Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammverwertung
Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbehandlung📦
Produkte/Dienstleistungen: KA05
📦
Kurze Beschreibung:
“Landwirtschaftliche oder thermische Verwertung von 6 000 t + 6 000 t entwässertem Klärschlamm”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 320 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bockelmannstraße 1
21337 Lüneburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Landwirtschaftliche oder thermische Verwertung von 6 000 t + 6 000 t entwässertem Klärschlamm” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 320 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintrag ins Berufs- bzw. Handelsregister Nachweis Umweltschadenhaftpflichtversicherung Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis Sicherheitsleistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintrag ins Berufs- bzw. Handelsregister Nachweis Umweltschadenhaftpflichtversicherung Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis Sicherheitsleistung bei Betriebsstilllegung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geforderte Kautionen und Sicherheiten: gem. Vergabeunterlagen Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geforderte Kautionen und Sicherheiten: gem. Vergabeunterlagen Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. Vergabeunterlagen Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-23
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-23
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Lüneburg, Zentrale Submissionsstelle
Neue Sülze 35
21335 Lüneburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131 / 151334-36📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131/152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 179-405944 (2018-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammverwertung 2019/20
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 045 296 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammvewertung 2019/20
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbehandlung📦
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 179-405944
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Klärschlammverwertung 2019/20
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hamburger Stadtentwässerung Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR)
Postanschrift: Köhlbranddeich 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40 / 7888-0📞
E-Mail: info@hamburgwasser.de📧
Region: Hamburg🏙️
URL: www.hamburgwasser.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 045 296 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 006-009886 (2019-01-08)