Kleiner Kiel Kanal; Wassertechnik

Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt

Kleiner Kiel Kanal; Wassertechnik

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: 66.2.910.18
Kurze Beschreibung: Kleiner Kiel Kanal; Wassertechnik
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt
Postanschrift: Stresemannplatz 5
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.kiel.de 🌏
E-Mail: andreas.lade@kiel.de 📧
Telefon: +49 4319014571 📞
Fax: +49 43190164540 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYYB/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYYB 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 235-536516
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs.1 S.1 VOB/A nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Technische Ausstattung (Wasser-/Elektrotechnik) von bereits gebauten Betonbecken des Kleinen Kiel-Kanals. Inklusive Verlegen von Rohrleitungen (bis DN 250) innerhalb der Becken (Filterbereiche) und Technische Ausstattung der Schächte der Wassertechnik der Becken (Pumpwerks-/Verteilerschächte).
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Liefern und versetzen von Schächten für die Wasserspiele und anschließende Ausstattung der Schächte mit der Wassertechnik. Inkl. Verlegen von Düsen und Leitungen für die Wasserspiele.
Ausführung der Steuer- und Elektrovernetzung der wassertechnischen Anlagen.
Dauer: 11 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Holstenbrücke 24103 Kiel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— PQ-Nachweis oder Eigenerklärung zur Eignung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eintragung im Berufsregister (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— mit der Leistung vergleichbare Referenzen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Zusätzliche Informationen:
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs.1 S.1 VOB/A nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tiefbauamt, Ingenieurbau, 66.2
Internetadresse: www.kiel.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6CYYYB/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig- Holstein – TTG) findet Anwendung. Gemäß § 8 des TTG wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bekannt sind, die nach § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die ILOKernarbeitsnormen (§ 18 Abs. 1 TTG) sind bei der Ausführung des Auftrags zu beachten.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYYYB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Internetadresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 235-536516 (2018-12-05)