Die Stadt Aurich beabsichtigt ein einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Die Errichtung erfolgt in 2 Bauabschnitten. Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-05.
Auftragsbekanntmachung (2018-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wohnhäuser
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Aurich beabsichtigt ein einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Die Errichtung erfolgt in 2 Bauabschnitten. Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung.
Die Stadt Aurich beabsichtigt ein einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Die Errichtung erfolgt in 2 Bauabschnitten. Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Aurich
Postanschrift: Bgm.-Hippen-Platz
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
Kontakt
Internetadresse: http://www.aurich.de🌏
E-Mail: boekhoff@stadt.aurich.de📧
Telefon: +49 494112551400📞
URL der Dokumente: http://www.ax-rechtsanwaelte.de🌏
Angebote sind einzureichen schriftlich verschlossener Umschlag mit Hinweis Teilnahmeunterlagen bzw. Vergabe- und Vertragsunterlagen und Hinweis Nicht öffnen!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Aurich, vertr. d. d. Bürgermeister, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, (die AG) beabsichtigt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor (der AN) die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der als Anlage B1 der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung (allgemeine Baubeschreibung) sowie nach Maßgabe der besonderen Baubeschreibung für die Gewerke Heizungsarbeiten, Sanitärarbeiten und Lüftungsarbeiten (Anlage B2), der dazugehörigen Heizlastberechnung (Anlage B3), des Planungsvorschlags für Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (Anlage B4), Elektroarbeiten nach dem Leistungsverzeichnis gemäß Angebotsunterlagen B4. Die Errichtung der beiden Gebäude auf den beiden Grundstücken erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Die Stadt Aurich, vertr. d. d. Bürgermeister, Bgm.-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich, (die AG) beabsichtigt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor (der AN) die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der als Anlage B1 der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung (allgemeine Baubeschreibung) sowie nach Maßgabe der besonderen Baubeschreibung für die Gewerke Heizungsarbeiten, Sanitärarbeiten und Lüftungsarbeiten (Anlage B2), der dazugehörigen Heizlastberechnung (Anlage B3), des Planungsvorschlags für Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (Anlage B4), Elektroarbeiten nach dem Leistungsverzeichnis gemäß Angebotsunterlagen B4. Die Errichtung der beiden Gebäude auf den beiden Grundstücken erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 auf dem Flur-stück 248/20, Flur 1, Gemarkung Aurich, bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Baubeginn BA 1: 4 Monate nach Abschluss des Vertrages. AN muss Aufträge per Ausschreibung auf Grundlage VOB vergeben.
Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 auf dem Flur-stück 248/20, Flur 1, Gemarkung Aurich, bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Baubeginn BA 1: 4 Monate nach Abschluss des Vertrages. AN muss Aufträge per Ausschreibung auf Grundlage VOB vergeben.
Fertigstellung / Übergabe BA 1 nach 15 Monaten ab Baubeginn,
Beginn Laufzeit Mietvertrag für BA 1.
Baubeginn BA 2 sofort nach Fertigstellung / Übergabe BA 1, Fertigstellung / Übergabe BA 2 nach 15 Monaten ab Baubeginn. Beginn Laufzeit Mietvertrag BA 2.
Der AN verpflichtet sich, der AG zum jeweiligen Übergabestichtag das von ihm errichtete Ge-bäude nach Maßgabe des abzuschließenden Mietvertrages zu überlassen.
Der Abschluss des Mietvertrages ist Gegenstand der Gesamtvereinbarung.
Die Laufzeit soll einheitlich 20/ optional 25/ optional 30 Jahre betragen.
Der AN trägt für den Zeitraum des Mietvertrages die Kosten der baulichen Unterhaltung des Objektes nach Maßgabe des Mietvertrages.
Die AG will die zu errichtenden Wohnungen im Zuge des Projekts bezahlbarer Wohnungsraum geeigneten Untermietern zu einem seitens der AG näher zu definierenden Mietpreis überlassen. Grundlage der Auswahl der jeweiligen Mieter und der Vergabe der einzelnen Wohnungen an die Untermieter wird ein vom Rat der AG beschlossener Kriterienkatalog sein. Die diesbezügliche Vergabe obliegt allein der AG.
Die AG will die zu errichtenden Wohnungen im Zuge des Projekts bezahlbarer Wohnungsraum geeigneten Untermietern zu einem seitens der AG näher zu definierenden Mietpreis überlassen. Grundlage der Auswahl der jeweiligen Mieter und der Vergabe der einzelnen Wohnungen an die Untermieter wird ein vom Rat der AG beschlossener Kriterienkatalog sein. Die diesbezügliche Vergabe obliegt allein der AG.
Die AG schließt mit allen Untermietern befristete Mietverhältnisse bis längstens zum Ablauf der ursprünglichen (20 Jahre) bzw. der verlängerten (25/ 30 Jahre) Laufzeit des Vertrages ab.
Das Eigentum an den zu bebauenden Grundstücken geht zu Beginn von der AG auf den AN über.
Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20/ optio.25/ optio.30 Jahren. Das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden bleibt im Eigentum des AN ohne weitere Bedingungen. Optional: Das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden kann im Rahmen eines zu vereinbarenden Vorkaufsrechts durch die AG auf Grundlage eines durch den Gutachterausschuss beim Katasteramt erstellten Verkehrswertgutachtens (zurück-)erworben werden. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren (optio.25/ optio. 30 Jahren).
Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20/ optio.25/ optio.30 Jahren. Das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden bleibt im Eigentum des AN ohne weitere Bedingungen. Optional: Das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden kann im Rahmen eines zu vereinbarenden Vorkaufsrechts durch die AG auf Grundlage eines durch den Gutachterausschuss beim Katasteramt erstellten Verkehrswertgutachtens (zurück-)erworben werden. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren (optio.25/ optio. 30 Jahren).
3 Jahre vor Ablauf der jeweiligen ursprünglichen bzw. verlängerten Mietvertragslaufzeit tritt die AG mit dem AN in Verhandlungen mit dem Ziel der Ausübung des Vorkaufsrechtes bzw. der Verlängerung des Mietvertrages. Der dann zu vereinbarende Mietzins darf nicht über dem vertraglich vereinbarten Mietzins einschl. der im Laufe der Laufzeit
3 Jahre vor Ablauf der jeweiligen ursprünglichen bzw. verlängerten Mietvertragslaufzeit tritt die AG mit dem AN in Verhandlungen mit dem Ziel der Ausübung des Vorkaufsrechtes bzw. der Verlängerung des Mietvertrages. Der dann zu vereinbarende Mietzins darf nicht über dem vertraglich vereinbarten Mietzins einschl. der im Laufe der Laufzeit
Das Grundstück wird veräußert auf Basis der Konditionen des Verkehrswertgutachtens. (230 TE plus 100 TE Planungskosten)
Dauer: 40 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung nach § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Teil 1
(1) Öffentl. AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Abs.3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
(1) Öffentl. AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Abs.3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1) § 129 des StGB (Bild. krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bild. terror. Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terror. Vereinigungen im Ausland);
2) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanz.Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanz. Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
2) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanz.Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanz. Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
3) § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
4) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5) § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
6) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen);
7) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
8) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete);
9) Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr); oder
10) den §§ 232, 232a Abs.1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Abs. 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich;
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsf. oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsf. oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Eigenerklärung nach § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe Teil 2
(4) Öffentl. AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn:
1) das Unternehmen seinen Verpfl. zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder;
2) die öffentl. AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahl.vorgenommen oder sich zur Zahl. der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahl.vorgenommen oder sich zur Zahl. der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschl. nach Abs. 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist. Von einem Ausschl. nach Abs. 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist oder ein Ausschl. offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
(5) Von einem Ausschl. nach Abs. 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist. Von einem Ausschl. nach Abs. 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist oder ein Ausschl. offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Eigenerklärung nach § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe:
1) das Untern. bei der Ausführung öffentl. Aufträge nachweisl.gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtl. Verpfl. verstoßen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum spezifischen Umsatz im Bereich Investorauswahlverfahren, GU, GÜ, schlüsselfertiges Bauen von Wohnanlagen, Finanzierung, Vermietung
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten
Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals
Die fachliche Eignung ist anhand von Referenzen für die ausgeschriebene Leistung nachzuweisen.
Vergleichbare Referenzprojekte für Investorauswahlverfahren, GU, GÜ, schlüsselfertiges Bauen von Wohnanlagen, Finanzierung, Vermietung
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann die AG das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, werden nicht zu demselben Verfahren zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann die AG das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, werden nicht zu demselben Verfahren zugelassen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Aurich
Bgm.-Hippen-Platz 1
26603 Aurich
E-Mail: s.rech@stadt.aurich.de
Zusätzliche Informationen:
Angebote sind einzureichen schriftlich verschlossener Umschlag mit Hinweis Teilnahmeunterlagen bzw. Vergabe- und Vertragsunterlagen und Hinweis Nicht öffnen!
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um ein nationales Vergabeverfahren nach VOB/a 1. Abschnitt. Die EU-Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Nachprüfungsverfahren nach GWB 4. Teil ist nicht eröffnet. Möglich sind Rechtsaufsichtsbeschwerde an den rechts Aufsichts führenden Kreis Aurich, einstweiliger Rechtsschutz bei dem ordentlichen Gericht in Aurich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um ein nationales Vergabeverfahren nach VOB/a 1. Abschnitt. Die EU-Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Nachprüfungsverfahren nach GWB 4. Teil ist nicht eröffnet. Möglich sind Rechtsaufsichtsbeschwerde an den rechts Aufsichts führenden Kreis Aurich, einstweiliger Rechtsschutz bei dem ordentlichen Gericht in Aurich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Amtsgericht Aurich
Postanschrift: Schloßpl. 2
Postort: Aurich
Postleitzahl: 26603
Telefon: +49 4941-131501📞
Fax: +49 4941-131408 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Aurich
Postanschrift: Bgm.-Hidden-Platz 1
Telefon: +49 4941121400📞
Fax: +49 494112551400 📠
Quelle: OJS 2018/S 150-343585 (2018-08-05)
Ergänzende Angaben (2018-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Aurich beabsichtigt ein einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Die Errichtung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung.
Die Stadt Aurich beabsichtigt ein einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren an einen Investor die beiden Grundstücke Krähennestergang 6 und 7 (Flurstücke 22/2 und 248/20, jeweils Flur 1, Gemarkung Aurich) durch notariell abzuschließenden Vertrag zu einem definierten Ankaufspreis zu veräußern und den AN zu verpflichten, auf den beiden Grundstücken je eine Wohnanlage mit jeweils 8 Wohneinheiten gemäß den Baugenehmigungen vom 20.3.2018 (Az. 23.10-819/2016) und 21.3.2018 (Az. 23.10-818/2016) zu errichten. Die Errichtung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Bauabschnitt 1: Zunächst ist der Neubau auf dem Grundstück Krähennestergang 7 bezugsfertig herzustellen. Erst im Anschluss auf die nach diesem Bauabschnitt 1 erfolgende Übergabe können (Bauabschnitt 2) der Abriss und die Neuerrichtung des zweiten Gebäudes auf dem Grundstück Krähennestergang 6 erfolgen. Planung und Ausführung der Bauleistungen erfolgen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen beigefügten Baubeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben