Im Rahmen der Grundinstandsetzung des historischen Universitätsgebäudes werden an mehreren Stellen neue Sanitärräume hergestellt. Der Auftrag umfasst Fliesenarbeiten an Wänden und Böden der neuen Sanitärräume.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“KKE 38241, Fliesen- und Plattenarbeiten für Humboldt-Universität zu Berlin, Grundinstandsetzung Hauptgebäude 1. BA
H 66-18 Ja”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Universitätsgebäude📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Grundinstandsetzung des historischen Universitätsgebäudes werden an mehreren Stellen neue Sanitärtrakte hergestellt. Der Auftrag umfasst...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Grundinstandsetzung des historischen Universitätsgebäudes werden an mehreren Stellen neue Sanitärtrakte hergestellt. Der Auftrag umfasst Fliesenarbeiten an Wänden und Böden der neuen Sanitärräume.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 112107.59 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Bodenfliesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Wandfliesen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Grundinstandsetzung des historischen Universitätsgebäudes werden an mehreren Stellen neue Sanitärtrakte hergestellt. Der Auftrag umfasst...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Grundinstandsetzung des historischen Universitätsgebäudes werden an mehreren Stellen neue Sanitärtrakte hergestellt. Der Auftrag umfasst Fliesenarbeiten an Wänden und Böden der neuen Sanitärräume.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 071-156417
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18 E 0728 00
Titel:
“KKE 38241, Fliesen- und Plattenarbeiten für Humboldt-Universität zu Berlin, Grundinstandsetzung Hauptgebäude 1. BA”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EsBo Fliese GmbH & Co.KG
Postanschrift: Niedermülsener Hauptstraße 75
Postort: Mülsen
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Zwickau🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 112107.59 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090137616📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).