Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Alle geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen befinden sich im Stadtgebiet von Olbernhau. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Baubereichen keine Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg befinden.
Da sich die Arbeits-/ Verdachtsfläche im Stadtbereich von Olbernhau befinden und es sich vorwiegend um befestigte Oberflächen (Pflaster, Asphalt etc.) handelt, können sich im Untergrund Kampfmittel bzw. deren wesentlichen Bestandteile befinden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen zur Kampfmittelprüfung und -freigabe der Arbeits-/ Verdachtsflächen, Bohransatzpunkten sowie von Baugruben / Schürfen. Betroffene Bereiche sind frei zumessen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-31.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau”
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postort: Pockau-Lengefeld
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 373673100📞
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Fax: +49 37367310130 📠
Region: Erzgebirgskreis🏙️
URL: www.talsperren-sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kampfmitteluntersuchung
FMZ-2018-29
Produkte/Dienstleistungen: Untergrunduntersuchungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr.22, Flöha bis...”
Kurze Beschreibung
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr.22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Alle geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen befinden sich im Stadtgebiet von Olbernhau. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in den Baubereichen keine Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg befinden.
Da sich die Arbeits-/Verdachtsfläche im Stadtbereich von Olbernhau befinden und es sich vorwiegend um befestigte Oberflächen (Pflaster, Asphalt etc.) handelt, können sich im Untergrund Kampfmittel bzw. deren wesentlichen Bestandteile befinden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen zur Kampfmittelprüfung und –freigabe der Arbeits-/Verdachtsflächen, Bohransatzpunkten sowie von Baugruben/Schürfen. Betroffene Bereiche sind freizumessen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kampfmitteluntersuchung VGE 1-1-4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Untergrunduntersuchungen📦
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Olbernhau, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Arbeits-/Verdachtsflächen befinden sich im Stadtgebiet von Olbernhau, beidseitig angrenzend an das Gewässer der Flöha. Da es sich vorwiegend um...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Arbeits-/Verdachtsflächen befinden sich im Stadtgebiet von Olbernhau, beidseitig angrenzend an das Gewässer der Flöha. Da es sich vorwiegend um befestigte Flächen handelt (Pflaster, Asphalt etc.) können sich im Untergrund Kampfmittel bzw. deren wesentlichen Bestandteile befinden. Eine Detektion mittels Geomagnetik und Geoelektrik verbietet sich. Durch die Umgebungssituation, bebaute Flächen, Infrastruktur im Boden, haben die beiden Detektionsmethoden den Nachteil, dass alle ferromagnetischen Störungen erfasst werden. Zusätzlich kommt es durch die Geologie der Stadt Olbernhau dazu, dass zusätzlich Gesteine mit ferromagnetischen Einschlüssen angemessen werden. Aus diesem Grund wird die Detektion mittels Bodenradarsystem empfohlen. Das verwendete System soll bei laufenden Verkehr eingesetzt werden können. Ferromagnetische Beeinträchtigungen durch Anlagen wie zum Beispiel Gasleitungen, Starkstromleitungen oder Bauschutt oder ähnlichen ferromagnetischen „Störern“ dürfen das gewählte Messsystem nicht beeinträchtigen.
Das Los 1 entspricht dem Abschnitt 1 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer: 5.231.6021.018.
Bestandteil des Loses 1 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-1-4.
Kurzbeschreibung der VGE 1-1-4:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+000,00 und 0+336,82 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 337 m. Das Bauteil 1.10.1L besteht aus einer Deicherhöhung/Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.100R beinhaltet den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstütz-wand, sowie eine Deichertüchtigung, bzw. eine Deicherhöhung. Beim Bauteil 1.110R handelt es sich um eine Deicherhöhung, bzw. Deichertüchtigung. Das Bauteil 1.120R umfasst den Neubau einer HWS-Wand als Winkelstützwand, eine Deichertüchtigung, sowie eine Deicherhöhung. Die vorhandene HWS-Wand wird beim Bauteil 1.130R saniert. Bei der Brücke Wiesenstraße handelt es sich um den Rückbau der alten Brücke einschließlich Widerlager und Mittelpfeiler, sowie um den Neubau der Widerlager, der Gelände- und Wegeanbindung an den Bestand und um Medienumverlegungen, soweit in Folge des Brückenbaus erforderlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 FV. Reg. Nr. 102833052
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kampfmitteluntersuchung VGE 1-2-3/VGE 1-2-4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Arbeits-/Verdachtsflächen befinden sich im Stadtgebiet von Olbernhau, beidseitig angrenzend an das Gewässer der Flöha. Da es sich vorwiegend um...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Arbeits-/Verdachtsflächen befinden sich im Stadtgebiet von Olbernhau, beidseitig angrenzend an das Gewässer der Flöha. Da es sich vorwiegend um befestigte Flächen handelt (Pflaster, Asphalt etc.) können sich im Untergrund Kampfmittel bzw. deren wesentlichen Bestandteile befinden. Eine Detektion mittels Geomagnetik und Geoelektrik verbietet sich. Durch die Umgebungssituation, bebaute Flächen, Infrastruktur im Boden, haben die beiden Detektionsmethoden den Nachteil, dass alle ferromagnetischen Störungen erfasst werden. Zusätzlich kommt es durch die Geologie der Stadt Olbernhau dazu, dass zusätzlich Gesteine mit ferromagnetischen Einschlüssen angemessen werden. Aus diesem Grund wird die Detektion mittels Bodenradarsystem empfohlen. Das verwendete System soll bei laufenden Verkehr eingesetzt werden können. Ferromagnetische Beeinträchtigungen durch Anlagen wie zum Beispiel Gasleitungen, Starkstromleitungen oder Bauschutt oder ähnlichen ferromagnetischen "Störern" dürfen das gewählte Messsystem nicht beeinträchtigen.
Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer: 5.231.6021.019.
Bestandteil des Loses 2 sind die Vergabeeinheiten (VGE), VGE 1-2-3 und VGE 1-2-4.
Kurzbeschreibung der VGE 1-2-3:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+000,00 und 0+109,60 des Dörfelbaches und erstreckt sich über ca. 110 m. Die Maßnahme besteht aus dem Bauteil 2 260. Hierbei wird eine Hochwasserschutzanlage am Dörfelbach errichtet. Dabei handelt es sich um die Ergänzung von Teilen eines Rahmenbauwerkes. Des Weiteren werden HWS-Mauern und Deiche gewässerlinks und –rechts gebaut.
Kurzbeschreibung der VGE 1-2-4:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 0+997,70 und 1+302,73 und erstreckt sich über ca. 305 m. Beim Bauteil 2.150R wird eine HWS-Wand mit Tiefgründung neu errichtet. Das Bauteil 2.151R besteht aus dem Neubau einer HWS-Anlage mit Zufahrtsrampe und Freitreppe. Der Neubau einer HWS-Wand mit Tiefgründung einschließlich des Abbruchs des Gehsteigs und Einbau von Fenstern in der WEMA entsteht beim Bauteil 2.160R. Das Bauteil 2.170R umfasst die Erhöhung einer vorhandenen Ufermauer und deren Ertüchtigung zur HWS-Wand und Schaftanpassung. Beim Bauteil 2.180R wird eine HWS-Wand mit Tiefgrün-dung neu gebaut. Den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand umfasst das Bauteil 2.190R. Beim Bauteil 2.200R handelt es sich um den Einbau von HWS-Türen in zwei bestehenden Gebäuden.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 FV. Reg. Nr. 102869052
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kampfmitteluntersuchung VGE 1-3-2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Arbeits-/Verdachtsflächen befinden sich im Stadtgebiet von Olbernhau, beidseitig angrenzend an das Gewässer der Flöha. Da es sich vorwiegend um...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Arbeits-/Verdachtsflächen befinden sich im Stadtgebiet von Olbernhau, beidseitig angrenzend an das Gewässer der Flöha. Da es sich vorwiegend um befestigte Flächen handelt (Pflaster, Asphalt etc.) können sich im Untergrund Kampfmittel bzw. deren wesentlichen Bestandteile befinden. Eine Detektion mittels Geomagnetik und Geoelektrik verbietet sich. Durch die Umgebungssituation, bebaute Flächen, Infrastruktur im Boden, haben die beiden Detektionsmethoden den Nachteil, dass alle ferromagnetischen Störungen erfasst werden. Zusätzlich kommt es durch die Geologie der Stadt Olbernhau dazu, dass zusätzlich Gesteine mit ferromagnetischen Einschlüssen angemessen werden. Aus diesem Grund wird die Detektion mittels Bodenradarsystem empfohlen. Das verwendete System soll bei laufenden Verkehr eingesetzt werden können. Ferromagnetische Beeinträchtigungen durch Anlagen wie zum Beispiel Gasleitungen, Starkstromleitungen oder Bauschutt oder ähnlichen ferromagnetischen "Störern" dürfen das gewählte Messsystem nicht beeinträchtigen.
Das Los 3 entspricht dem Abschnitt 3 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer: 5.231.6021.020.
Bestandteil des Loses 3 ist die Vergabeeinheit (VGE) 1-3-2.
Kurzbeschreibung der VGE 1-3-2:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 3+000,00 und 3+416,66, sowie 3+928,75 und 4+158,779 und erstreckt sich auf eine Länge von ca. 416 m, bzw. ca. 230 m. Beim Bauteil 3.10L handelt es sich um den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.20L umfasst den Neubau einer Brüstungsmauer als HWS-Wand und den Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Das Bauteil 3.30L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand auf Verpresspfählen. Das Bauteil 3.40L besteht aus dem Neubau einer HWS-Wand als Schwergewichtswand. Eine Geländeerhöhung wird beim Bauteil 3.92L neu errichtet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 103-235590
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Kampfmitteluntersuchung VGE 1-1-4
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 135-308811 (2018-07-12)