Die Kommunale Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Reutlingen mbH (KGE-West GmbH), die eine Tochtergesellschaft der Stadt Reutlingen und der Gemeinde Kusterdingen ist, beabsichtigt an der Markwiesenstraße in Reutlingen ein Parkhaus in offener Bauweise mit mind. 1 130 Stellplätzen mit einer Parkhausgrundfläche von rund 4 000 m zu errichten. Es sind 7 Geschosse vorgesehen, wobei die Ebenen jedes Geschosses jeweils um ein halbes Geschoss zueinander versetzt angeordnet werden sollen (14 Halbgeschosse). Der auszuschreibende und zu beauftragende Leistungsumfang beinhaltet die schlüsselfertige Bauleistung einschließlich der hierfür erforderlichen Planungsleistungen. Seitens der KGE-West GmbH ist erwünscht, dass das Parkhaus bis zum 31.4.2019 betriebsbereit erstellt ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KGE-West GmbH
Postanschrift: Marktplatz 22
Postort: Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Reutlingen, Amt für Wirtschaft und Immobilien – Herr Oliver Lumpp
E-Mail: parkhaus-reutlingen@menoldbezler.de📧
Region: Rems-Murr-Kreis🏙️
URL: www.reutlingen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KGE-West GmbH – Parkhaus Markwiesenstraße Reutlingen
794/2018
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Parkhäusern📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kommunale Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Reutlingen mbH (KGE-West GmbH), die
Eine Tochtergesellschaft der Stadt Reutlingen und der Gemeinde...”
Kurze Beschreibung
Die Kommunale Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Reutlingen mbH (KGE-West GmbH), die
Eine Tochtergesellschaft der Stadt Reutlingen und der Gemeinde Kusterdingen ist, beabsichtigt an der Markwiesenstraße in Reutlingen ein Parkhaus in offener Bauweise mit mind. 1 130 Stellplätzen mit einer Parkhausgrundfläche von rund 4 000 m zu errichten. Es sind 7 Geschosse vorgesehen, wobei die Ebenen jedes Geschosses jeweils um ein halbes Geschoss zueinander versetzt angeordnet werden sollen (14 Halbgeschosse). Der aus zuschreibende und zu beauftragende Leistungsumfang beinhaltet die schlüsselfertige Bauleistung einschließlich der hierfür erforderlichen Planungsleistungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 8 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Reutlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reutlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kommunale Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Reutlingen mbH (KGE-West GmbH), die eine Tochtergesellschaft der Stadt Reutlingen und der Gemeinde...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kommunale Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Reutlingen mbH (KGE-West GmbH), die eine Tochtergesellschaft der Stadt Reutlingen und der Gemeinde Kusterdingen ist, beabsichtigt an der Markwiesenstraße in Reutlingen ein Parkhaus in offener Bauweise mit mind. 1 130 Stellplätzen mit einer Parkhausgrundfläche von rund 4 000 m zu errichten. Der auszuschreibende und zu beauftragende Leistungsumfang beinhaltete die schlüsselfertige Bauleistung einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen. Seitens des Auftraggebers wurde eine Orientierungsplanung erstellt, auf deren Grundlage ein Bauantrag eingereicht wurde. Gegenstand des Verfahrens war die Planungsfortschreibung/-optimierung auf Grundlage der eingereichten Bauantragsplanung nebst funktionaler Leistungsbeschreibung (Systembau) sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Parkhauses. Es sind 7 Geschosse vorgesehen, wobei die Ebenen jedes Geschosses jeweils um ein halbes Geschoss zueinander versetzt angeordnet werden sollen (14 Halbgeschosse). Für die Umsetzung dieses Projekts hat die KGE-West GmbH entschieden, die Leistungen im Wege einer funktionalen kombinierten Ausschreibung der Planungs- und schlüsselfertigen Bauleistungen an Generalübernehmer zu vergeben. Hierfür fand ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren mit einem zuvor vorgeschalteten europaweiten Teilnahmewettbewerb statt.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 060-131674
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Goldbeck Süd GmbH
Postanschrift: Vor dem Lauch 15
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8 000 000 💰
“1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg...”
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines Allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
2) Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle hierzu zur Verfügung gestellten Teilnahmeformulare zu verwenden. Diese sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort sind ebenfalls weitere Informationen zum Verfahren sowie zu der ausgeschriebenen Leistung abzurufen. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYX6U
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 186-419344 (2018-09-25)