Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung 2019-2022
SOEHR-2018-0001
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung: Abfuhr und Verwertung von entwässertem Klärschlamm
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 924 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hohenlohekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Große Kreisstadt Öhringen -Stadtbauamt
Marktplatz 15
74613 Öhringen
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung: 2.800 Tonnen pro Jahr in den Jahren 2019 – 2022
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Entsprechend der Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Vergabe erfolgt nur an qualifizierte Entsorgungsfachbetriebe. Eine Vergabe an Makler ist ausgeschlossen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-18
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 153-351225 (2018-08-10)