Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jahresvertrag TV-Untersuchung gem. SüwVO-Abw.
ZVS-113-2018-III1
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Kurze Beschreibung:
“Jahresvertrag TV-Untersuchung dem. SüwVO-Abw. im Stadtgebiet Hennef für das Jahr 2019 mit der Option der Verlängerung.”
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hennef
Beschreibung der Beschaffung:
“Jahresvertrag TV-Untersuchung dem. SüwVO-Abw. im Stadtgebiet Hennef für das Jahr 2019 mit der Option der Verlängerung.
Ca. 40 km Haltungsuntersuchung...”
Beschreibung der Beschaffung
Jahresvertrag TV-Untersuchung dem. SüwVO-Abw. im Stadtgebiet Hennef für das Jahr 2019 mit der Option der Verlängerung.
Ca. 40 km Haltungsuntersuchung DN150-DN500
Ca. 2 km Haltungsuntersuchung DN600-DN1600
Ca. 1 200 St. Schachtuntersuchungen
Ca. 3 500 St. Grundstücksanschlussleitungsuntersuchungen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor dem 31.12. eines jeweiligen Jahres gekündigt wird. Eine Verlängerung ist maximal bis zum 31.12.2022 möglich. Eine besondere Kündigung zum 31.12.2022 durch die AG und AN ist nicht erforderlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweise gemäß § 6 Nr. 3 (2) a) bis i) VOB/A
— Zu(2) b: Referenzliste vergleichbarer Projekte (mindestens 3 Referenzen über 30 km Jahresuntersuchung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweise gemäß § 6 Nr. 3 (2) a) bis i) VOB/A
— Zu(2) b: Referenzliste vergleichbarer Projekte (mindestens 3 Referenzen über 30 km Jahresuntersuchung Kanalleitungen. Mindestens 3 Referenzen über durchgeführte Grundstücksanschlussleitungsuntersuchungen, einschließlich 3D-Ortung mit Angabe der eingesetzten Kameras, Ortungsgeräte und Auswertungssoftware. Mit Angabe des Ansprechpartner (Auftraggeber),
— RAL Gütezeichen Gruppen „I“,„R“ und „D“
— Nachweis über die jährliche Unterweisung in Arbeitssicherheit,
— Nachweis über die Zertifizierung als Fachbetrieb gemäß § 19 I WHG. Nachweis über einen geschlossenen Überwachungsvertrag nach § 19 I WHG,
— Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unbedenklichkeitsbescheinigungen von:
— Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste über die in der Firma vorhandenen Reinigungsfahrzeuge und TV-Fahrzeuge mit folgenden Mindestangaben:
A) Reinigungsfahrzeuge
Pumpenleistung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste über die in der Firma vorhandenen Reinigungsfahrzeuge und TV-Fahrzeuge mit folgenden Mindestangaben:
A) Reinigungsfahrzeuge
Pumpenleistung, Pumpenausgangsdruck, Lufteinlassung der Vakuumpumpe, vorhandene Schlauchlänge und Durchmesser, Antriebsart (z.B. Allradantrieb), Reinigungsdüsen und Baujahr.
Weitere in der Firma vorhandene Spezialfahrzeuge oder Geräte (wie Rohrfräsroboter, Absperrblasen, Pumpen zur Wasserhaltung) sind anzugeben
B) TV-Fahrzeuge
Angabe Hersteller Fahrzeug, Angabe zum eingesetzten Kamerasystem mit Angabe der minimal und maximal zu untersuchenden Rohrdurchmesser (einschließlich Baujahr und Hersteller).
Liste über die vorhandenen Satellitenkamerasysteme mit Angabe über welche Ortungssysteme die Anlage verfügen, damit eine Ermittlung der x, y, h-Koordinate möglich ist mit Angabe der Genauigkeit (einschließlich Baujahr und Hersteller)
Liste über die vorhandenen Softwarelizenzen.
Angabe über die vorhandenen Schachtinspektionsanlagen mit Angabe des Herstellers und Baujahr.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-06
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-06
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Hennef – Saal Hennef T3.01, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYZ81
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 144-329640 (2018-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 475 147 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 144-329640
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Jahresvertrag TV Untersuchung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kuchem GmbH
Postort: Neunkirchen – Seelscheid
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 475 147 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 386 441 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYJ2W
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertagenach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 202-460138 (2018-10-17)