und,
— die Prüfungspartner und Mitglieder der höheren Führungsebene und das Leitungspersonal, das die Abschlussprüfung durchführen soll, sowie ggf. Mitglieder des Netzwerks, gemäß den Unabhängigkeitsvorgaben des Art. 6 Abs. 1 EU-APrVO, der §§ 319, 319a, 319b HGB sowie der BS WP/vBP unabhängig sind,
— der Bewerber erkennt an, dass die Beurteilung von Gefährdungen der Unabhängigkeit des Bewerbers gem. Art. 6 Abs. 1 EU-VO, sowie der Transparenzbericht, soweit vorhanden, bei Angebotsabgabe bei Zuschlagserteilung vorgelegt werden müssen.
Hinweis: Vorzulegen ist zu den oben genannten Punkten die hierfür vorgesehene Eigenerklärung (siehe Anlage 20).
Eigenerklärung zum Prüfungsteam
Erklärung des Bewerbers:
1) dass er über qualifiziertes Personal verfügt;
2) es für das Prüfungsteam in der Investitionsbank Berlin zur Verfügung stellt und
3) während der Prüfung am Prüfungsort auch Ansprechpartner zur Verfügung stehen;
4) Benennung und Referenzen von mindestens 2 entsprechend qualifizierten und entscheidungsbefugten Mitarbeitern, die als Verantwortungsträger für die durchzuführenden Aufgaben vorgesehen werden können (Prüfungsleiter). Bitte Mitarbeiterprofile einreichen. Diese können im Teilnahmewettbewerb anonymisiert werden;
5) Das Profil von mindestens 2 Prüfungsassistenten umfasst je mindestens eine zweijährige Berufserfahrung in der Prüfung von Förderbanken;
6) Die Prüfungen müssen in deutscher Sprache durchgeführt werden;
7) Die Prüfungsleiter und Prüfungsassistenten haben Erfahrungen bei der Prüfung von Konzernabschlüssen von Banken nach IFRS;
8) Der Bewerber muss bei Bedarf für Vertretung des angebotenen Personals sorgen;
9) Der Bewerber muss gewährleisten, dass die Prüfungshandlungen in dem mit der IBB abgestimmten Zeitplanes durchgeführt und abgeschlossen werden.
Hinweis: Vorzulegen ist in den Punkten 1 bis 9 vorerst nur eine Eigenerklärung (siehe Anlage 21) mit den Mindestanforderungen. Konkrete Nachweise für die Profile (Lebenslauf) werden im Rahmen der Angebotserstellung gefordert werden.