Gebäudeplanung, LPH 5 – 9, optional LPH 1 – 4
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kernsanierung Gymnasium Balingen, C – Bau
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Gebäudeplanung, LPH 5 – 9, optional LPH 1 – 4
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung...”
Kurze Beschreibung
Gebäudeplanung, LPH 5 – 9, optional LPH 1 – 4
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Im Zuge einer brandschutztechnischen Überprüfung und Begutachtung mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Personenschutzes, wurden für das im Jahr 1967 erbaute Gymnasium Balingen im Gutachten eines Sachverständigen für Brandschutz umfassende brandschutztechnische Verbesserungen (Sofortmaßnahmen) gefordert. Außerdem wurden bei umfangreichen Untersuchungen im gesamten Schulbereich massive Schäden mit Einschränkungen der Tragfähigkeit an den tragenden Stahlbetonbauteilen, insbesondere an den Stahlbetonrippendecken festgestellt. Deshalb sind im Bauteil C des Gymnasiums folgende wesentliche Maßnahmen geplant:
1) Beseitigung von brennbaren Stoffen aus den Flucht- und Rettungswegen;
1.1) Ausbau der „verlorenen“ Schalungskörpern;
1.2) Beseitigung der elektrischen Verkabelung aus den Fluchtwegen.
2) Betonsanierung der Stahlbetonrippendecken zur Ertüchtigung der Tragfähigkeit und Gewährleistung der Feuerwiderstandsklassen gemäß den gesetzlichen Vorschriften;
2.1) Beseitigung der losen Betonteile;
2.2) Entrostung der freiliegenden Baustähle;
2.3) Herstellung eines statisch wirksamen Stahlbetonverbunds und brandschutztechnisch wirksamen Überdeckung der Stähle mit Spritzmörtel;
2.4) Neuverlegung der elektrischen Installationen außerhalb der Fluchtwege;
2.5) Einbau von Brandschotts.
3) Erweiterung der Brandmeldeanlage zur frühzeitigen Alarmierung der Personen im Gebäude und der Feuerwehr. Im Zuge dieser Maßnahmen werden die Unterrichtsräume gemäß den aktuellen Schulbaurichtlinien saniert und nach den heutigen pädagogischen Erfordernissen ausgestattet. Folgendes ist vorgesehen:
3.1) Erneuerung der Zu-. Abwasser- und Regenleitungen;
3.2) Austausch des schaden haften Bodenaufbaus;
3.3) Erneuerung des Bodenbelags (Linoleum statt PVC);
3.4) Asbestsanierung im Bereich der asbesthaltigen Belags;
3.5) Einbau von schallabsorbierenden, abgehängten Decken;
3.6) Erneuerung der Beleuchtung;
3.7) Ergänzung der Medien- und Datennetze;
3.8) Verbesserung des Schallschutzes durch Austausch der Türelemente;
3.9) Fachgerechtes Herstellen der Anschlüsse von den bestehenden Fenstern;
3.10) Reparatur des Sonnenschutzes;
3.11) Erneuerung und Verbesserung der Dachabdichtung bzw. des Dachaufbaus;
3.12) Blitzschutz.
WC-Anlagen:
Die WC-Anlagen im Untergeschoss befinden sich in einem für die Schüler und die Schulleitung baulich und hygienisch nicht mehr akzeptablen Zustand. Um die WC-Anlagen fachgerecht zu sanieren, müssen im Wesentlichen folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:
Erneuerung der maroden Sanitär- und Heizungsinstallationen,
1) Austausch aller Sanitärgegenstände und Heizflächen;
2) Austausch der Elektroinstallationen und Beleuchtungskörper;
3) Einbau einer Lüftungsanlage;
4) Erneuerung von schadhaften Bodenaufbauten / Estrichen;
5) Sanierung aller Oberflächen, insbesondere der Fliesen;
6) Erneuerung der schadhaften WC-Trennwänden.
Nach Rückbau der WC-Anlagen bis auf den Rohbau wird eine Betonsanierung der mangelhaften Stahlbetonbauteile, insbesondere der Stahlbetonrippendecken wie vor beschrieben durchgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85
Preis (Gewichtung): 15 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Ein Wirtschaftsteilnehmer wurde für die Verhandlungsgespräche bereits vorab ausgewählt: Architekturbüro Ackermann + Raff aus Tübingen
Eignungskriterien...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein Wirtschaftsteilnehmer wurde für die Verhandlungsgespräche bereits vorab ausgewählt: Architekturbüro Ackermann + Raff aus Tübingen
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB – Anzahl Mitarbeiter gesamt: 50 Punkte
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB – Referenzen Unternehmen – Gebäudeplanung: 500 Punkte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung über die Bauvorlageberechtigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung über die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO Baden-Würtemberg. (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zur den o. g. Eigenerklärung zu fordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
C) § 36 Abs. 1 VgV:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
C) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
D) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
E) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
“Zu B)
Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden...”
Zu B)
Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1 500 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 500 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre;
G) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, Inbetriebnahme nach dem 31.12.2013 mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit, beauftragte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013, § 35 sowie Projektmerkmalen und jeweils einer kurzen Beschreibung des Projekts und den erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu G) Einzureichen sind 2 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Mindestestbedingungen:
— die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu G) Einzureichen sind 2 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Mindestestbedingungen:
— die Referenz 1 muss zwingend ein Sanierungsprojekt sein,
— das Jahr der Inbetriebnahme muss nach dem 31.12.2013 liegen,
— bis zur Abgabefrist dieses Teilnahmeantrags müssen je Referenzprojekt mindestens >= 50 Leistungspunktegemäß HOAI 2013 bis zur Abgabefrist dieses Teilnahmeantrags erbracht worden sein. Als erbracht gilt eine Leistungsphase, wenn mind. 85 % der Grundleistungen der Leistungsphase gemäß HOAI 2013 erbracht worden sind,
— Die im Teilnahmeantrag genannten Projektdaten und angekreuzten Projektmerkmale müssen aus der Projektdarstellung hervorgehen, ansonsten werden die entsprechenden Angaben nicht gewertet.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO Baden-Württemberg
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“H) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
H) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen;
I) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
J) der für die Bewerbung erarbeitete Bewerbungsbogen (s. Punkt I.3 – Kommunikation) ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die Excel-Datei ist auf einem geeign. Datenträger und mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben.
Die Kriterien H) – J) sind Ausschlusskriterien.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-22
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-11-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
“Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als...”
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist: http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation im Verhandlungsgespräch wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation (hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaftschließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 184-416549 (2018-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 450 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge einer brandschutztechnischen Überprüfung und Begutachtung mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Personenschutzes, wurden für das im Jahr...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge einer brandschutztechnischen Überprüfung und Begutachtung mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Personenschutzes, wurden für das im Jahr 1967 erbaute Gymnasium Balingen im Gutachten eines Sachverständigen für Brandschutz umfassende brandschutztechnische Verbesserungen (Sofortmaßnahmen) gefordert. Außerdem wurden bei umfangreichen Untersuchungen im gesamten Schulbereich massive Schäden mit Einschränkungen der Tragfähigkeit an den tragenden Stahlbetonbauteilen, insbesondere an den Stahlbetonrippendecken festgestellt. Deshalb sind im Bauteil C des Gymnasiums folgende wesentliche Maßnahmen geplant:
1) Beseitigung von brennbaren Stoffen aus den Flucht- und Rettungswegen;
1.1) Ausbau der „verlorenen“ Schalungskörpern;
1.2) Beseitigung der elektrischen Verkabelung aus den Fluchtwegen.
2.) Betonsanierung der Stahlbetonrippendecken zur Ertüchtigung der Tragfähigkeit und Gewährleistung der Feuerwiderstandsklassen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
2.1) Beseitigung der losen Betonteile;
2.2) Entrostung der freiliegenden Baustähle;
2.3) Herstellung eines statisch wirksamen Stahlbetonverbunds und brandschutztechnisch wirksamen Überdeckung der Stähle mit Spritzmörtel;
2.4) Neuverlegung der elektrischen Installationen außerhalb der Fluchtwege;
2.5) Einbau von Brandschotts.
3.) Erweiterung der Brandmeldeanlage zur frühzeitigen Alarmierung der Personen im Gebäude und der Feuerwehr. Im Zuge dieser Maßnahmen werden die Unterrichtsräume gemäß den aktuellen Schulbaurichtlinien saniert und nach den heutigen pädagogischen Erfordernissen ausgestattet. Folgendes ist vorgesehen:
3.1) Erneuerung der Zu-. Abwasser- und Regenleitungen;
3.2) Austausch des schadenhaften Bodenaufbaus;
3.3) Erneuerung des Bodenbelags (Linoleum statt PVC);
3.4) Asbestsanierung im Bereich der asbesthaltigen Belags;
3.5) Einbau von schallabsorbierenden, abgehängten Decken;
3.6) Erneuerung der Beleuchtung;
3.7) Ergänzung der Medien- und Datennetze;
3.8) Verbesserung des Schallschutzes durch Austausch der Türelemente;
3.9) Fachgerechtes Herstellen der Anschlüsse von den bestehenden Fenstern;
3.10) Reparatur des Sonnenschutzes;
3.11) Erneuerung und Verbesserung der Dachabdichtung bzw. des Dachaufbaus;
3.12) Blitzschutz.
WC-Anlagen:
Die WC-Anlagen im Untergeschoss befinden sich in einem für die Schüler und die Schulleitung baulich und hygienisch nicht mehr akzeptablen Zustand. Um die WC-Anlagen fachgerecht zu sanieren, müssen im Wesentlichen folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:
Erneuerung der maroden Sanitär- und Heizungsinstallationen,
1) Austausch aller Sanitärgegenstände und Heizflächen;
2) Austausch der Elektroinstallationen und Beleuchtungskörper;
3) Einbau einer Lüftungsanlage;
4) Erneuerung von schadhaften Bodenaufbauten / Estrichen;
5) Sanierung aller Oberflächen, insbesondere der Fliesen;
6) Erneuerung der schadhaften WC-Trennwänden.
Nach Rückbau der WC-Anlagen bis auf den Rohbau wird eine Betonsanierung der mangelhaften Stahlbetonbauteile, insbesondere der Stahlbetonrippendecken wie vor beschrieben durchgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 184-416549
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Kernsanierung Gymnasium Balingen, C – Bau
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ackermann + Raff GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eugenstraße 2
Postort: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 70713303-20📞
E-Mail: w.fritz@ackermann-raff.de📧
Fax: +49 70713303-30 📠
Region: Tübingen, Landkreis🏙️
URL: http://www.ackermann-raff.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 445 000 💰
“Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als...”
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist:
http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf dieser Seite. Alle Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und im Original unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation im Verhandlungsgespräch wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen/Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) genannte Kontaktstelle Kommunikation (hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaftschließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 214-490863 (2018-11-06)