Das Informationssicherheitsmanagement der DB AG ist über mehrere Aufbau- und Ablauforganisationen strukturiert. Dabei verbinden gemeinsame Prozesse, Kennzahlen sowie gemeinsame Plattformen die Managementsysteme in der Fläche mit dem übergreifenden Managementsystem auf Konzernleitungsebene. Die DB AG strebt die Einführung einer übergreifenden Plattform zur Unterstützung der Prozesse des Informationssicherheitsmanagements an. Diese Plattform entspricht in ihren funktionalen Anforderungen der marktgängigen Produktkategorie von Governance-Risk and Compliance – Plattformen (GRC). 18FEA36861
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 18FEA36861
Kurze Beschreibung:
Das Informationssicherheitsmanagement der DB AG ist über mehrere Aufbau- und Ablauforganisationen strukturiert. Dabei verbinden gemeinsame Prozesse, Kennzahlen sowie gemeinsame Plattformen die Managementsysteme in der Fläche mit dem übergreifenden Managementsystem auf Konzernleitungsebene. Die DB AG strebt die Einführung einer übergreifenden Plattform zur Unterstützung der Prozesse des Informationssicherheitsmanagements an. Diese Plattform entspricht in ihren funktionalen Anforderungen der marktgängigen Produktkategorie von Governance-Risk and Compliance – Plattformen (GRC).
18FEA36861
Das Informationssicherheitsmanagement der DB AG ist über mehrere Aufbau- und Ablauforganisationen strukturiert. Dabei verbinden gemeinsame Prozesse, Kennzahlen sowie gemeinsame Plattformen die Managementsysteme in der Fläche mit dem übergreifenden Managementsystem auf Konzernleitungsebene. Die DB AG strebt die Einführung einer übergreifenden Plattform zur Unterstützung der Prozesse des Informationssicherheitsmanagements an. Diese Plattform entspricht in ihren funktionalen Anforderungen der marktgängigen Produktkategorie von Governance-Risk and Compliance – Plattformen (GRC).
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-18 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 243-556829
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung;
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden;
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung;
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden;
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Informationssicherheitsmanagement der DB AG ist über mehrere Aufbau- und Ablauforganisationen strukturiert. Dabei verbinden gemeinsame Prozesse, Kennzahlen sowie gemeinsame Plattformen die Managementsysteme in der Fläche mit dem übergreifenden Managementsystem auf Konzernleitungsebene. Die DB AG strebt die Einführung einer übergreifenden Plattform zur Unterstützung der Prozesse des Informationssicherheitsmanagements an. Diese Plattform entspricht in ihren funktionalen Anforderungen der marktgängigen Produktkategorie von Governance-Risk and Compliance – Plattformen (GRC).
Das Informationssicherheitsmanagement der DB AG ist über mehrere Aufbau- und Ablauforganisationen strukturiert. Dabei verbinden gemeinsame Prozesse, Kennzahlen sowie gemeinsame Plattformen die Managementsysteme in der Fläche mit dem übergreifenden Managementsystem auf Konzernleitungsebene. Die DB AG strebt die Einführung einer übergreifenden Plattform zur Unterstützung der Prozesse des Informationssicherheitsmanagements an. Diese Plattform entspricht in ihren funktionalen Anforderungen der marktgängigen Produktkategorie von Governance-Risk and Compliance – Plattformen (GRC).
18FEA36861
Es wird eine GRC Plattform mit folgenden Eigenschaften ausgeschrieben:
— mindestens 2 logische getrennte Instanzen (Test und Produktion),
— Mandantenfähigkeit (logische Trennung, Schutz der Mandantenspezifischen Daten),
— Funktionsmodule für 1.) ISM (Assetmanagement, IT-Sicherheitsmanagement und Risikomanagement) und 2.) Business Continuity Management (BCM),
— Strukturelle Integration von Normen und Standards der Informationssicherheit und BCM, mindestens aber:
— BSI Grundschutz,
— ISO 27001,
— ISO 27005.
Zusätzlich werden Beratungs- und Dienstleistungen für das Einführungsprojekt der Plattform ausgeschrieben zu denen u. a. Workshops für Einweisungen, Workshops zum Customizing der Plattform gehören. Ziel der Ausschreibung und des begleitenden Projektes ist die Einführung einer standardisierten GRC Plattform zur Abbildung und Dokumentation der Informationssicherheitsmanagementprozesse. Dabei sind sowohl die Prozesse und Dokumentationen der Einheiten auf Geschäftsfeld-Ebene (18 St.) wie auf Ebene der Konzernleitung zu berücksichtigen. Über die Plattform sollen sowohl die Geschäftsfelder wie auch die Konzernleitung in die Lage versetzt werden, systematisch zuverlässige Aussagen über die Steuerung und Definition der Informationssicherheit (Governance), der Erfüllung interner und externer Anforderungen (Compliance) und der Risiko-Steuerung bzw. Risiko-Situation zu treffen. Diese Kennzahlen und Aussagen sind Teil der notwendigen Informationen für die Unternehmens- bzw. Konzernsteuerung.
Zusätzlich werden Beratungs- und Dienstleistungen für das Einführungsprojekt der Plattform ausgeschrieben zu denen u. a. Workshops für Einweisungen, Workshops zum Customizing der Plattform gehören. Ziel der Ausschreibung und des begleitenden Projektes ist die Einführung einer standardisierten GRC Plattform zur Abbildung und Dokumentation der Informationssicherheitsmanagementprozesse. Dabei sind sowohl die Prozesse und Dokumentationen der Einheiten auf Geschäftsfeld-Ebene (18 St.) wie auf Ebene der Konzernleitung zu berücksichtigen. Über die Plattform sollen sowohl die Geschäftsfelder wie auch die Konzernleitung in die Lage versetzt werden, systematisch zuverlässige Aussagen über die Steuerung und Definition der Informationssicherheit (Governance), der Erfüllung interner und externer Anforderungen (Compliance) und der Risiko-Steuerung bzw. Risiko-Situation zu treffen. Diese Kennzahlen und Aussagen sind Teil der notwendigen Informationen für die Unternehmens- bzw. Konzernsteuerung.
Beschreibung der Verlängerungen: 4 x um je 1 Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
1) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass über sein Vermögen kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
2) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet;
3) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat;
4) Erklärung = Ausschlusskriterium
Erklärung, ob beruflichen Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind.
Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann;
5) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat und treffen wird;
6) Erklärung = Ausschlusskriterium
Der Bewerber erklärt, dass kein Fall des § 123 Abs. 1 – 3 GWB vorliegt;
7) Ausschlusskriterium
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen;
Der Bewerber versichert, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und dieses – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister seines Heimatlandes in deutscher Sprache (ggf. beglaubigte Übersetzung) vorzulegen;
8) Ausschlusskriterium
Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, soweit im Herkunftsland eine Eintragungspflicht besteht;
9) Ausschlusskriterium
Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
10) Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausschlusskriterien
11) Der Bewerber muss ein Informationssicherheits-Managementsystem vorweisen können. Das ISMS muss insbesondere die Bereiche der Produkt-Entwicklung und Kundenbetreuung umfassen. Der Nachweis ist in Form eines Management-Summaries der angewendeten ISO Controls, damit verbundenen Prozesse und Effektivitätskontrollen zu erbringen. Alternativ ist ein Nachweis in Form einer ISO 27001 Zertifizierung zu erbringen, der die genannten Bereiche umfassen muss und nicht älter als 2 Jahre sein darf. Das Zertifikat und eine Zusammenfassung des letzten Prüfberichts hinsichtlich eines vorhandenen ISMS sind einzureichen;
11) Der Bewerber muss ein Informationssicherheits-Managementsystem vorweisen können. Das ISMS muss insbesondere die Bereiche der Produkt-Entwicklung und Kundenbetreuung umfassen. Der Nachweis ist in Form eines Management-Summaries der angewendeten ISO Controls, damit verbundenen Prozesse und Effektivitätskontrollen zu erbringen. Alternativ ist ein Nachweis in Form einer ISO 27001 Zertifizierung zu erbringen, der die genannten Bereiche umfassen muss und nicht älter als 2 Jahre sein darf. Das Zertifikat und eine Zusammenfassung des letzten Prüfberichts hinsichtlich eines vorhandenen ISMS sind einzureichen;
12) Bitte machen Sie Angaben dazu, über welche fachliche Qualifikation(en) im Bereich Einwendungsmanagement und Planmanagement der/die mit dem Projekt betraute Mitarbeitern/innen verfügen. Die Mitarbeiter/innen (mindestens 2 Mitarbeiter/innen) müssen festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers bzw. seines Nachunternehmers sein. Die Mitarbeiter müssen mindestens 2 Jahre Projekterfahrung in der Anpassung und Einführung der Lösung bei Kunden haben;
12) Bitte machen Sie Angaben dazu, über welche fachliche Qualifikation(en) im Bereich Einwendungsmanagement und Planmanagement der/die mit dem Projekt betraute Mitarbeitern/innen verfügen. Die Mitarbeiter/innen (mindestens 2 Mitarbeiter/innen) müssen festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers bzw. seines Nachunternehmers sein. Die Mitarbeiter müssen mindestens 2 Jahre Projekterfahrung in der Anpassung und Einführung der Lösung bei Kunden haben;
13) Bitte nennen Sie uns mindestens 3 Kunden mit jeweils einem Produktvolumen von 1 Mio. EUR (detaillierte Referenz), die Ihre Referenz-Lösung (eine mit der ausgeschriebenen Anwendung vergleichbare Lösung) einsetzen. Zeitraum: in den letzten 3 Jahren;
13) Bitte nennen Sie uns mindestens 3 Kunden mit jeweils einem Produktvolumen von 1 Mio. EUR (detaillierte Referenz), die Ihre Referenz-Lösung (eine mit der ausgeschriebenen Anwendung vergleichbare Lösung) einsetzen. Zeitraum: in den letzten 3 Jahren;
14) Der Bewerber muss mindestens ein Projekt mit Anwendungs-Einführung im Umfeld von Sicherheitsbehörden auf Länder- oder Bundesebene sowie 2 Projekte mit Anwendungs-Einführung in Unternehmen die unter das IT-SiG fallen nachweisen. Der Nachweis kann über pseudononymisierte Projektzusammenfassungen erbracht werden. Die durchgeführten Projekte dürfen nicht älter als 4 Jahre sein;
14) Der Bewerber muss mindestens ein Projekt mit Anwendungs-Einführung im Umfeld von Sicherheitsbehörden auf Länder- oder Bundesebene sowie 2 Projekte mit Anwendungs-Einführung in Unternehmen die unter das IT-SiG fallen nachweisen. Der Nachweis kann über pseudononymisierte Projektzusammenfassungen erbracht werden. Die durchgeführten Projekte dürfen nicht älter als 4 Jahre sein;
15) Der Bewerber kann Support und die Produktbetreuung durchgängig in deutscher Sprache anbieten;
16) Die behördliche Nutzung der Software (z. B. Eisenbahnbundesamt) muss per Dokument (pseudononymisierte Projektzusammenfassungen) nachgewiesen sein;
17) Die Anwendung ist grundsätzlich mandantenfähig und kann definierte Datenobjekt der Mandanten (hier der Konzerngesellschaften) nach festen Regeln austauschen und aggregieren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB(http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung;
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1 SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden;
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 243-556829 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo. - Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Abgabe des Teilnahmeantrages (TNA) über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit dem TNA geforderten Angaben zu machen und ggf. Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo. - Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Als Nachunternehmer (NU) gelten auch mit dem Bewerber „verbundene Unternehmen“.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens:
— sich evtl. von den Bietern vorgesehene NU benennen zu lassen und
— die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese NU zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher NU behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
Im ersten Schritt findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Inhalt ist die Bewertung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit (Eignung) und Zuverlässigkeit des Bewerbers im Hinblick auf die Erbringung der zu vergebenden Leistungen. Im zweiten Schritt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ werden die geeigneten Bieter zum Angebot aufgefordert.
Die Deutsche Bahn AG wird die eingereichten Teilnahmeanträge anhand der bekanntgemachten Eignungskriterien überprüfen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Funktionsmodule für:
1.) ISM (Assetmanagement, IT-Sicherheitsmanagement und Risikomanagement) und
2.) Business Continuity Management (BCM).
Zusätzlich werden Beratungs- und Dienstleistungen für das Einführungsprojekt der Plattform ausgeschrieben zu denen u. a. Workshops für Einweisungen, Workshops zum Customizing der Plattform gehören. Ziel der Ausschreibung und des begleitenden Projektes ist die Einführung einer standardisierten GRC Plattform zur Abbildung und Dokumentation der Informationssicherheitsmanagementprozesse. Dabei sind sowohl die Prozesse und Dokumentationen der Einheiten auf Geschäftsfeld-Ebene (18 Stück) wie auf Ebene der Konzernleitung zu berücksichtigen. Über die Plattform sollen sowohl die Geschäftsfelder wie auch die Konzernleitung in die Lage versetzt werden, systematisch zuverlässige Aussagen über die Steuerung und Definition der Informationssicherheit (Governance), der Erfüllung interner und externer Anforderungen (Compliance) und der Risiko-Steuerung bzw. Risiko-Situation zu treffen. Diese Kennzahlen und Aussagen sind Teil der notwendigen Informationen für die Unternehmens- bzw. Konzernsteuerung.
Zusätzlich werden Beratungs- und Dienstleistungen für das Einführungsprojekt der Plattform ausgeschrieben zu denen u. a. Workshops für Einweisungen, Workshops zum Customizing der Plattform gehören. Ziel der Ausschreibung und des begleitenden Projektes ist die Einführung einer standardisierten GRC Plattform zur Abbildung und Dokumentation der Informationssicherheitsmanagementprozesse. Dabei sind sowohl die Prozesse und Dokumentationen der Einheiten auf Geschäftsfeld-Ebene (18 Stück) wie auf Ebene der Konzernleitung zu berücksichtigen. Über die Plattform sollen sowohl die Geschäftsfelder wie auch die Konzernleitung in die Lage versetzt werden, systematisch zuverlässige Aussagen über die Steuerung und Definition der Informationssicherheit (Governance), der Erfüllung interner und externer Anforderungen (Compliance) und der Risiko-Steuerung bzw. Risiko-Situation zu treffen. Diese Kennzahlen und Aussagen sind Teil der notwendigen Informationen für die Unternehmens- bzw. Konzernsteuerung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-17 📅
Name: Fuentis AG
Postanschrift: David Gilly Strasse 1
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland 🇩🇪
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Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
1) Die Vergabe läuft über das e-Vergabeportal der DB (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) auf Portal notwendig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo. - Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2) Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im TNA verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Für NU, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
3) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den TNA nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
4) Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine MA sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
5) Die Ansprechp. des Bewerbers sind mit vollständiger Adresse nebst E-Mail Adresse anzugeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.