Der Auftrag umfasst die Lieferung, den Aufbau und die Inbetriebnahme von 62 horizontalen Scannerwaagen mit Anzeige sowie 3 freistehenden Waagen für verschiedene Betriebsstellen der Hochschulgastronomie des Studentenwerks München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kassenwaagen für die Mensen des Studentenwerks München
Verg_048_EU_18
Produkte/Dienstleistungen: Wiegemaschinen und Waagen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung, den Aufbau und die Inbetriebnahme von 62 horizontalen Scannerwaagen mit Anzeige sowie 3 freistehenden Waagen für...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Lieferung, den Aufbau und die Inbetriebnahme von 62 horizontalen Scannerwaagen mit Anzeige sowie 3 freistehenden Waagen für verschiedene Betriebsstellen der Hochschulgastronomie des Studentenwerks München.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Waagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ladenwaagen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen (dort Leistungsverzeichnis Waagen)
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-07 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters unter Ziffer II des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters unter Ziffer II des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter Ziffer II des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den Jahresumsatz im Bereich Waagen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den Jahresumsatz im Bereich Waagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Ziffer III des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124(Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter Ziffer III des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden.
— Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Ziffer III des mit den Vergabeunterlagenabrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter Ziffer III des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden.
“— Der geforderte allgemeine Mindestjahresumsatz beträgt 140 000 EUR. Der geforderte Mindestjahresumsatz im Bereich Waagen beträgt 140 000 EUR,
— Berufs-...”
— Der geforderte allgemeine Mindestjahresumsatz beträgt 140 000 EUR. Der geforderte Mindestjahresumsatz im Bereich Waagen beträgt 140 000 EUR,
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 200 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen über Waagen in den letzten 3 Jahren unter Ziffer IV des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen über Waagen in den letzten 3 Jahren unter Ziffer IV des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Angaben zu den Referenzenunter Ziffer IV des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Lieferleistungen über Waagen in den letzten 3 Jahren.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-19
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 208-474255 (2018-10-24)
Ergänzende Angaben (2018-11-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 208-474255
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— der geforderte allgemeine Mindestjahresumsatz beträgt 140 000 EUR. Der geforderte Mindestjahresumsatz im...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— der geforderte allgemeine Mindestjahresumsatz beträgt 140 000 EUR. Der geforderte Mindestjahresumsatz im Bereich Waagen beträgt 140 000 EUR,
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 200 000 EUR.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— der geforderte allgemeine Mindestjahresumsatz beträgt 140 000 EUR,
— Berufs- oder...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— der geforderte allgemeine Mindestjahresumsatz beträgt 140 000 EUR,
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 200 000 EUR.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-11-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-11-23 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-11-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2018-11-23 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2018/S 223-510245 (2018-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Ladenwaagen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung, den Aufbau und die Inbetriebnahme von 62 horizontalen Scannerwaagen mit Anzeige sowie 3 freistehenden Waagen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung, den Aufbau und die Inbetriebnahme von 62 horizontalen Scannerwaagen mit Anzeige sowie 3 freistehenden Waagen für verschiedene Betriebsstellen der Hochschulgastronomie des Studentenwerks München.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 208-474255
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Auftr./046/18
Titel:
“Bezahlsysteme Hochschulgastronomie – KAssenwaagen für die Mensen des Studentenwerks München”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mettler Toledo GmbH
Postort: Gießen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Gießen, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2019/S 025-055335 (2019-02-04)