Auftragsbekanntmachung (2018-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Abwässerkanälen
Kurze Beschreibung:
“Jahresvertrag für die Reinigung und TV-Untersuchung von Grundleitungen und Abwasserkanälen im Stadtgebiet der Kreisstadt Homburg/Saar” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Abwässerkanälen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Abwässerkanälen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisstadt Homburg (Saar)
Postanschrift: Am Forum 5
Postleitzahl: 66424
Postort: Homburg/Saar
Kontakt
Internetadresse: http://www.homburg.de🌏
E-Mail: rainer.lambert@homburg.de📧
Telefon: +49 6841101-412📞
Fax: +49 6841101-480 📠
URL der Dokumente: https://www.homburg.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-17 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 157-360233
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
“Bieter sind zum Eröffnungsverfahren nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2018/S 157-360233 (2018-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 157-360233
Gesamtwert des Auftrags: 438071.13 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots die unter I.1)...”
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebots die unter I.1) benannte Kontakstelle darauf hinzuweisen.
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Quelle: OJS 2018/S 231-528491 (2018-11-28)