Nach Fertigstellung der Ersatzneubauten der Bettenhäuser in Form der Bauabschnitte BA 1 und BA 2 an der RoMed Klinik Prien am Chiemsee ist geplant, den Funktionsbau zu erneuern. Der Funktionsbau, fertiggestellt in 1984, ist nach über 30 Jahren Betriebsdauer sanierungsbedürftig und soll in Form eines 3. Bauabschnittes erneuert werden. Hierfür wurde in 2011 eine Machbarkeitsstudie als interdisziplinäre Untersuchung zur Erneuerung des Funktionsbaus erstellt. Diese Studie gelangte zu dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Dieses Ergebnis ist von der Förderbehörde noch offiziell zu bestätigen. In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standortvarianten untersucht, diese Untersuchung soll im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nochmals betrachtet werden. Fortsetzung siehe VI.3
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Nach Fertigstellung der Ersatzneubauten der Bettenhäuser in Form der Bauabschnitte BA 1 und BA 2 an der RoMed Klinik Prien am Chiemsee ist geplant, den Funktionsbau zu erneuern.
Der Funktionsbau, fertiggestellt in 1984, ist nach über 30 Jahren Betriebsdauer sanierungsbedürftig und soll in Form eines 3. Bauabschnittes erneuert werden.
Hierfür wurde in 2011 eine Machbarkeitsstudie als interdisziplinäre Untersuchung zur Erneuerung des Funktionsbaus erstellt. Diese Studie gelangte zu dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Dieses Ergebnis ist von der Förderbehörde noch offiziell zu bestätigen. In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standortvarianten untersucht, diese Untersuchung soll im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nochmals betrachtet werden.
Fortsetzung siehe VI.3
Nach Fertigstellung der Ersatzneubauten der Bettenhäuser in Form der Bauabschnitte BA 1 und BA 2 an der RoMed Klinik Prien am Chiemsee ist geplant, den Funktionsbau zu erneuern.
Der Funktionsbau, fertiggestellt in 1984, ist nach über 30 Jahren Betriebsdauer sanierungsbedürftig und soll in Form eines 3. Bauabschnittes erneuert werden.
Hierfür wurde in 2011 eine Machbarkeitsstudie als interdisziplinäre Untersuchung zur Erneuerung des Funktionsbaus erstellt. Diese Studie gelangte zu dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Dieses Ergebnis ist von der Förderbehörde noch offiziell zu bestätigen. In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standortvarianten untersucht, diese Untersuchung soll im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nochmals betrachtet werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Datum des Beginns: 2019-03-24 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-558571
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos;
2) Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126b BGB einzureichen.
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos;
2) Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126b BGB einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach Fertigstellung der Ersatzneubauten der Bettenhäuser in Form der Bauabschnitte BA 1 und BA 2 an der RoMed Klinik Prien am Chiemsee ist geplant, den Funktionsbau zu erneuern.
Der Funktionsbau, fertiggestellt in 1984, ist nach über 30 Jahren Betriebsdauer sanierungsbedürftig und soll in Form eines 3. Bauabschnittes erneuert werden.
Hierfür wurde in 2011 eine Machbarkeitsstudie als interdisziplinäre Untersuchung zur Erneuerung des Funktionsbaus erstellt. Diese Studie gelangte zu dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Dieses Ergebnis ist von der Förderbehörde noch offiziell zu bestätigen. In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standortvarianten untersucht, diese Untersuchung soll im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nochmals betrachtet werden.
Hierfür wurde in 2011 eine Machbarkeitsstudie als interdisziplinäre Untersuchung zur Erneuerung des Funktionsbaus erstellt. Diese Studie gelangte zu dem Ergebnis, dass ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Dieses Ergebnis ist von der Förderbehörde noch offiziell zu bestätigen. In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Standortvarianten untersucht, diese Untersuchung soll im Rahmen des Verhandlungsverfahrens nochmals betrachtet werden.
Fortsetzung siehe VI.3
Planungsleistungen für:
Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff HOAI 2013, Leistungsphasen 1-5 und besondere Leistungen.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von der Terminplanung sowie von Förderung/Finanzierung.
Beschreibung der Optionen: Vorgesehen ist die stufenweise Beaufragung der Leistungen.
Zusätzliche Informationen:
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos;
2) Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126b BGB einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter >= 8 : 2 Pkt.; >= 6 : 1 Pkt.; < 6 : 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung >= 0,6 Mio. EUR: 2 Pkt.; >= 0,4 Mio. EUR: 1 Pkt.; < 0,4 Mio. EUR: 0 Pkt.
(Gewichtung x 1).
Mindeststandards:
— Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 3,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR, oder eine Erklärung, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall angepasst wird.
Es sollen max 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden max. zwei Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Bewertungsparameter Referenz 1:
Neubau/Erweiterung/Umbau Krankenhaus mit vergleichbarem Inhalt, Umfang und Komplexität mit
— bei mind. einem der gewerteten Referenzprojekte ist Funktionsstelle OP-Abteilung enthalten = 1 Pkt. (Gewichtung x2),
— bei mind. einem der gewerteten Referenzprojekte war Erweiterung/Umbau/Sanierung bei laufendem Krankenhausbetrieb = 1 Pkt. (Gewichtung x2).
Mindeststandards:
— Referenznachweis gleicher Aufgabenstellung d. h. Krankenhausbaumaßnahme, siehe II.1.4,
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 5 (nach HOAI) zwischen 2014 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
— die Leistungsphasen 2-5 (Objektplanung Gebäude) sind voll beauftragt nachzuweisen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren Satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren Satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. vgl. Abschnitt II und III. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. vgl. Abschnitt II und III. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-08 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der geplanten Projektorganisation für die Durchführung des Projekts, Kapazitätsplanung und Verfügbarkeit, Terminkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung und Projekterfahrung der vorgesehenen Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der vorgesehenen Herangehensweise an die Planungsaufgabe, erläutert an konkreten Beispielen
Projekteinschätzung und Darstellung der Methoden einer wirtschaftlichen und funktionalen Planung im Hinblick auf die ausgeschriebene Projektaufgabe, anhand des ausgearbeiteten Lösungsvorschlags
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Für die Planung des Funktionsbaus wurde aktuell ein neues Funktions- und Raumprogramm aufgesetzt, das vom Gesundheitsministerium noch freizugeben ist. Im Wesentlichen soll der Funktionsbau folgende Funktionsstellen umfassen: div. Arztdienstbereiche, Laboratoriumsmedizin, Radiologische Diagnostik, Operation, Präoperative Aufnahmeeinheit, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Krankenhausmanagement, Logistik, Speisenversorgung, Wartung und Reparatur, Transportdienst.
Für die Planung des Funktionsbaus wurde aktuell ein neues Funktions- und Raumprogramm aufgesetzt, das vom Gesundheitsministerium noch freizugeben ist. Im Wesentlichen soll der Funktionsbau folgende Funktionsstellen umfassen: div. Arztdienstbereiche, Laboratoriumsmedizin, Radiologische Diagnostik, Operation, Präoperative Aufnahmeeinheit, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Krankenhausmanagement, Logistik, Speisenversorgung, Wartung und Reparatur, Transportdienst.
Für die Maßnahme sollen Fördermittel nach KHG/BayKrG beantragt werden. Der Antrag auf Vorwegfestlegung soll bis Ende 2019 eingereicht werden.
Die Grobkostenschätzung aus der Machbarkeitsstudie belief sich für die Variante Ersatzneubau auf rd. 27,4 Mio. EUR (Kostenstand 2011, KG 200-700, brutto).
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Genauere Informationen hierzu werden mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren, nach Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge, übermittelt.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) oder fernschriftlich übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Auschluss führen.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) oder fernschriftlich übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Auschluss führen.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche
Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe Verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe Verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 244-558571 (2018-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos.
2. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126b BGB einzureichen.
1. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos.
2. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126b BGB einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
1. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen um Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Dies ist kostenlos.
2. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen.
3. Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind im Textform gem. § 126b BGB einzureichen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-25 📅
Name: abk architekturbüro koch GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen.
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
Finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 4 GWB).