Kardiologische Diagnostik mittels Computer- und Magnetresonanztomographie im Versorgungsgebiet der AOK Nordost

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die Erbringung von integrierten Leistungen in der ambulanten medizinischen Versorgung von Versicherten mit verschiedenen kardialen Indikationen mithilfe von Kardio-MRT bzw. Kardio-CT im gesamten Zuständigkeitsgebiet der AOK Nordost.
Es gibt insgesamt 10 Gebietslose in den Bundesländern Berlin (2), Brandenburg (4) und Mecklenburg-Vorpommern (4). Je Gebietslos kann nur ein Bieter den Zuschlag erhalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: 20180316_VM1_KardioMRT
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die Erbringung von integrierten Leistungen in der ambulanten medizinischen Versorgung von Versicherten mit verschiedenen kardialen Indikationen mithilfe von Kardio-MRT bzw. Kardio-CT im gesamten Zuständigkeitsgebiet der AOK Nordost. Es gibt insgesamt 10 Gebietslose in den Bundesländern Berlin (2), Brandenburg (4) und Mecklenburg-Vorpommern (4). Je Gebietslos kann nur ein Bieter den Zuschlag erhalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️
Mecklenburg-Vorpommern 🏙️
Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: https://nordost.aok.de 🌏
E-Mail: vergabe_vm@nordost.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYAFC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-20 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 055-121828
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MYAFC

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die Erbringung von integrierten Leistungen in der ambulanten medizinischen Versorgung von Versicherten mit verschiedenen kardialen Indikationen mithilfe von Kardio-MRT bzw. Kardio-CT im gesamten Zuständigkeitsgebiet der AOK Nordost.
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Es gibt insgesamt 10 Gebietslose in den Bundesländern Berlin (2), Brandenburg (4) und Mecklenburg-Vorpommern (4). Je Gebietslos kann nur ein Bieter den Zuschlag erhalten.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1 (Prignitz, Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Verträge nach § 140a SGB V über die ambulante Erbringung einer Kardio-MRT bzw. Kardio-CT zielen auf die verbesserte ambulante Diagnostik kardialer Erkrankungen sowie die Vermeidung stationärer bzw. teilstationärer Behandlungen sowie auf die Vermeidung von Herzkatheteruntersuchungen ab. Vertraglich vergütet werden hier die zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen des Selektivvertrages erbracht werden und nicht in den EBM-Ziffern für Thorax-MRT und Thorax-CT abgebildet sind. Zur Erreichung der genannten Vertragsziele soll zwischen den Vertragspartnern ein zielgerichteter und qualifizierter Einsatz bildgebender Diagnostik des Herz-Kreislaufsystems mittels Magnetresonanz- und Computertomographie vereinbart werden. Die Leistungserbringung erfolgt dabei von einem Kardiologen (alternativ Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie) und einem Radiologen gemeinsam an einem Ort. Neben der Optimierung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung, liegt ein besonderer Fokus auf der Verbesserung der Patientenorientierung (Schaffung von diagnostischen und therapeutischen Synergien). Diese zeigt sich insbesondere darin, dass der teilnehmende Versicherte innerhalb von 2 Wochen (in akuten Bedarfsfällen sogar innerhalb von 48 Stunden) einen Untersuchungstermin erhält. Mithilfe des Kardio-MRTs bzw. des Kardio-CTs kann nicht nur das frühzeitige und sichere Erkennen von kardialen Erkrankungen sichergestellt werden, sondern auch invasive Untersuchungen (insbesondere mit Herzkathetern) und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Darüber hinaus erfolgt direkt im Anschluss an die diagnostische Untersuchung mittels Kardio-MRT bzw. Kardio-CT eine Befundung, welche ausführlich mit dem teilnehmenden Versicherten besprochen und tagesaktuell an den überweisenden Arzt übermittelt wird.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2 (Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, kreisfreie Stadt Frankfurt / Oder)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Verträge nach § 140a SGB V über die ambulante Erbringung einer Kardio-MRT bzw. Kardio-CT zielen auf die verbesserte ambulante Diagnostik kardialer Erkrankungen sowie die Vermeidung stationärer bzw. teilstationärer Behandlungen sowie auf die Vermeidung von Herzkatheteruntersuchungen ab. Vertraglich vergütet werden hier die zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen des Selektivvertrages erbracht werden und nicht in den EBM-Ziffern für Thorax-MRT und Thorax-CT abgebildet sind. Zur Erreichung der genannten Vertragsziele soll zwischen den Vertragspartnern ein zielgerichteter und qualifizierter Einsatz bildgebender Diagnostik des Herz-Kreislaufsystems mittels Magnetresonanz- und Computertomographie vereinbart werden. Die Leistungserbringung erfolgt dabei von einem Kardiologen (alternativ Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie) und einem Radiologen gemeinsam an einem Ort. Neben der Optimierung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung, liegt ein besonderer Fokus auf der Verbesserung der Patientenorientierung (Schaffung von diagnostischen und therapeutischen Synergien). Diese zeigt sich insbesondere darin, dass der teilnehmende Versicherte innerhalb von zwei Wochen (in akuten Bedarfsfällen sogar innerhalb von 48 Stunden) einen Untersuchungstermin erhält. Mithilfe des Kardio-MRTs bzw. des Kardio-CTs kann nicht nur das frühzeitige und sichere Erkennen von kardialen Erkrankungen sichergestellt werden, sondern auch invasive Untersuchungen (insbesondere mit Herzkathetern) und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Darüber hinaus erfolgt direkt im Anschluss an die diagnostische Untersuchung mittels Kardio-MRT bzw. Kardio-CT eine Befundung, welche ausführlich mit dem teilnehmenden Versicherten besprochen und tagesaktuell an den überweisenden Arzt übermittelt wird.
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3 (Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Spree-Neisse, kreisfreie Stadt Cottbus)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Verträge nach § 140 a SGB V über die ambulante Erbringung einer Kardio-MRT bzw. Kardio-CT zielen auf die verbesserte ambulante Diagnostik kardialer Erkrankungen sowie die Vermeidung stationärer bzw. teilstationärer Behandlungen sowie auf die Vermeidung von Herzkatheteruntersuchungen ab. Vertraglich vergütet werden hier die zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen des Selektivvertrages erbracht werden und nicht in den EBM-Ziffern für Thorax-MRT und Thorax-CT abgebildet sind. Zur Erreichung der genannten Vertragsziele soll zwischen den Vertragspartnern ein zielgerichteter und qualifizierter Einsatz bildgebender Diagnostik des Herz-Kreislaufsystems mittels Magnetresonanz- und Computertomographie vereinbart werden. Die Leistungserbringung erfolgt dabei von einem Kardiologen (alternativ Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie) und einem Radiologen gemeinsam an einem Ort. Neben der Optimierung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung, liegt ein besonderer Fokus auf der Verbesserung der Patientenorientierung (Schaffung von diagnostischen und therapeutischen Synergien). Diese zeigt sich insbesondere darin, dass der teilnehmende Versicherte innerhalb von 2 Wochen (in akuten Bedarfsfällen sogar innerhalb von 48 Stunden) einen Untersuchungstermin erhält. Mithilfe des Kardio-MRTs bzw. des Kardio-CTs kann nicht nur das frühzeitige und sichere Erkennen von kardialen Erkrankungen sichergestellt werden, sondern auch invasive Untersuchungen (insbesondere mit Herzkathetern) und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Darüber hinaus erfolgt direkt im Anschluss an die diagnostische Untersuchung mittels Kardio-MRT bzw. Kardio-CT eine Befundung, welche ausführlich mit dem teilnehmenden Versicherten besprochen und tagesaktuell an den überweisenden Arzt übermittelt wird.
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Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4 (Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Teltow-Fläming, kreisfreie Stadt Potsdam, Potsdam-Mittelmark)
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5 (Nordwestmecklenburg, kreisfreie Stadt Schwerin, Ludwigslust-Parchim)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6 (kreisfreie Stadt Rostock, Rostock Landkreis)
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7 (Vorpommern-Rügen)
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 8 (Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald)
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 9 (Berlin: Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Treptow-Köpenick)
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 10 (Berlin: Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Reinickendorf)
Losnummer: 10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ambulante Erbringung zusätzlicher Leistungen im Rahmen einer Kardio-MRT bzw. Kardio-CT im Gebietslos 1 Prignitz
Havelland
Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel
Ambulante Erbringung zusätzlicher Leistungen im Rahmen einer Kardio-MRT bzw. Kardio-CT im Gebietslos
2 Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder Uckermark, Barnim, Märki...
3 Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Spree-Neisse, kreisfreie Stadt Cottbus Oder-Spree, Dahme-Spreewal...
4 Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Teltow-Fläming, kreisfreie Stadt Potsdam, Potsdam-Mittelma...
5 Nordwestmecklenburg, kreisfreie Stadt Schwerin, Ludwigslust-Parchim Nordwestmecklenburg, kreis...
6 kreisfreie Stadt Rostock, Rostock Landkreis kreisfreie Stadt Rostock, Rostock Landkreis.
7 Vorpommern-Rügen Vorpommern-Rügen
8 Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Gre...
9 Berlin: Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, T...
10 Berlin: Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Reini...

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck)
b) Nachweis (Kopie) über aktuelle Eintragung im Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate), sofern der Bewerber zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Ort des Eröffnungstermins: Wilhelmstraße 1
10963 Berlin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6MYAFC 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost
Postanschrift: Wilhelmstraße 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Kontaktperson: Unternehmensbereich Versorgungsmanagement – Programme und Verträge
Land: Brandenburg 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) (...)
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
a. gegen § 134 verstoßen hat oder
b. (...).
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprü-fungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2018/S 055-121828 (2018-03-16)