Die Stadt Hilden beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges zur Einsammlung und zum Transport von Restmüll, Biomüll und Altpapier für die städtische Abfallentsorgung. Das Fahrzeug ist als Hecklader mit einer "Low-Entry"-Fahrerkabine und Einzelsitzplätzen für mind. drei Personen zu liefern. Die zulässige Gesamtmasse des 3-Achsfahrgestells ist nach Ziff. F 2 Zulassungsbescheinigung auf 26 t auszulegen. Das Fahrgestell ist mit einem vollautomatischen Getriebe über Drehmomentwandler auszustatten. Das Fassungsvolumen des Aufbaubehälters einschließlich Ladewanne hat > 21 m zu betragen. Wanne, Seitenwände und Boden sind in hochverschleißfestem Stahl und verstärkt auszuführen. Das Abfallsammelfahrzeug ist außerdem mit umfangreicher Lichtsignaltechnik zu liefern und mit einem Mautterminal auszustatten. Zudem ist das Abfallsammelfahrzeug mit einem Rückraumüberwachungssystem mit Notbremsfunktion für LKW von ViSy auszustatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-14.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Hilden
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postort: Hilden
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 210372-207📞
E-Mail: vergabestelle@hilden.de📧
Fax: +49 210372-625 📠
Region: Mettmann🏙️
URL: http://www.hilden.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf eines Hausmüllsammelfahrzeuges
01453
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hilden beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges zur Einsammlung und zum Transport von Restmüll,...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hilden beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges zur Einsammlung und zum Transport von Restmüll, Biomüll und Altpapier für die städtische Abfallentsorgung. Das Fahrzeug ist als Hecklader mit einer „Low-Entry“-Fahrerkabine und Einzelsitzplätzen für mind. 3 Personen zu liefern. Die zulässige Gesamtmasse des 3-Achsfahrgestells ist nach Ziff. F 2 Zulassungsbescheinigung auf 26 t auszulegen. Das Fahrgestell ist mit einem vollautomatischen Getriebe über Drehmomentwandler auszustatten. Das Fassungsvolumen des Aufbaubehälters einschließlich Ladewanne hat > 21 m zu betragen. Wanne, Seitenwände und Boden sind in hochverschleißfestem Stahl und verstärkt auszuführen. Das Abfallsammelfahrzeug ist außerdem mit umfangreicher Lichtsignaltechnik zu liefern und mit einem Mautterminal auszustatten. Zudem ist das Abfallsammelfahrzeug mit einem Rückraumüberwachungssystem mit Notbremsfunktion für LKW von ViSy auszustatten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 286742.40 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hilden
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges zur Einsammlung und zum Transport von Restmüll, Biomüll...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Ersatzbeschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges zur Einsammlung und zum Transport von Restmüll, Biomüll und Altpapier für die städtische Abfallentsorgung. Das Fahrzeug ist als Hecklader mit einer „Low-Entry“-Fahrerkabine und Einzelsitzplätzen für mind. 3 Personen zu liefern. Die zulässige Gesamtmasse des 3-Achsfahrgestells ist nach Ziff. F 2 Zulassungsbescheinigung auf 26 t auszulegen. Das Fahrgestell ist mit einem vollautomatischen Getriebe über Drehmomentwandler auszustatten. Das Fassungsvolumen des Aufbaubehälters einschließlich Ladewanne hat > 21 m zu betragen. Wanne, Seitenwände und Boden sind in hochverschleißfestem Stahl und verstärkt auszuführen. Das Abfallsammelfahrzeug ist außerdem mit umfangreicher Lichtsignaltechnik zu liefern und mit einem Mautterminal auszustatten. Zudem ist das Abfallsammelfahrzeug mit einem Rückraumüberwachungssystem mit Notbremsfunktion für LKW von ViSy auszustatten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 053-116796
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01453
Titel: Kauf eines Hausmüllsammelfahrzeuges
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadt Hilden
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postort: Hilden
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 285 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 286742.40 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD7Y32G
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bez-reg-koeln.nrw.de📧
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kreis Mettmann
Postanschrift: Düsseldorfer Str.26
Postort: Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 210499-4403 📠
Quelle: OJS 2019/S 051-117088 (2019-03-11)