Klärschlammverwertung 2018/19

Große Kreisstadt Traunstein

Klärschlammentsorgung durch thermische oder landbauliche Verwertung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-30 Auftragsbekanntmachung
2018-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Kurze Beschreibung: Klärschlammentsorgung durch thermische oder landbauliche Verwertung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Traunstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Traunstein
Postanschrift: Stadtplatz 39
Postleitzahl: 83278
Postort: Traunstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.traunstein.de 🌏
E-Mail: johannes.reichelt@stadt-traunstein.de 📧
Telefon: +49 86165270 📞
Fax: +49 86165293 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-01 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 022-046274
ABl. S-Ausgabe: 22

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Thermische oder landbauliche Verwertung von Klärschlamm aus der Kläranlage Traunstein: 6 000 to mit ca. 25 % bis 30 % Feststoffgehalt.
Die Mengen beziehen sich auf eine Verwertungsdauer von 2 Jahren.
Zusätzliche Informationen: Keine
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
83278 Traunstein,
Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) Abfallschlüssel 19 08 05 Schlämme aus Behandlung von kommunalen Kläranlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Traunstein, Stadtplatz 39, 83278 Traunstein.
Rechnungsprüfungsamt, Zi. 327.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechnungsprüfungsamt
Internetadresse: www.traunstein.de 🌏
Dokumente URL: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
URL der Dokumente: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 022-046274 (2018-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Kurze Beschreibung: Klärschlammentsorgung durch thermische oder landbauliche Verwertung.
Gesamtwert des Auftrags: 378 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 074-165180
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 022-046274
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Keine.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Keine.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83278 Traunstein, Deutschland

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 074-165180 (2018-04-16)