Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“KKE 46101, Aufzugsanlagen inkl. Wartung für Humboldt-Universität zu Berlin, Grundinstandsetzung Hauptgebäude 1.BA
H 58-18 Ja”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Universitätsgebäude📦
Kurze Beschreibung: Los 1 – Neubau einer Aufzugsanlage
Los 2 – Neubau von Hebebühnen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 84922.04 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzugsanlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinentechnische Installationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Humboldt-Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10117 Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Neubau 1 St. Personen- und Lastenaufzug, Tragfähigkeit 630 kg
Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Hebebuehne
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hebezeuge📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau 1 St. Scherenhubtisch
Mit elektro-hydraulischem Antrieb, aufgestellt in vorbereiteter Schachtgrube, EG,Tragfähigkeit 400 kg.
Neubau 1 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau 1 St. Scherenhubtisch
Mit elektro-hydraulischem Antrieb, aufgestellt in vorbereiteter Schachtgrube, EG,Tragfähigkeit 400 kg.
Neubau 1 St. Scherenhubtisch
Mit elektro-hydraulischem Antrieb, aufgestellt in vorbereiteter Schachtgrube, 2.OG, Tragfähigkeit 450 kg.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 108-245305
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18 E 1329 00
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“KKE 46101, Aufzugsanlagen inkl. Wartung für Humboldt-Universität zu Berlin, Grundinstandsetzung Hauptgebäude 1. BA”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FB-Aufzüge GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Gewerbegebiet 11
Postort: Arnsdorf
Postleitzahl: 01477
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bautzen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 84922.04 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Für das Los 2 sind keine Angebote eingegangen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090137616📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).