Beschreibung der Beschaffung
Es soll die Kfz-Flottenversicherung und die Dienstreise-Fahrzeugversicherung inkl. Rabattverlustversicherung Versicherungen der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse ab dem 1.1.2019 neu vergeben werden.
Die Kfz-Flotte besteht aus eigenen (gekauften) und geleasten Fahrzeugen. Insgesamt sind derzeit ca. 530-540 Fahrzeuge vorhanden.
Für gekaufte Fahrzeuge der AOK Bayern wird eine Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung und für geleaste Fahrzeuge zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
Ferner soll für Dienstfahrten von Mitarbeitern mit eigenen Kraftfahrzeugen, bei denen die AOK Bayern zum Sachschadenersatz verpflichtet ist, eine Dienstreise-Fahrzeugversicherung abgeschlossen werden. Diese wird durch eine Rabattverlustversicherung für den Bereich der Haftpflichtversicherungen ergänzt. Dieser Versicherungsschutz ist von den Mitarbeitern direkt beim Versicherer zu beantragen und muss jeweils einzeln dokumentiert und abgerechnet werden.
Diese Versicherungsverträge zur KFZ-Flotte und die Dienstreise-Fahrzeugversicherung sollen innerhalb eines Loses, bei ein und demselben Versicherer abgeschlossen werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Deckungssumme für die Kfz Haftpflichtversicherung beträgt 100 Mio. EUR (max. EUR 15 Mio. pro Person).
Die Deckungssumme für die Umweltschadenversicherung beträgt 5 Mio. EUR
Fahrzeugversicherung:
Für Leasingfahrzeuge soll eine Fahrzeug-Vollversicherung abgeschlossen werden. In der Vollversicherung ist in der Variante 1 ein Selbstbehalt von 500,00 EUR vorzusehen (entspricht derzeitigem Vertragsstand).
Alternativ ist eine SB von 1 000,00 EUR pro Schaden anzubieten.
Die Fahrzeug- Teilversicherung soll generell 150,00 EUR Selbstbeteiligung haben.
Für die gekauften Fahrzeuge der AOK Bayern soll keine Vollversicherung, sondern nur eine Teilversicherung mit einem SB von 150,00 EUR angeboten werden.
In der Dienstreise Fahrzeugversicherung werden insbesondere sämtliche Dienstfahrten (Dienstreisen, Dienstgänge) versichert, die Mitarbeiter der AOK Bayern aus triftigem Grund mit einem nicht von der AOK Bayern zur Verfügung gestellten Fahrzeug durchführen. Voraussetzung ist, dass diese Mitarbeiter einen Anspruch auf Sachschadenersatz gemäß der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR – beigefügt als Anlage 6) gegen die AOK Bayern haben. Das Vorliegen eines triftigen Grundes wird im Regelfall bereits bei Erteilung der (Dauer-) Dienstreisegenehmigung festgestellt und, bei Inanspruchnahme der Dienstreise-Fahrzeugversicherung, durch die AOK Bayern bestätigt. Bildungsreisen sind keine Dienstreisen und deshalb weder sachschadenersatzfähig noch im Rahmen der Dienstreise-Fahrzeugversicherung abgedeckt.
Zu den versicherten Personen gehören Mitarbeiter der AOK Bayern – die Gesundheitskasse sowie der Pflegekasse bei der AOK Bayern – die Gesundheitskasse und Mitarbeiter, die von der AOK Bayern an kubus IT abgestellt werden.
Versichert sind auch Fahrten von Beirats-, Verwaltungsrats- und Vorstandsmitgliedern, im Auftrag und Interesse der AOK Bayern.
Gemäß Ziffer 1.4 VV-BeamtR besteht kein Sachschadenersatzanspruch und damit auch keine Regulierungsfähigkeit in der Dienstreise-Fahrzeugversicherung bei einer Schadenhöhe von nicht mehr als 75,00 EUR. Für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden besteht kein Sachschadenersatzanspruch und damit auch kein Versicherungsschutz in der Dienstreise-Fahrzeugversicherung.
Mitarbeiter können ihre Ansprüche unter Vorlage der (Dauer-) Dienstreisegenehmigung oder einer anderen, entsprechenden Bestätigung der AOK Bayern auch unmittelbar beim Versicherer geltend machen.
Rabattverlustversicherung:
Informationen zur Rabattverlustversicherung können der Anlage 1 (Allgemeine Informationen) entnommen werden.