Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote (§ 53 Abs. 1 VgV) zugelassen. Das Angebot muss elektronisch in Textform, über die Vergabeplattform Subreport ELViS, übermittelt werden. Hier bedarf es ausschließlich der vollständigen Namenswiedergabe der/des Zeichnungsberechtigten in Druckbuchstaben (§126 b BGB).