Kassen- und Einlassdienst

Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Die Stadt Heilbronn wird vom 17.4.2019 bis zum 6.10.2019 (Durchführungszeitraum) Gastgeber der „Bundesgartenschau Heilbronn 2019“ sein. Diese Ausschreibung umfasst sowohl den Kassen- und Einlassdienst der BUGA Heilbronn 2019 ab 1.4.2019 bis 6.10.2019.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-07 Auftragsbekanntmachung
2018-11-12 Ergänzende Angaben
2019-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heilbronn wird vom 17.4.2019 bis zum 6.10.2019 (Durchführungszeitraum) Gastgeber der „Bundesgartenschau Heilbronn 2019“ sein. Diese Ausschreibung umfasst sowohl den Kassen- und Einlassdienst der BUGA Heilbronn 2019 ab 1.4.2019 bis 6.10.2019.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de 📧
Telefon: +49 713127140 📞
Fax: +49 7131271410 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E85796177 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-10 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 217-496588
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heilbronn wird vom 17.4.2019 bis zum 6.10.2019 (Durchführungszeitraum) Gastgeber der „Bundesgartenschau Heilbronn 2019“ sein. Diese wird durch die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH veranstaltet. Diese Ausschreibung umfasst sowohl den Kassen- und Einlassdienst der BUGA Heilbronn 2019.
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Den Besuchern soll eine reibungslos funktionierende Servicekette beim Kauf der Eintrittskarten sowie dem Betreten des Geländes (Kassen- und Einlassdienst) mit geringen Wartezeiten und hoher Servicequalität an drei Eingängen geboten werden. Daneben spielt die Sicherung der Einnahmen und eine korrekte Abrechnung der Einnahmen mit der BUGA Heilbronn 2019 GmbH eine wichtige Rolle und ist durch den Dienstleister des Kassen- und Einlassdienstes zu gewährleisten. Die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 kalkuliert an 173 Ausstellungstagen mit einer Gesamtbesuchszahl von 2,2 Mio. Besuchen.
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Geplante Standorte der Kassen sowie Einlässe (Anlage Geländeplan):
— Eingang Innenstadt/experimenta (8 Kassenplätze / 3 Drehsperren),
— Eingang Wohlgelegen (8 Kassenplätze / 3 Drehsperren),
— Eingang Campuspark (2 Kassenplätze / 2 Drehsperren).
Erläuterungen zu Punkt II.2.5):
Von entscheidender Bedeutung ist die Qualität des Konzeptes, welches die Realisierung der im LV beschriebenen Leistungen des Kassen- und Einlassdienstes sowie der Kassenleitung aufzeigt wie z. B. den organisatorischen Ablauf von Schulungen, exemplarische Personalpläne, Schichtwechsel, Kassenleerung, Versorgung (Ticketmaterial, Wechselgeld, Infomaterial, etc.), Reaktion bei Mehrbedarf an Personal etc.
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Eine professionelle Planung und Organisation sowie eine anforderungsgerechte Personalbeschaffung fließen ebenfalls in die Bewertung mit ein. Die hierfür im Vorfeld getroffenen Planungen sind dem Auftraggeber als Konzept für die Projektrealisierung mit dem Angebot vorzulegen. Dies fließt mit einer Gewichtung von 40 % in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 40 Punkte erreicht werden.
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Ausschlaggebend für die Bewertung sind im Wesentlichen folgende Punkte: Qualität der eingereichten Projektplanung, Personalplan (inkl. Einsatz und Mehrbedarf: Anzahl Personen und Reaktion bei Personalausfall), Einsatz/Anstellung von Menschen mit Behinderung, Flüchtlinge, Empfänger von ALG, etc., Aufgaben- und Ablaufplanung Tagesgeschäft, Flexibilität bei kurzfristigem Mehrbedarf, Innovation, Kommunikationsstrategie, Qualifizierungsprozesse die eingesetzt werden, um das Personal auf das Anforderungsprofil der Dienstleistungen des AG in Servicekompetenz als eine der Schlüsselqualifikationen für das Erbringen der ausgeschriebenen Dienstleistungen zu schulen.
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: TA35
FG01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / Bewerber:
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— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
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— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangeneine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen zwei Wochen ab Auftragserteilungmit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflichtprivatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, ist:
— mit dem Angebot eine Referenz aus den letzten 5 Geschäftsjahren vorzulegen, die mit der zu vergeben Leistung vergleichbar ist,
— auf Verlangen die Zahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufs-/Lohngruppen vorzulegen,
— auf Verlangen Angaben der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, vorzulegen,
— auf Verlangen Angaben der technischen Ausrüstung, die für die zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehen, vorzulegen,
— auf Verlangen Angaben der Umweltmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragserfüllung anwenden wird, vorzulegen.
Mindeststandards:
1 Referenz.
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E85796177 einzureichen.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Projektrealisierung (s. Erläuterungen untern II.2.4)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E85796177
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E85796177 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bieter werden einmalig aufgefordert, evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise bzw. Beschreibungen der technischen Spezifikationen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreport ELVIS maßgeblich.
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Die Bewertungsmatrix kann direkt unter folgendem link abgerufen werden:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit-0 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §1 34 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 217-496588 (2018-11-07)
Ergänzende Angaben (2018-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 220-504339
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 217-496588
ABl. S-Ausgabe: 220
Quelle: OJS 2018/S 220-504339 (2018-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beauftragung umfasst den Kassen- und Einlassdienst der BUGA Heilbronn 2019 ab 1.4.2019 bis 6.10.2019.
Gesamtwert des Auftrags: 537633.62 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 034-077192
ABl. S-Ausgabe: 34

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heilbronn wird vom 17.4.2019 bis zum 6.10.2019 (Durchführungszeitraum) Gastgeber der „Bundesgartenschau Heilbronn 2019“ sein. Diese wird durch die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH veranstaltet. Diese Ausschreibung umfasst den Kassen- und Einlassdienst der BUGA Heilbronn 2019.
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Den Besuchern soll eine reibungslos funktionierende Servicekette beim Kauf der Eintrittskarten sowie dem Betreten des Geländes (Kassen- und Einlassdienst) mit geringen Wartezeiten und hoher Servicequalität an 3 Eingängen geboten werden. Daneben spielt die Sicherung der Einnahmen und eine korrekte Abrechnung der Einnahmen mit der BUGA Heilbronn 2019 GmbH eine wichtige Rolle und ist durch den Dienstleister des Kassen- und Einlassdienstes zu gewährleisten. Die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 kalkuliert an 173 Ausstellungstagen mit einer Gesamtbesuchszahl von 2,2 Mio. Besuchen.
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— Eingang Innenstadt/experimenta (8 Kassenplätze/3 Drehsperren),
— Eingang Wohlgelegen (8 Kassenplätze/3 Drehsperren),
— Eingang Campuspark (2 Kassenplätze/2 Drehsperren).

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
Kostenkriterium (Name): Qualitätskriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-28 📅
Name: DBS Sicherheitsdienst GmbH
Postort: Straubing
Land: Deutschland 🇩🇪
Straubing, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 537633.62 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Antrag §160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 034-077192 (2019-02-14)