Kauf von zwei digitalen Lernfabriken mit EDV-Hardware und Präsentationstechnik für die Bildungszentren. Die digitalen Lernfabriken sollen für Aus-, Weiterbildungs- und Trainingszwecke im Bereich automatisierter und digitalen Produktion eingesetzt werden. Die Qualifizierung von angehenden Facharbeitern, wie auch die Fortbildung von erfahrenem Personal für die Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen stehen dabei im Fokus. Darüber hinaus werden für mehrere Bildungszentren Tablet-Computer, Wlan- und Präsentationstechnik angeschafft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einpackmaschinen
Referenznummer: ARBI-2018/EU0252
Kurze Beschreibung:
Kauf von zwei digitalen Lernfabriken mit EDV-Hardware und Präsentationstechnik für die Bildungszentren.
Die digitalen Lernfabriken sollen für Aus-, Weiterbildungs- und Trainingszwecke im Bereich automatisierter und digitalen Produktion eingesetzt werden. Die Qualifizierung von angehenden Facharbeitern, wie auch die Fortbildung von erfahrenem Personal für die Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen stehen dabei im Fokus.
Darüber hinaus werden für mehrere Bildungszentren Tablet-Computer, Wlan- und Präsentationstechnik angeschafft.
Kauf von zwei digitalen Lernfabriken mit EDV-Hardware und Präsentationstechnik für die Bildungszentren.
Die digitalen Lernfabriken sollen für Aus-, Weiterbildungs- und Trainingszwecke im Bereich automatisierter und digitalen Produktion eingesetzt werden. Die Qualifizierung von angehenden Facharbeitern, wie auch die Fortbildung von erfahrenem Personal für die Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen stehen dabei im Fokus.
Darüber hinaus werden für mehrere Bildungszentren Tablet-Computer, Wlan- und Präsentationstechnik angeschafft.
a) Die ausgefüllten Vergabeunterlagen sind unterzeichnet und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über das Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
Nicht unterzeichnete bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während des Vergabeverfahrens sind Rückfragen ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.dtvp.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bieters:
Die Teilnehmer / die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots-/Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
d) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
e) Nicht deutschsprachige Nachweise sind mit einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYY5S
a) Die ausgefüllten Vergabeunterlagen sind unterzeichnet und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über das Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
Nicht unterzeichnete bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während des Vergabeverfahrens sind Rückfragen ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.dtvp.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bieters:
Die Teilnehmer / die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots-/Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
d) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
e) Nicht deutschsprachige Nachweise sind mit einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYY5S
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf von zwei digitalen Lernfabriken mit EDV-Hardware und Präsentationstechnik für die Bildungszentren.
Die digitalen Lernfabriken sollen für Aus-, Weiterbildungs- und Trainingszwecke im Bereich automatisierter und digitalen Produktion eingesetzt werden. Die Qualifizierung von angehenden Facharbeitern, wie auch die Fortbildung von erfahrenem Personal für die Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen stehen dabei im Fokus.
Die digitalen Lernfabriken sollen für Aus-, Weiterbildungs- und Trainingszwecke im Bereich automatisierter und digitalen Produktion eingesetzt werden. Die Qualifizierung von angehenden Facharbeitern, wie auch die Fortbildung von erfahrenem Personal für die Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen stehen dabei im Fokus.
Darüber hinaus werden für mehrere Bildungszentren Tablet-Computer, Wlan- und Präsentationstechnik angeschafft.
Bezeichnung des Loses: Digitale Lernfabrik Bildungszentrum Augsburg-West
Losnummer: 01
Kurze Beschreibung:
Digitale Lernfabrik; Bildungszentrum Augsburg West
Die digitale Lernfabrik soll als Aus- und Weiterbildungskonzept modular aus einzelnen Stationen bestehen, die miteinander kombiniert und auch erweitert werden können. Jede Einzelstation soll dabei autark betrieben werden. Darüber hinaus muss ein Zusammenschluss der Produktionsanlage möglich sein um so eine gesamte Produktionsstraße nachzustellen. Die Produktionsschritte sind im System automatisch zu erfassen und protokollieren. Die anfallenden Daten müssen zur Auswertung, Weiterverarbeitung und Produktionsoptimierung auch für übergeordnete Softwaresysteme z. B. MES oder ERP zur Verfügung stehen. Es sollen mit der „Digitalen Lernfabrik“ wesentlichen Aspekte einer modernen, zukunftsorientierten Produktion mit Hilfe des Einsatzes neuester Technologien abgebildet werden.
Die digitale Lernfabrik soll als Aus- und Weiterbildungskonzept modular aus einzelnen Stationen bestehen, die miteinander kombiniert und auch erweitert werden können. Jede Einzelstation soll dabei autark betrieben werden. Darüber hinaus muss ein Zusammenschluss der Produktionsanlage möglich sein um so eine gesamte Produktionsstraße nachzustellen. Die Produktionsschritte sind im System automatisch zu erfassen und protokollieren. Die anfallenden Daten müssen zur Auswertung, Weiterverarbeitung und Produktionsoptimierung auch für übergeordnete Softwaresysteme z. B. MES oder ERP zur Verfügung stehen. Es sollen mit der „Digitalen Lernfabrik“ wesentlichen Aspekte einer modernen, zukunftsorientierten Produktion mit Hilfe des Einsatzes neuester Technologien abgebildet werden.
Modulare, digitale Lernfabrik mit Einzelstationen auf fahrbaren Wagen:
— Robotterzelle mit kollaborativem Zweiarm-Roboter,
— Steuerung / Leitstand der Gesamtanlage.
Bezeichnung des Loses: Digitale Lernfabrik; Bildungszentrum Neu-Ulm
Losnummer: 02
Kurze Beschreibung: Digitale Lernfabrik; Bildungszentrum Neu-Ulm
Bezeichnung des Loses: Tablet-Computer
Losnummer: 03
Kurze Beschreibung:
Kauf von ~25 Tablet-Computern ~12 Zoll mit Betriebssystem Windows 10;
Kauf von ~25 Tablet-Computern ~10 Zoll mit Betriebssystem Android.
Dauer: 20 Tage
Bezeichnung des Loses: WLAN-Hardware
Losnummer: 04
Kurze Beschreibung:
Kauf von ~73 Stück WLAN-Accesspoints;
Kauf von ~3 Stück WLAN-Controller;
Kauf von ~3 Stück Erweiterungslizenz für WLAN-Controller.
Bezeichnung des Loses: Touchdispays für den Unterrichtsbetrieb
Losnummer: 05
Kurze Beschreibung:
Kauf von ~1 Stück Touchdisplay für den Unterrichtsbetrieb 65 Zoll UHD mit Fahrgestell;
Kauf von ~4 Stück Touchdisplays für den Unterrichtsbetrieb 65 Zoll UHD mit Whiteboard Seitenflügelpaar und Wandhalterung;
Lieferung inkl. Montage
Dauer: 40 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH,…
… Ulmer Straße 60, 86150 Augsburg
… Heinz-Rühmann-Straße 4, 89231 Neu-Ulm
… Ulmer Straße 60, 86150 Augsburg, IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH, Heinz-Rühmann-Straße 4, 89231 Neu-Ulm, IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bi…
… Ulmer Straße 60, 86150 Augsburg, IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH, Hartmähderweg 11, 87600 Kaufbeuren, IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildu…
… Hartmähderweg 11, 87600 Kaufbeuren
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung des Bieters gemäß Formblatt der Vergabestelle:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach MiLoG, AEntG, SchwarzArbG, AufenthG;
c) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen. Der Bieter hat außerdem anzugeben welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung der Vergabestelle abzugeben;
c) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen. Der Bieter hat außerdem anzugeben welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung der Vergabestelle abzugeben;
d) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt;
d) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt;
e) Nachweis zur Eigenerklärung sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
Unternehmensdarstellung; Angaben über Qualitätsmanagement; Angabe über Haftpflichtversicherung(Personenschäden min. 2 Mio. EUR, Sach- / Vermögensschäden min. 1 Mio. EUR; Angabe der Handelsregisternummer (soweit vorhanden); Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren(Erforderlicher Mindestumsatz: Zweifacher Wert der angebotenen Leistung);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unternehmensdarstellung; Angaben über Qualitätsmanagement; Angabe über Haftpflichtversicherung(Personenschäden min. 2 Mio. EUR, Sach- / Vermögensschäden min. 1 Mio. EUR; Angabe der Handelsregisternummer (soweit vorhanden); Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren(Erforderlicher Mindestumsatz: Zweifacher Wert der angebotenen Leistung);
Angabe Berufsgenossenschaft; Erklärung zum Vorhandensein der gewerblichen Voraussetzung; Erklärung der Zuverlässigkeit;
Nachweis zur Eigenerklärung sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zu nachfolgend aufgeführten Sachverhalten wird eine Eigenerklärung des Bieters (gemäß Formblatt der Vergabestelle) verlangt:
Angabe von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (erforderlicher Mindestauftragswert: 70 % der angebotenen Leistung);
Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Nur für Los 1 und 2, mindestens fünf Personen im technischen Außendienst);
Nachweis zur Eigenerklärung sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 vom Hundert der Auftragssumme (Bruttosumme) einschließlich der eventuell erteilten Zusatzaufträge, sofern die Auftragssumme (Bruttosumme) einschließlich der eventuell erteilten Zusatzaufträge mindestens 50 000 EUR beträgt.
Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 vom Hundert der Auftragssumme (Bruttosumme) einschließlich der eventuell erteilten Zusatzaufträge, sofern die Auftragssumme (Bruttosumme) einschließlich der eventuell erteilten Zusatzaufträge mindestens 50 000 EUR beträgt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
a) Die ausgefüllten Vergabeunterlagen sind unterzeichnet und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über das Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
Nicht unterzeichnete bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während des Vergabeverfahrens sind Rückfragen ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.dtvp.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Informationspflicht des Bieters:
Die Teilnehmer / die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots-/Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Die Teilnehmer / die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots-/Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
d) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
e) Nicht deutschsprachige Nachweise sind mit einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYY5S
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: SüdbayernMaximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblattbekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblattbekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, (siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 155-355161 (2018-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf von 2 digitalen Lernfabriken mit EDV-Hardware und Präsentationstechnik für die Bildungszentren.
Die digitalen Lernfabriken sollen für Aus-, Weiterbildungs- und Trainingszwecke im Bereich automatisierter und digitalen Produktion eingesetzt werden. Die Qualifizierung von angehenden Facharbeitern, wie auch die Fortbildung von erfahrenem Personal für die Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen stehen dabei im Fokus.
Darüber hinaus werden für mehrere Bildungszentren Tablet-Computer, Wlan- und Präsentationstechnik angeschafft.
Kauf von 2 digitalen Lernfabriken mit EDV-Hardware und Präsentationstechnik für die Bildungszentren.
Die digitalen Lernfabriken sollen für Aus-, Weiterbildungs- und Trainingszwecke im Bereich automatisierter und digitalen Produktion eingesetzt werden. Die Qualifizierung von angehenden Facharbeitern, wie auch die Fortbildung von erfahrenem Personal für die Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen stehen dabei im Fokus.
Darüber hinaus werden für mehrere Bildungszentren Tablet-Computer, Wlan- und Präsentationstechnik angeschafft.
Gesamtwert des Auftrags: 606264.34 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a) Die ausgefüllten Vergabeunterlagen sind unterzeichnet und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über das Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
Nicht unterzeichnete bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten;
b) Während des Vergabeverfahrens sind Rückfragen ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu denV ergabeunterlagen unter der Internetseite www.dtvp.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Informationspflicht des Bieters:
Die Teilnehmer / die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots-/Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind;
d) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber;
e) Nicht deutschsprachige Nachweise sind mit einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYYMA
a) Die ausgefüllten Vergabeunterlagen sind unterzeichnet und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch über das Vergabeportal (www.dtvp.de) einzureichen.
Nicht unterzeichnete bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten;
b) Während des Vergabeverfahrens sind Rückfragen ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu denV ergabeunterlagen unter der Internetseite www.dtvp.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Informationspflicht des Bieters:
Die Teilnehmer / die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebots-/Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind;
d) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber;
e) Nicht deutschsprachige Nachweise sind mit einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYYMA
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf von 2 digitalen Lernfabriken mit EDV-Hardware und Präsentationstechnik für die Bildungszentren.
Die digitale Lernfabrik soll als Aus- und Weiterbildungskonzept modular aus einzelnen Stationen bestehen, die miteinander kombiniert und auch erweitert werden können. Jede Einzelstation soll dabei autark betrieben werden. Darüber hinaus muss ein Zusammenschluss der Produktionsanlage möglich sein um so eine gesamte Produktionsstraße nachzustellen. Die Produktionsschritte sind im System automatisch zu erfassen und protokollieren. Die anfallenden Daten müssen zur Auswertung, Weiterverarbeitung und Produktionsoptimierung auch für übergeordnete Softwaresysteme z. B. MES oder ERP zur Verfügung stehen. Es sollen mit der Digitalen Lernfabrik wesentlichen Aspekte einer modernen, zukunftsorientierten Produktion mit Hilfe des Einsatzes neuester Technologien abgebildet werden.
Die digitale Lernfabrik soll als Aus- und Weiterbildungskonzept modular aus einzelnen Stationen bestehen, die miteinander kombiniert und auch erweitert werden können. Jede Einzelstation soll dabei autark betrieben werden. Darüber hinaus muss ein Zusammenschluss der Produktionsanlage möglich sein um so eine gesamte Produktionsstraße nachzustellen. Die Produktionsschritte sind im System automatisch zu erfassen und protokollieren. Die anfallenden Daten müssen zur Auswertung, Weiterverarbeitung und Produktionsoptimierung auch für übergeordnete Softwaresysteme z. B. MES oder ERP zur Verfügung stehen. Es sollen mit der Digitalen Lernfabrik wesentlichen Aspekte einer modernen, zukunftsorientierten Produktion mit Hilfe des Einsatzes neuester Technologien abgebildet werden.
— Lager Produktträger/Zwischenlager,
— Montage/Demontage Produktgehäuse,
— Steuerung/Leitstand der Gesamtanlage.
Kauf von –25 Tablet-Computern –12 Zoll mit Betriebssystem Windows 10
Kauf von – 25 Tablet-Computern –10 Zoll mit Betriebssystem Android
Kauf von – 73 Stück WLAN-Accesspoints
Kauf von – 3 Stück WLAN-Controller
Kauf von – 3 Stück Erweiterungslizenz für WLAN-Controller
Kauf von – 1 Stück Touchdisplay für den Unterrichtsbetrieb 65 Zoll UHD mit Fahrgestell
Kauf von – 4 Stück Touchdisplays für den Unterrichtsbetrieb 65 Zoll UHD mit Whiteboard Seitenflügelpaar und Wandhalterung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH
Ulmer Straße 60
86150 Augsburg
Heinz-Rühmann-Straße 4
89231 Neu-Ulm
IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH…
… Ulmer Straße 60 86150 Augsburg, IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH Heinz-Rühmann-Straße 4 89231 Neu-Ulm, IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bi […]
… Ulmer Straße 60 86150 Augsburg, IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildung GmbH Hartmähderweg 11 87600 Kaufbeuren, IHK Akademie Schwaben Arbeit und Bildu […]
… Hartmähderweg 11 87600 Kaufbeuren
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Umsetzung Station 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Umsetzung Station 8
Lehrmaterial Didaktisches ArbeitsbuchStation 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lehrmaterial Schautafeln Station 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterbarkeit um weitere Stationen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zukunftssicherheit
Reaktionszeit auf Serviceanfragen
Preis (Gewichtung): 70
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-02 📅
Name: ETS Didactic GMBH
Postort: Kinding
Postleitzahl: 85125
Land: Deutschland 🇩🇪 Eichstätt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 283647.67 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-28 📅
Name: Quentia GmbH
Postort: 86368 Gersthofen
Land: Augsburg, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 38 969 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Nicht unterzeichnete bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten;
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu denV ergabeunterlagen unter der Internetseite www.dtvp.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist veröffentlicht;
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind;
d) Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber;
Bekanntmachungs-ID: CXQ7YYEYYMA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblattbekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblattbekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).