Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Ibbenbüren umfasst eine Gesamtlänge von ca. 490 km Freigefällekanal. Vor dem Hintergrund der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) sollen im Rahmen der Zweitbefahrung die Kanalanlagen auf einer Länge von ca. 49 km (westliches Stadtgebiet Ibbenbüren) mit insgesamt ca. 1 500 Schächten gereinigt und optisch inspiziert werden. Als weiteres sollen im Rahmen der Inspektion auch die privaten Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum untersucht werden. Über die Lage und den Verlauf der Anschlussleitungen existieren keine Bestandsdaten, weshalb diese im Rahmen der TV-Inspektion zu erfassen sind. Die Leitungen im öffentlichen Bereich sind an Hand einer 3-dimensionalen Lage- und Verlaufsmessung in XYZ-Richtung zu erfassen. Eine Schätzung des Verlaufes oder von Richtungsänderungen ist nicht zulässig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 30-Ibb-07-EU
Kurze Beschreibung:
Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Ibbenbüren umfasst eine Gesamtlänge von ca. 490 km Freigefällekanal.
Vor dem Hintergrund der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) sollen im Rahmen der Zweitbefahrung die Kanalanlagen auf einer Länge von ca. 49 km (westliches Stadtgebiet Ibbenbüren) mit insgesamt ca. 1 500 Schächten gereinigt und optisch inspiziert werden.
Als weiteres sollen im Rahmen der Inspektion auch die privaten Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum untersucht werden. Über die Lage und den Verlauf der Anschlussleitungen existieren keine Bestandsdaten, weshalb diese im Rahmen der TV-Inspektion zu erfassen sind. Die Leitungen im öffentlichen Bereich sind an Hand einer 3-dimensionalen Lage- und Verlaufsmessung in XYZ-Richtung zu erfassen. Eine Schätzung des Verlaufes oder von Richtungsänderungen ist nicht zulässig.
Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Ibbenbüren umfasst eine Gesamtlänge von ca. 490 km Freigefällekanal.
Vor dem Hintergrund der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) sollen im Rahmen der Zweitbefahrung die Kanalanlagen auf einer Länge von ca. 49 km (westliches Stadtgebiet Ibbenbüren) mit insgesamt ca. 1 500 Schächten gereinigt und optisch inspiziert werden.
Als weiteres sollen im Rahmen der Inspektion auch die privaten Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum untersucht werden. Über die Lage und den Verlauf der Anschlussleitungen existieren keine Bestandsdaten, weshalb diese im Rahmen der TV-Inspektion zu erfassen sind. Die Leitungen im öffentlichen Bereich sind an Hand einer 3-dimensionalen Lage- und Verlaufsmessung in XYZ-Richtung zu erfassen. Eine Schätzung des Verlaufes oder von Richtungsänderungen ist nicht zulässig.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-02 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 189-427318
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt, die Kanal TV Inspektion im westlichen Bereich der Stadt zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Stadt Ibbenbüren
Stabstelle Vergabe
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt, die Kanal TV Inspektion im westlichen Bereich der Stadt zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Stadt Ibbenbüren
Stabstelle Vergabe
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das öffentliche Kanalnetz der Stadt Ibbenbüren umfasst eine Gesamtlänge von ca. 490 km Freigefällekanal.
Vor dem Hintergrund der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) sollen im Rahmen der Zweitbefahrung die Kanalanlagen auf einer Länge von ca. 49 km (westliches Stadtgebiet Ibbenbüren) mit insgesamt ca. 1 500 Schächten gereinigt und optisch inspiziert werden.
Vor dem Hintergrund der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) sollen im Rahmen der Zweitbefahrung die Kanalanlagen auf einer Länge von ca. 49 km (westliches Stadtgebiet Ibbenbüren) mit insgesamt ca. 1 500 Schächten gereinigt und optisch inspiziert werden.
Als weiteres sollen im Rahmen der Inspektion auch die privaten Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum untersucht werden. Über die Lage und den Verlauf der Anschlussleitungen existieren keine Bestandsdaten, weshalb diese im Rahmen der TV-Inspektion zu erfassen sind. Die Leitungen im öffentlichen Bereich sind an Hand einer 3-dimensionalen Lage- und Verlaufsmessung in XYZ-Richtung zu erfassen. Eine Schätzung des Verlaufes oder von Richtungsänderungen ist nicht zulässig.
Als weiteres sollen im Rahmen der Inspektion auch die privaten Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum untersucht werden. Über die Lage und den Verlauf der Anschlussleitungen existieren keine Bestandsdaten, weshalb diese im Rahmen der TV-Inspektion zu erfassen sind. Die Leitungen im öffentlichen Bereich sind an Hand einer 3-dimensionalen Lage- und Verlaufsmessung in XYZ-Richtung zu erfassen. Eine Schätzung des Verlaufes oder von Richtungsänderungen ist nicht zulässig.
Die zu erbringenden Leistungen sind:
1) Reinigung der Kanäle und Schächte;
2) optische Inspektion (EDV-mäßige Erfassung bzw. Schadensbeschreibung der Kanäle und der Schacht- und Sonderbauwerke nach DIN EN 13508.2);
Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt, die Kanal TV Inspektion im westlichen Bereich der Stadt zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Stadt Ibbenbüren
Stabstelle Vergabe
Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Ibbenbüren 49477 Ibbenbüren
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das mit den Inspektionsarbeiten betraute Personal muss tiefbautechnisch ausgebildet sein und mindestens über eine 1-jährige, nachgewiesene Inspektionspraxis verfügen. Das Personal muss den ATV-Inspektionskurs „Grundlagen“ und den Aufbaukurs abgelegt haben. Der Nachweis der Qualifikation des Untersuchers ist mit der Angebotsabgabe einzureichen (Dach-Kanalinspektion-Grundkurs für Inspekteure Europa-Norm DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 – KI-Pass).
Das mit den Inspektionsarbeiten betraute Personal muss tiefbautechnisch ausgebildet sein und mindestens über eine 1-jährige, nachgewiesene Inspektionspraxis verfügen. Das Personal muss den ATV-Inspektionskurs „Grundlagen“ und den Aufbaukurs abgelegt haben. Der Nachweis der Qualifikation des Untersuchers ist mit der Angebotsabgabe einzureichen (Dach-Kanalinspektion-Grundkurs für Inspekteure Europa-Norm DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 – KI-Pass).
Des Weiteren muss für die fachtechnische Weiterbearbeitung des Untersuchungsergebnisses ein Dipl.-Ing. (FH oder TH) auftragnehmerseitig zur Verfügung stehen und verantwortlich zeichnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Das mit den Inspektionsarbeiten betraute Personal muss tiefbautechnisch ausgebildet sein und mindestens über eine 1-jährige, nachgewiesene Inspektionspraxis verfügen. Das Personal muss den ATV-Inspektionskurs „Grundlagen“ und den Aufbaukurs abgelegt haben. Der Nachweis der Qualifikation des Untersuchers ist mit der Angebotsabgabe einzureichen (Dach-Kanalinspektion-Grundkurs für Inspekteure Europa-Norm DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 – KI-Pass).
— Das mit den Inspektionsarbeiten betraute Personal muss tiefbautechnisch ausgebildet sein und mindestens über eine 1-jährige, nachgewiesene Inspektionspraxis verfügen. Das Personal muss den ATV-Inspektionskurs „Grundlagen“ und den Aufbaukurs abgelegt haben. Der Nachweis der Qualifikation des Untersuchers ist mit der Angebotsabgabe einzureichen (Dach-Kanalinspektion-Grundkurs für Inspekteure Europa-Norm DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 – KI-Pass).
Des Weiteren muss für die fachtechnische Weiterbearbeitung des Untersuchungsergebnisses ein Dipl.-Ing. (FH oder TH) auftragnehmerseitig zur Verfügung stehen und verantwortlich zeichnen.
— Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern,
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
— Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der wichtigsten Kenndaten gemäß Abschnitt 1.3. der Baubeschreibung TV Inspektion,
— die Bewerber für die Reinigung und Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung – mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e. V. sind zu erfüllen.
— die Bewerber für die Reinigung und Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung – mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e. V. sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL-Gütezeichens R und RAL-Gütezeichens I der Gütegemeinschaft ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: 48565 Steinfurt
Tecklenburger Str. 10, Raum D3026
Zusätzliche Informationen:
Bieter und deren Bevöllmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2018/S 189-427318 (2018-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 318868.24 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-04 📅
Name: Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Straße 30
Postort: Greven
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland 🇩🇪 Steinfurt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 318868.24 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.