Klärschlammverwertung 2019

Abwasserzweckverband Staufener Bucht

Abtransport und thermische Verwertung von kommunalem Klärschlamm

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang:
9 200 Mg Klärschlamm entwässert (30 % TS) / Jahr,Dauer 2019 bis 2022, Verlängerungsoption 2023.2 760 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 2 760 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Staufener Bucht
Postanschrift: Basler Str. 30
Postleitzahl: 79189
Postort: Bad Krozingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.azv-staufener-bucht.de 🌏
E-Mail: info@azv-staufener-bucht.de 📧
Telefon: +49 763392339-0 📞
Fax: +49 763392339-1 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 085-192476
ABl. S-Ausgabe: 85

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Abtransport und thermische Verwertung von kommunalem Klärschlamm
Menge oder Umfang:
9 200 Mg Klärschlamm entwässert (30 % TS) / Jahr,
Dauer 2019 bis 2022, Verlängerungsoption 2023.
Beschreibung der Optionen: ab 2020 KS aus der Anlage Grißheim mit 1 300 Mg/a ab Lager Grezhausen
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 02M029 Klärschlammverwertung Ausschreibung 2019
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79395 Neuenburg
7926 Breisach-Grezhausen
7926 Breisach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeiten, Mitarbeiterzahl, Gesellschaftsstruktur und ggf. gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zu anderen Unter-nehmen;
2) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist;
3) Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes als Nachweis über das Nichtvorliegen der Ausschlusstatbestände nach § 48 VgV;
4) Auszug aus dem Strafregister, Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes oder eidesstattliche Erklärung als Nachweis über das Nichtvorliegen der Ausschlusstatbestände nach § 48 VgV;
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen;
6) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen für die letzten drei Geschäftsjahre;
7) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen für die letzten drei Geschäftsjahre;
8) Bescheinigung zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (ggf. durch den für den Bewerber zuständigen Versicherungsträger des Mitgliedsstaates);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
9) Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber;
10) Nachweis der Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG oder gleichwertige Bescheinigung;
11) Eigenerklärung zur Beschreibung der thermischen Verwertungs- und Entsorgungsanlage zur Mitverwertung/-entsorgung von Klärschlamm mit Aussagen zur Rauchgasreinigung, Energienutzung und Abfallentsorgung;
12) Nachweis der Genehmigung der zuständigen Behörde zur (Mit-)Verbrennung von Klärschlamm;
13) Eigenerklärung des Betreibers der thermischen Verwertungs- und Entsorgungsanlage, dass Bewerber über entsprechendes Verwertungs-/Entsorgungskontingent bis zum 31.12.2023 verfügt;
14) Eigenerklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bei Ausfall der unter Punkt 13. genannten Anlagen mit Beschreibung der alternativen thermischen Verwertungs- und Entsorgungsanlagen, inkl. Nachweis der Genehmigung und Eigenerklärung des Betreibers entsprechend Punkt 12 und 13.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 50 000 €
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, dass er sich mit dem Umfang der zu erbringenden Leistungen, den örtlichen Gegebenheiten, dem Klärschlamm sowie dem Transportweg vertraut gemacht hat. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch zusätzliche Leistungen oder Kosten, sind diese durch den Auftragnehmer zu tragen;
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2) Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen sind vor Angebotsabgabe zu klären. Mit der Angebotsabgabe zeigt der Bieter, dass die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis zur ordnungsgemäßen Angebotskalkulation ausreichend waren. Ist der Bieter der Auffassung, dass in den Unterlagen Ausführungsteile unvollständig aufgenommen sind, hat er dies sofort und vor der Submission mitzuteilen;
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3) Der Abtransport und die Verwertung/Entsorgung hat unter strikter Beachtung aller einschlägigen und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) mit unter gesetzlichem Regelwerk; Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), etc.) zu erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind gemäß KrW-/AbfG bzw. Nachweisverordnung (NachwV) zu führen. Die Entsorgung der Klärschlämme ist nur zu behördlich genehmigten Entsorgungs-/Verwertungsanlagen zulässig. Es ist eine Zustimmung des Auftraggebers zur Verwertung/Entsorgung der Klärschlämme in den jeweiligen Anlagen notwendig. Der abgeschlossene Vertrag wird erst rechtswirksam, wenn alle erforderlichen behördlichen Zustimmungen sowie die Zustimmung des Auftraggebers vorliegen;
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4) Sollten die Genehmigungen im Vertragszeitraum ablaufen, so sind dem Auftraggeber rechtzeitig und unaufgefordert aktuelle Genehmigungen zuzusenden. Werden einzelne, für die Ausführung der Leistung erforderliche Genehmigungen widerrufen, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer hat in jedem Fall die Entsorgungssicherheit zu den vertraglich vereinbarten Preisen zu gewährleisten;
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5) Sollte die Nutzung genehmigter Zwischenlager für die ausgeschriebenen Klärschlämme vorgesehen sein, sind diese zu benennen und die entsprechenden Genehmigungsunterlagen beizufügen (inkl. Annahmekriterien).
6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur fachkundiges und zuverlässiges Personal zu beschäftigen. Der Auftraggeber übt die disziplinarische Gewalt vor Ort aus. Die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Auflagen durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers ist von diesem selbst zu kontrollieren;
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7) Die Auftragsvergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der für die Entsorgung/Verwertung zuständigen Aufsichtsbehörde;
8) Der Klärschlamm ist chargenweise innerhalb eines Werktages von den Lagerflächen der Kläranlagen Breisach, Klärwerk 6, 79206 Breisach und Staufener Bucht, Hartheimer Straße, 79206 Breisach per Radlader auf LKW (beide mit Abdeckung gegen Niederschlag und/oder Transportverluste) sowie aus dem Hochsilo der Kläranlage Neuenburg zu laden und von dort an die Verwertungsstelle oder auf den weiteren genehmigten Transportweg zu den genehmigten Verwertungs- oder Zwischenlagerflächen zu verbringen. Je Jahr sind im Regelfall von den Zwischenlagerflächen Breisach uns Breisach-Grezhausen bis zu 10 Chargen abzutransportieren und einer Verwertung zuzuführen;
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9) Für die Lagerstandorte Kläranlage Breisach und Kläranlage Staufener Bucht gelten folgende Lager und Transportmengen ausgehend von den Referenzjahren 2014 und 2017:
Jahresmenge Abfuhrmengen.
KA Neuenburg 3 000 Mg 25 – 50 Mg/d
Lager
Grezhausen 3 755 Mg 500-1 000 Mg/d
Grezhausen Option Grißheim 5 061 Mg 500-1 000 Mg/d.
Lager Breisach 2375 Mg 200 – 400 Mg/d.
10) Abfuhrtermine
a) Ab Hochsilo Kläranlage Weilertal, Neuenburg
Montags 8.00
Mittwochs 8.00
Ladezeiten / LKW 60 -75 min
Weitere Termine nur an Werktagen (Mo-Fr) bis spätestens 14:30 Uhr und nach Absprache mit dem Betriebspersonal,
b) Die Abfuhrtermine von den Zwischenlagern Breisach und Breisach-Grezhausen wird mit den Betreibern der Zwischenlager und einer Vorlaufzeit von 4 Wochen zwischen den Parteien abgestimmt. Alle Mengen- und Gewichtsangaben beziehen sich auf mechanisch entwässerten Klärschlamm mit ca. 30 % Trockensubstanz,
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c) Ladezeiten an den Zwischenlagern sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 – 15.00 und Freitag von 7.30 – 13.30. Außerhalb der angegebenen Zeiten ist nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eine Beladung möglich. Die genauen Fahrzeugdispositionen sind entsprechend dem Schlammanfall mit dem Klärwerksbetrieb abzustimmen.
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11) Die Mengenerfassung muss auf geeigneten, geeichten Wiegeeinrichtungen mit automatischem Ausdruck erfolgen. Die Originale der Wiegescheine dienen als Abrechnungsgrundlage und sind dem Auftraggeber vom Auftragnehmer mit der Abrechnung vorzulegen. Die abgegebene Menge Klärschlamm wird auf Grund des Wiegescheines oder Schiffseiche in den Liefer- bzw. Begleitschein eingetragen;
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12) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers erfolgt durch die Auftraggeber nach vollständigem Abtransport. Die Rechnungsstellung erfolgt in Form getrennter Rechnungen durch den Auftragnehmer an
– Gemeinde Bad Bellingen, Rheinstraße 25, 79415 Bad Bellingen,
– AZV Weilertal, Luisenstr. 5, 79410 Badenweiler,
– AV Sulzbach, Hauptstraße 9, 79423 Heitersheim,
– AZV Staufener Bucht, Technisches Büro, Basler Str. 49, 79189 Bad Krozingen,
– Stadt Breisach, FB Tiefbau, Münsterplatz 1, 79206 Breisach,
– Stadt Vogtsburg, Bahnhofstraße 20, 79235 Vogtsburg im Kaiserstuhl.
13) Der Auftragnehmer weist die Verwertung der Klärschlämme durch die Wiege-, Lieferscheine bzw. Begleitscheine nach. Alle Belege sind im Original zusammen mit der Rechnung vorzulegen und verbleiben bei den Akten der Auftraggeber. Gegenüber dem Auftraggeber hat nur der Auftragnehmer Vergütungsansprüche;
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14) Nachunternehmer, mit Ausnahme der Transportleistungen, sind mit dem anteiligen Leistungsumfang bei Angebotsabgabe in dem der Ausschreibung beiliegenden Formblatt Erkl Nachunt verbindlich zu benennen. Nach der Auftragserteilung ist eine weitere Übertragung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig;
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15) Mit Auftragserteilung ist eine zeitlich unbegrenzte Vertragserfüllungsbürgschaft entsprechend dem Formblatt KFB (L/D) Sicherheit 1 über 50 000 EUR vorzulegen. Für die Bürgschaften gilt Nr. 22 Komm EG (D) ZVB;
16) Kommt der Auftragnehmer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, so hat er für die dem Auftraggeber hierdurch verursachten Kosten bzw. Mehrkosten bei der Ersatzentsorgung aufzukommen;
17) Der Auftragnehmer stellt und betreibt sämtliche Einrichtungen, die zum Aufladen des Klärschlamms von den Lagerflächen der Kläranlagen erforderlich sind. Mit der Beladung der Transportfahrzeuge geht das Eigentum am Klärschlamm und die Haftung auf den Auftragnehmer über;
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18) Der Auftragnehmer haftet für alle im Zusammenhang mit dem Transport und der Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes dem Auftraggeber entstehenden Schäden, die durch den Auftragnehmer oder dessen Subunternehmer verursacht werden und stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei;
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19) Der Auftragnehmer verpflichtet sich hierfür mindestens eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. Euro pauschal (Personen- sowie Sach- u. Vermögensschäden) und einer Umweltschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal abzuschließen. Die Versicherungssumme hat in jedem Schadensfall pro Versicherung mindestens jährlich zweifach zur Verfügung zu stehen;
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20) Die Haftung des Auftragnehmers und der von ihm beauftragen Dritten wird durch behördliche Anerkennung, Genehmigung oder Zulassung nicht eingeschränkt. Das gleiche gilt für Anweisungen etc. des Auftraggebers im Rahmen des Vertragsverhältnisses, sofern hiergegen nicht schriftlich Einspruch erhoben wird;
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21) Die Durchführung behördlich geforderter Eingangsanalysen zur Einhaltung der Grenzwerte entsprechend den Auflagen im Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlagen ist mit Ausnahme der Untersuchungen nach der Klärschlammverordnung Aufgabe des Auftragnehmers;
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22) Der Vertrag wird für die Laufzeit vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 abgeschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. In Fällen grober Vertragsverletzung (z.B. keine oder ungenügende Entsorgungssicherheit), bei fehlender Genehmigung (durch Zeitablauf oder Genehmigungsentzug) und aus wichtigem Grund kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund wird z.B. eine Änderung der Gesetzeslage angesehen. Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, werden Mehrkosten einer Auftragsneuvergabe und andere zusätzliche Aufwendungen geltend gemacht.
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Eine außergewöhnliche Kündigung des Vertrages ist vom Auftraggeber mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten möglich, wenn sich die Marktsituation grundlegend ändert und sich dadurch ein Entsorgungspreis erzielen lässt, der mindestens 30 % unter dem vertraglich vereinbarten Preis liegt;
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21) Bei Überschreitung der Schadstoffgehalte nach § 4, Abs. 10, 11, 12 der Klärschlammverordnung vom 15.4.1992 im Klärschlamm ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Klärschlamm abzunehmen. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber werden hierbei nur begründet, wenn den Auftraggeber ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft;
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22) Die auf Grund der langen Laufzeit betriebsbedingt oder durch technische Ergänzungen/Optimierungen (z.B.: Klärschlammdesintegration) sich ergebenden, möglichen Klärschlammmindermengen rechtfertigen keine Preisanpassung. Minder mengen größer 10 % werden, soweit durch technische Ergänzungsmaßnahmen bedingt und absehbar, rechtzeitig vom Auftraggeber angemeldet;
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23) Es wird eine Preisgleitklausel nach 2.7. Preisgestaltung der Allgemeinen Leistungsbeschreibung vereinbart;
24) Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer bis zum 30.6.2022 über eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr, so wird der Entsorgungsvertrag zu gleichen Konditionen bis 31.12.2023 fortgesetzt;
25) Sollten sich die gesetzlichen, rechtlichen, technischen und/oder politischen Verhältnisse, die für den Abschluss dieses Vertrages die Grundlage gebildet haben, im Laufe der Vertragszeit wesentlich ändern, so dass die Durchführung dieses Vertrages unter den bisherigen Bedingungen für einen der beiden Partner eine unbillige Härte bedeuten würde, so steht diesem Vertragspartner das Recht zu, eine entsprechende Anpassung dieses Vertrages zu fordern, damit dadurch ein vernünftiger und billiger Interessenausgleich herbeigeführt wird.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Größe in Bezug auf das Auftragsvolumen Referenzen in Bezug auf Transport, thermisch Verwertung oder Energie-/Stoffeffizienz Entfernung zu Verwertungsanlagen Ausfallsicherheit (Anzahl von Verwertungsanlagen) Energie und Stoffeffizienz der Verwertungsanlagen
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bad Bellingen
Postanschrift: Rheinstr. 25
Postort: Bad Bellingen
Postleitzahl: 79415
Name des öffentlichen Auftraggebers: AZV Weilertal
Postanschrift: Luisenstraße 5
Postort: Badenweiler
Postleitzahl: 79410
Name des öffentlichen Auftraggebers: AV Sulzbach
Postanschrift: Hauptstraße 9
Postort: Heitersheim
Postleitzahl: 79423
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Breisach
Postanschrift: Münsterplatz 1
Postort: Breisach
Postleitzahl: 79206
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Vogtsburg
Postanschrift: Bahnhofstraße 20
Postort: Vogtsburg
Postleitzahl: 79235
Kontakt
Kontaktperson: AZV Staufener Bucht, Technisches Büro, Basler Straße 49, 79189 Bad Krozingen
Herrn Hacker

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02M029 Klärschlammverwertung Ausschreibung 2019

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald
Postanschrift: Stadtstraße 2
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kommunalaufsicht@lkbh.de 📧
Telefon: +49 76121870 📞
Internetadresse: www.lkbh.de 🌏
Fax: +49 7612187778399 📠
Quelle: OJS 2018/S 085-192476 (2018-04-30)