— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - angefordert werden,
— Fragen können bis zum 12.9.2018 12.00 Uhr bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an
zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gestellt werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter/Bieterinnen gesendet,
— Die Bieter/Bieterinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter/Bieterinnen, die der genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind,
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— Senden Sie das Angebot zweifach (einmal im Original und einmal auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot BAFzA_2018_001“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Daniela Schäfer, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln,
— Eine elektronische Abgabe des Angebots ist nicht möglich,
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet,
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Angebote, die über die e-Vergabeplattform eingereicht werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.