Kanalreinigung und Kamerabefahrung

Gesobau AG

Ziel der Maßnahme ist die Zustandsfeststellung der vorhandenen Schmutz- und Regenwasserleitungen im Bereich der in der Unterlage benannten WHGs. Die Ausführung erfolgt entsprechend der geltenden Regelwerke und den anerkannten Regeln der Technik.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-16 Auftragsbekanntmachung
2018-05-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Abwässerkanälen
Referenznummer: 99999-1-1580
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist die Zustandsfeststellung der vorhandenen Schmutz- und Regenwasserleitungen im Bereich der in der Unterlage benannten WHGs. Die Ausführung erfolgt entsprechend der geltenden Regelwerke und den anerkannten Regeln der Technik.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Abwässerkanälen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überprüfung von Abwasserkanälen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postleitzahl: 13439
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gesobau.de 🌏
E-Mail: juergen.mitschard@gesobau.de 📧
Telefon: +49 304073-1771 📞
Fax: +49 304073-1788 📠
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-17 📅
Datum des Beginns: 2018-06-18 📅
Datum des Endes: 2018-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 034-074284
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
WHG 911
Ca. 4 250 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400
Ca. 4 250 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400
WHG 912
Ca. 3 750 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400
Ca. 3.750 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400
WHG 914
Ca. 3 500 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400
Ca. 3 500 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400
WHG 915
Ca. 2 500 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400
Ca. 2 500 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400
WHG 916 N
Ca. 4 000 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400
Ca. 4 000 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400
WHG 916 S
WHG 918
WHG 928
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13435 Berlin, 13439 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
— Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis),
— Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin,
— ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundeslände,
— Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“.
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende inschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
3) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen).
4) Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung“ der GESOBAU AG (siehe Verdingungsunterlagen) Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert.
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2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) und 2) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 2) Als Mindestanforderung gilt einen durchschnittlichen Gesamtumsatz von mindestens 750 000 EUR in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
2) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Kanalreinigung und Kamerabefahrung) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 1.1.2014 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2014, 2015 und 2016.
Zu 2) Als Mindestanforderung gelten eine oder mehrere Referenzen (Kanalreinigung und Kamerabefahrung) mit insgesamt mindestens 150 000 EUR brutto Gesamtkosten, welche im Zeitraum 1.1.2014 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform des Landes Berlin (siehe dazu VI.3. Punkt 7).
Zusätzliche Informationen: Bieter sind im Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungsbaugesellschaft
Kontakt
Internetadresse: www.gesobau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
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2) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
3) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
6) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
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7) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 47 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
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Die Einreichung / Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite
http://www.berlin.d/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
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Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen!
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
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—Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
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— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 034-074284 (2018-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 102-233490
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 034-074284
ABl. S-Ausgabe: 102

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ca. 4 250 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400.
Ca. 4 250 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400.
Ca. 3 750 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400.
Ca. 3 750 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400.
Ca. 3 500 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400.
Ca. 3 500 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400.
Ca. 2 500 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400.
Ca. 2 500 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400.
Ca. 4 000 m Entwässerungsleitung reinigen, Rohr DN bis 400.
Ca. 4 000 m Kameradurchfahrung ausführen, DN bis 400.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-14 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 102-233490 (2018-05-30)