Johanna-Mestorf-Schule; Tägliche Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung

Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister

Unterhaltsreinigung ca. 3870 m tägliche Reinigungsfläche und einer jährlichen Grundreinigung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Referenznummer: 60.3.907.18
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung ca. 3870 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Andreas-Gayk-Str. 31
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: ulrich.stuckenbroeker@kiel.de 📧
Telefon: +49 431901-5948 📞
Fax: +49 431901-745948 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYNEB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-11 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 070-155295
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHMYNEB

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe oben
Beschreibung der Verlängerungen: Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Johanna-Mestorf-Schule Lütt Steenbusch 41 24145 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Kopie der Gewerbeanmeldung
2. Handelsregister- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate)
3. Handwerkskarte und / oder die IHK Zugehörigkeitsbescheinigung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (nicht älter als 2 Monate).
2. Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 2 Monate).
3. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (nicht älter als 2 Monate).
4. Ein Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Schäden abdeckt: Sach-, Personen-, Vermögens-, Allmählichkeits-, Abwasser-, Brand- und Wasserschäden sowie Schlüsselverlusten, ist zu erbringen. Die Gesamtdeckungssumme muss mindestens 2 500 000 EUR betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Referenzen von mindestens 3 gleichwertigen Reinigungsobjekten der letzten 3 Jahre.
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden.
3. Erklärung über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Erbringung der Leistung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein TTG) findet.
Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungs-erklärungen abzugeben haben. Die ILO-Kernarbeitsnormen.
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(§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft
Internetadresse: www.kiel.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHMYNEB 🌏
Postanschrift: Fleethörn 9
Kontaktperson: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zi. 326
Telefon: +49 431901-2779 📞
E-Mail: frauke.wischhusen@kiel.de 📧
Fax: +49 431901-61301 📠
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben
Quelle: OJS 2018/S 070-155295 (2018-04-10)