Die Bundesregierung hat sich mit dem Pariser Abkommen verpflichtet dazu beizutragen, dass die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt wird. Vor diesem Hintergrund verfolgt sie das Ziel der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Der Koalitionsvertrag vom 14.3.2018 bestätigt den 2016 verabschiedeten Klimaschutzplan 2050 und die darin enthaltenen Sektorziele für das Jahr 2030. Das Bundesumweltministerium (BMU) evaluiert die Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen und veröffentlicht die Ergebnisse jährlich in einem Klimaschutzbericht. Zur Erfassung des aktuellen Stands der Treibhausgasemissionen in Deutschland lässt die Bundesregierung unter der Federführung des BMU jährliche Inventarberichte erstellen. Mit der Broschüre „Klimaschutz in Zahlen“ bereitet das BMU die technischen Daten der Inventarberichte sowie andere statistische Daten zum Klimaschutz und der Energiewende für die öffentliche Kommunikation auf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-20.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat sich mit dem Pariser Abkommen verpflichtet dazu beizutragen, dass die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt wird. Vor diesem Hintergrund verfolgt sie das Ziel der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Der Koalitionsvertrag vom 14.3.2018 bestätigt den 2016 verabschiedeten Klimaschutzplan 2050 und die darin enthaltenen Sektorziele für das Jahr 2030. Das Bundesumweltministerium (BMU) evaluiert die Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen und veröffentlicht die Ergebnisse jährlich in einem Klimaschutzbericht. Zur Erfassung des aktuellen Stands der Treibhausgasemissionen in Deutschland lässt die Bundesregierung unter der Federführung des BMU jährliche Inventarberichte erstellen. Mit der Broschüre „Klimaschutz in Zahlen“ bereitet das BMU die technischen Daten der Inventarberichte sowie andere statistische Daten zum Klimaschutz und der Energiewende für die öffentliche Kommunikation auf.
Die Bundesregierung hat sich mit dem Pariser Abkommen verpflichtet dazu beizutragen, dass die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt wird. Vor diesem Hintergrund verfolgt sie das Ziel der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Der Koalitionsvertrag vom 14.3.2018 bestätigt den 2016 verabschiedeten Klimaschutzplan 2050 und die darin enthaltenen Sektorziele für das Jahr 2030. Das Bundesumweltministerium (BMU) evaluiert die Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen und veröffentlicht die Ergebnisse jährlich in einem Klimaschutzbericht. Zur Erfassung des aktuellen Stands der Treibhausgasemissionen in Deutschland lässt die Bundesregierung unter der Federführung des BMU jährliche Inventarberichte erstellen. Mit der Broschüre „Klimaschutz in Zahlen“ bereitet das BMU die technischen Daten der Inventarberichte sowie andere statistische Daten zum Klimaschutz und der Energiewende für die öffentliche Kommunikation auf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: o.boos@fz-juelich.de📧
Fax: +49 2461/61-5837 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E37998176🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 140-320863
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Auftrag für die Konzeption, Erstellung und laufende Aktualisierung von 3 weiteren Ausgaben der Broschüre „Klimaschutz in Zahlen“ in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in deutscher und englischer Sprache vergeben werden. Darin sollen die jeweils aktuellen Emissionstrends in Deutschland, allgemein sowie aufgeschlüsselt auf die einzelnen Sektoren des Klimaschutzplans, in allgemein verständlicher Form dargestellt werden. Zudem sollen weitere für den Klimaschutz relevante Inhalte aus den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, LULUCF, Industrie und Energieversorgung (insbesondere Erneuerbare Energien und Energieeffizienz) aufgegriffen, Trends und Maßnahmen vorgestellt sowie ökonomische, soziale und ökologische Aspekte und Effekte des Klimaschutzes dargestellt werden. Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung soll in den größeren Zusammenhang der europäischen und internationalen Klimapolitik gestellt werden. Ziel dabei ist es,
Es soll ein Auftrag für die Konzeption, Erstellung und laufende Aktualisierung von 3 weiteren Ausgaben der Broschüre „Klimaschutz in Zahlen“ in den Jahren 2019, 2020 und 2021 in deutscher und englischer Sprache vergeben werden. Darin sollen die jeweils aktuellen Emissionstrends in Deutschland, allgemein sowie aufgeschlüsselt auf die einzelnen Sektoren des Klimaschutzplans, in allgemein verständlicher Form dargestellt werden. Zudem sollen weitere für den Klimaschutz relevante Inhalte aus den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, LULUCF, Industrie und Energieversorgung (insbesondere Erneuerbare Energien und Energieeffizienz) aufgegriffen, Trends und Maßnahmen vorgestellt sowie ökonomische, soziale und ökologische Aspekte und Effekte des Klimaschutzes dargestellt werden. Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung soll in den größeren Zusammenhang der europäischen und internationalen Klimapolitik gestellt werden. Ziel dabei ist es,
1) eine Bewertung der Emissionsentwicklung sowie der Beiträge verschiedener Sektoren zum Klimaschutz (u.a. im Hinblick auf die Sektorziele des Klimaschutzplans) und der Fortschritte des Klimaschutzes insgesamt zu ermöglichen;
2) eine Grundlage für die Diskussion über zusätzlich notwendige Klimaschutzmaßnahmen zu schaffen, und 3) die Akzeptanz für ambitionierte Klimapolitik zu erhöhen.
Die Feinabstimmung zu den Inhalten des Auftrags erfolgt in enger Absprache mit der AG.
Der Gesamtauftrag besteht aus 4 Arbeitspaketen:
Arbeitspaket 1 Abstimmung der Gliederung der Broschüre und der Themen für Factsheets Arbeitspaket 2 Sichtung und Auswertung relevanter Informationsquellen / Abstimmung der Grafiken; Arbeitspaket 3 Erstellung und Abstimmung des Manuskripts und dessen Weiterleitung Arbeitspaket 4 Begleitung des Produktionsprozesses.
Arbeitspaket 1 Abstimmung der Gliederung der Broschüre und der Themen für Factsheets Arbeitspaket 2 Sichtung und Auswertung relevanter Informationsquellen / Abstimmung der Grafiken; Arbeitspaket 3 Erstellung und Abstimmung des Manuskripts und dessen Weiterleitung Arbeitspaket 4 Begleitung des Produktionsprozesses.
Darüber hinaus umfasst der Auftrag Optionsleistungen:
Option 1 (bis zu zwölf animierte Grafiken) Option 2 (Verlängerung des Auftrages)
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Option 2.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.5 und IV. 1 beschriebenen optionalen Leistungen:
Option 1: Optional anzubieten ist die Erstellung von bis zu zwölf animierte Grafiken. Der AN entwickelt Vorschläge und stimmt diese mit der AG ab. Die Inhalte bauen auf den Grafiken und Texten der Broschüre auf;
Option 2: Es besteht bei entsprechendem Bedarf eine Verlängerungsoption von 12 Monaten. Diese wird durch den Auftraggeber bis spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit durch die AG kommuniziert.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standtort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
… 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen).
… 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG)“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG)“ zu nutzen).
Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an.
Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters/des Vertreters:
—— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
—— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1) Erfahrung in der Erstellung und Bearbeitung von Statistiken / Datenauswertungen (2 Referenzangaben);
2) Erfahrung bei der Erstellung von Publikationen im Auftrag der Bundesregierung oder vergleichbarer öffentlicher Auftraggeber für ein breites Publikum (2 Referenzangaben);
3) Fachliches und politisches Know-how im Bereich der deutschen Klima- und Energiepolitik und der internationalen und europäischen Klima- und Energiepolitik (1 Referenzangabe);
4) Kenntnisse zu den Themen Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (2 Referenzangaben);
5) Erfahrungen beim Verfassen von Texten zu den unter Punkt 3 und 4 genannten Themen für ein breites Publikum (1 Referenzangabe).
6) Erfahrung in der Durchführung von Lektoraten (Deutsch und Englisch) von langen politisch-wissenschaftlichen Texten vorzugsweise aus dem Bereich der Klima- und Energiepolitik (2 Referenzangaben für jede Sprache).
7) Berufliche Qualifikation als Übersetzer/in (Muttersprachlerniveau Englisch). Nachzuweisen, z. B. durch Lebenslauf. Nachweis von Übersetzungen im Bereich Energie- und Klimapolitik (2 Referenzangaben).
8) Nachweis der Qualifikation als ausgebildete/r Grafik- oder Kommunikationsdesigner/in (Nachzuweisen, z. B. durch Lebenslauf) und Erfahrungen bei der Erstellung von Broschüren nach Corporate Design Vorgaben (2 Referenzangaben).
Es ist zu den Punkten 1. bis 8. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es ist zu den Punkten 1. bis 8. jeweils die in der Klammer angegebene Anzahl von Referenzen auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind unter Angabe der Nummer den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung
— Projektlaufzeit
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E37998176 (http://www.subreport.de/E37998176) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E37998176 (http://www.subreport.de/E37998176) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E37998176 ein (http://www.subreport.de/E37998176). Der Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 17.8.2018 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E37998176 ein (http://www.subreport.de/E37998176). Der Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 17.8.2018 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.