Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung Kläranlage Hagenow
2018 - KS 02
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Transport sowie Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) von Klärschlamm der Kläranlage Hagenow” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Los 1 und Los 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung Teil 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Ort der Leistung: Ludwigslust-Parchim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hagenow, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Transport sowie Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) von Klärschlamm der Kläranlage Hagenow” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Abschnitt III: rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammentsorgung Teil 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bieters im Bereich Klärschlammentsorgung,
— (Eigen-)erklärung zur Solvenz auf gesonderte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bieters im Bereich Klärschlammentsorgung,
— (Eigen-)erklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung; Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
—— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bieters im Bereich Klärschlammentsorgung für die 3 letzten Geschäftsjahre (2015, 2016 und 2017) für jedes Geschäftsjahr getrennt,
— (Eigen-)erklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 abgeschlosssenen Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter nachzufordern.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG-MV)
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG-MV)
— Verpflichtungserklärung, dass sofern Nachunternehmer beauftragt werden, dass diesen dieselben Pflichten auferlegt werden, wie sie dem Unternehmen durch den Auftraggeber vorgegeben werden (siehe VgG-MV). Die Einhaltung der Pflichten durch den Nachunternehmer ist vom Unternehmer zu überwachen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-25
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Besprechungsraum Funktionsgebäude 1.OG
“Zu Ziffer I.3: die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem evergabe. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch...”
Zu Ziffer I.3: die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem evergabe. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der genannten Vergabeplatfform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine Registrierung auf der vorgenannten Plattform nötig. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die Plattform erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zu registrieren. Dadurch wird eine schriftliche Information, via Mail, möglich, wenn neue Informationen auf der Plattform bereitgestellt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des LAndes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Tathafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Tathafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 247-569356 (2018-12-19)