Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen.
Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, soweit vorhanden;
2) Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Gefordert wird ein Mindestumsatz in Höhe von 500 000,00 EUR pro Jahr;
3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind;
4) Nachweis über abgeschlossene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
5) Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
6) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung weder beantragt noch dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
7) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt zum Beispiel:
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO); rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben Wegen Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen oder Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen Im Ausland (§§ 129, 129 a, 129 b StGB); Terrorismusfinanzierung oder Wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese Finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder dazu Verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 StGB zu Begehen (§ 89 c StGB); Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (261 StGB); Bestechung (§ 334 StGB); Steuerhinterziehung (§ 370 AO); Vorteilsgewährung (§ 333 StGB); Diebstahl (§ 242 StGB); Unterschlagung (§ 246 StGB); Erpressung (§ 253 StGB); Betrug (§ 263 StGB); Subventionsbetrug (§ 264 StGB); Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB); Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB); wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB); Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB); Brandstiftung (§ 306 StGB); Baugefährdung (§ 319 StGB); Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB); unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.