Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH – Vergabe von Generalplanungsleistungen für den BA III nebst Strahlentherapie
3806/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH – Vergabe von Generalplanungsleistungen für den BA III nebst Strahlentherapie”
1️⃣
Ort der Leistung: Heidenheim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum Heidenheim steht vor einer baulichen Neuausrichtung. Der Campus des Klinikums Heidenheim unterteilt sich in ein zentrales Klinikgebäude und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Heidenheim steht vor einer baulichen Neuausrichtung. Der Campus des Klinikums Heidenheim unterteilt sich in ein zentrales Klinikgebäude und einzelne separat gelegene Gebäude, in denen im Wesentlichen Wohnungen und die psychiatrische Tagesklinik untergebracht sind. Das zentrale Klinikgebäude erstreckt sich über mehrere Gebäudeteile. Im Rahmen vorhergehender Projekte sind ein erster und ein zweiter Bauabschnitt (BA) realisiert worden. Der erste Bauabschnitt ist seit 2012 im Betrieb, ein zweiter Bauabschnitt schreitet aktuell in der baulichen Umsetzung stetig voran. Durch die Planung des 1. und 2. BAs wird bzw. wurde bereits ein wesentlicher Teil des zentralen Klinikareals neu strukturiert und verortet. Um sämtliche patientennahen Funktionen zentral auf dem Klinikcampus zu bündeln, wurde ein weiterer Bauabschnitt benannt, der 3. BA.
Im Zuge dessen wurde ein Gesamtraum- und Funktionsprogramm entwickelt. Das Gesamtraumprogramm beinhaltet neben den bestands-/fixierten Planflächen des 1. BA und 2. BA ebenfalls alle weiteren Flächen des Klinikums. Nach Abstimmung mit der Geschäftsleitung und mit Nutzervertretern sämtlicher Funktionsbereiche wurden die Inhalte für einen 3. BA erarbeitet und vertieft. Das Raum- und Funktionsprogramm basiert auf einer detaillierten Leistungszahlenanalyse und fundierten betriebsorganisatorischen Grundlagen zur Schaffung einer leistungs-, bedarfs- und zukunftsgerechten Struktur.
Parallel zu den Planungen wurde die Entwicklung einer Zielplanung für den Standort Heidenheim vorangetrieben. Neben der Berücksichtigung der Bestandsbetrachtungen, Gebäudetypologien, Gebäudetopographien, Grundstücksveräußerungen etc. wurde zudem ein besonderer Augenmerk auf den neu zu realisierenden 3. BA mit seinen Affinitäten zu den bereits umgesetzten 1. und 2. BA gelegt. Für den 3. BA wurden die zielplanerischen Ergebnisse des Architektenbüros ash unter Berücksichtigung des im Vorfeld entwickelten Raum- und Funktionsprogramms begleitet und unter betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten bewertet.
Der 3. BA wurde im Projektverlauf in Abstimmung mit dem Sozialministerium in einen 3. BA-a und 3. BA-b unterteilt. Gemäß der aktuellen Zielplanung wird der 3. BA-a als Neubau realisiert werden und umfasst alle weiteren patientennahen Funktionen wie die Diagnostik- und Interventionsbereiche, die Funktionsdiagnostik und die noch nicht im 1. und 2. BA verorteten Pflegebetten. Im 3. BA-b sind zum Teil ebenfalls patientennahe Funktionen wie z. B. die Geriatrische Reha, jedoch primär patientenferne Funktionen, u. a. das Krankenhausmanagement verortet. Die Flächen des 3. BA-b sind in den durch den Neubau der Bauabschnitte 1 – 3a leergezogenen Flächen im Bestand im Haus B und D verortet. Durch die bestehenden / in der Planung fixierten Bauabschnitte bestehen gewisse Abhängigkeiten der Verortung von Funktionen im 3. BA. Im 1. BA sind primär die Zentrale Notaufnahme (ZNA), die Intensivstationen und Intermediate Care (IMC) und Allgemeinpflegestationen, im 2. BA der OP-Bereich mit der zentralen Sterilgutaufbereitungsabteilung (ZSVA), die Radiologie und weitere Pflegestationen enthalten. Die Schnittstellen der Funktionen zueinander wurden im Vorfeld in der idealtypischen Planung des Raum- und Funktionsprogramms festgelegt.
Seitens der Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH ist beabsichtigt, im Rahmen eines europaweiten VgV-Verfahrens ein Generalplanungsbüro auszuwählen, das die für den Bauabschnitt 3 (BA 3) erforderlichen gesamthaften Planungen einschließlich der Errichtung einer neuen Strahlentherapie oder dessen Erhalt im Bestand unter Berücksichtigung der krankenhausspezifischen Anforderungen erbringt.
Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 – 3 HOAI beabsichtigt.
Des Weiteren ist beabsichtigt, dass von der Vergabestelle alternativ die Leistungsphasen 4 – 9 HOAI bei Einzelgewerkvergabe oder optional die weiteren Leistungsphasen 6 – 8 HOAI bei GÜ-Vergabe beauftragt werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird;
(2) beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird;
(3) unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Dabei wird die Allgemeine Referenz gemäß Ziffer III.1.3 (2) der EU-Auftragsbekanntmachung wie folgt bewertet:
„Auftragsvolumen bei Planungsleistungen der Objektplanung bei radiologischen Einrichtungen (z. B. Strahlentherapie, Brachytherapie) in EUR brutto"
— EUR 15 Mio. brutto bis EUR 20 Mio. brutto – 3 Punkte,
— EUR 10 Mio. brutto bis EUR 15 Mio. brutto – 2 Punkte,
— EUR 5 Mio. brutto bis EUR 10 Mio. brutto – 1 Punkt.
Kriterium „Gesamtinvestitionsvolumen in EUR brutto":
— EUR 50 Mio. brutto und mehr – 3 Punkte,
— EUR 30 Mio. brutto bis EUR 50 Mio. brutto – 2 Punkte,
— bis EUR 30 Mio. brutto – 1 Punkt.
Für den Fall der Punktegleichheit wird auf die Regelung in § 75 Abs. 6 VgV hingewiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 10 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (2015, 2016, 2017).
(2) Nachweis (Kopiervorlage Anlage C) von Erfahrungen über eigenerbrachte Planungsleistungen der Objektplanung bei radiologischen Einrichtungen (z.B. Strahlentherapie, Brachytherapie) eines Krankenhauses.
(3) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Planung bei Bauten im Gesundheitswesen in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich der baulichen und betrieblichen Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben vergleichbar sein.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen (insb. Leistungsphasen nach HOAI),
— Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto,
— kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu (3):
— Vorlage mindestens einer Referenz (Kopiervorlage Anlage D) für die Objektplanung eines Gebäudes aus dem Bereich des Gesundheitswesens (z.B....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu (3):
— Vorlage mindestens einer Referenz (Kopiervorlage Anlage D) für die Objektplanung eines Gebäudes aus dem Bereich des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens EUR 30.000.000,00 brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die LPH 1 bis 8 HOAI erbracht worden sein. Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
— Vorlage mindestens einer Referenz (Kopiervorlage Anlage E) für die Haustechnikplanung (HLSK/ELT) eines Gebäudes im Bereich des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus) aus der sich ergibt, dass das Planungsbüro mit dem im Teilnahmeantrag genannten Planungsbüro für die Objektplanung bei einem Referenzprojekt die Haustechnikplanung (HLSK/ELT) gemeinsam erbracht hat. Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
— Vorlage mindestens einer Referenz (Kopiervorlage Anlage F) für die Tragwerksplanung eines Gebäudes im Bereich des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus) aus der sich ergibt, dass das Planungsbüro mit dem im Teilnahmeantrag genannten Planungsbüro für die Objektplanung bei einem Referenzprojekt die Tragwerksplanung gemeinsam erbracht hat. Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
— Vorlage mindestens einer Referenz (Kopiervorlage Anlage G) für die Medizintechnikplanung eines Gebäudes im Bereich des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhaus) aus der sich ergibt, dass das Planungsbüro mit dem im Teilnahmeantrag genannten Planungsbüro für die Objektplanung bei einem Referenzprojekt die Medizintechnikplanung gemeinsam erbracht hat. Das Referenzprojekt muss in den letzten 10 Jahren abgeschlossen worden sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY3QY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 247-569778 (2018-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH – Vergabe von Generalplanungsleistungen für den BA III nebst Strahlentherapie
2018/3806”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 10 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum Heidenheim steht vor einer baulichen Neuausrichtung. Der Campus des Klinikums Heidenheim unterteilt sich in ein zentrales Klinikgebäude und...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Heidenheim steht vor einer baulichen Neuausrichtung. Der Campus des Klinikums Heidenheim unterteilt sich in ein zentrales Klinikgebäude und einzelne separat gelegene Gebäude, in denen im Wesentlichen Wohnungen und die psychiatrische Tagesklinik untergebracht sind. Das zentrale Klinikgebäude erstreckt sich über mehrere Gebäudeteile. Im Rahmen vorhergehender Projekte sind ein erster und ein zweiter Bauabschnitt (BA) realisiert worden. Der erste Bauabschnitt ist seit 2012 im Betrieb, ein zweiter Bauabschnitt schreitet aktuell in der baulichen Umsetzung stetig voran. Durch die Planung des 1. und 2. BAs wird bzw. wurde bereits ein wesentlicher Teil des zentralen Klinikareals neu strukturiert und verortet. Um sämtliche patientennahen Funktionen zentral auf dem Klinikcampus zu bündeln, wurde ein weiterer Bauabschnitt benannt, der 3. BA.
Im Zuge dessen wurde ein Gesamtraum- und Funktionsprogramm entwickelt. Das Gesamtraumprogramm beinhaltet neben den bestands-/fixierten Planflächen des 1. BA und 2. BA ebenfalls alle weiteren Flächen des Klinikums. Nach Abstimmung mit der Geschäftsleitung und mit Nutzervertretern sämtlicher Funktionsbereiche wurden die Inhalte für einen 3. BA erarbeitet und vertieft. Das Raum- und Funktionsprogramm basiert auf einer detaillierten Leistungszahlenanalyse und fundierten betriebsorganisatorischen Grundlagen zur Schaffung einer leistungs-, bedarfs- und zukunftsgerechten Struktur.
Parallel zu den Planungen wurde die Entwicklung einer Zielplanung für den Standort Heidenheim vorangetrieben. Neben der Berücksichtigung der Bestandsbetrachtungen, Gebäudetypologien, Gebäudetopographien, Grundstücksveräußerungen etc. wurde zudem ein besonderer Augenmerk auf den neu zu realisierenden 3. BA mit seinen Affinitäten zu den bereits umgesetzten 1. und 2. BA gelegt. Für den 3. BA wurden die zielplanerischen Ergebnisse des Architektenbüros ash unter Berücksichtigung des im Vorfeld entwickelten Raum- und Funktionsprogramms begleitet und unter betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten bewertet.
Der 3. BA wurde im Projektverlauf in Abstimmung mit dem Sozialministerium in einen 3. BA-a und 3. BA-b unterteilt. Gemäß der aktuellen Zielplanung wird der 3. BA-a als Neubau realisiert werden und umfasst alle weiteren patientennahen Funktionen wie die Diagnostik- und Interventionsbereiche, die Funktionsdiagnostik und die noch nicht im 1. und 2. BA verorteten Pflegebetten. Im 3. BA-b sind zum Teil ebenfalls patientennahe Funktionen wie z. B. die Geriatrische Reha, jedoch primär patientenferne Funktionen, u. a. das Krankenhausmanagement verortet. Die Flächen des 3. BA-b sind in den durch den Neubau der Bauabschnitte 1-3a leergezogenen Flächen im Bestand im Haus B und D verortet. Durch die bestehenden/in der Planung fixierten Bauabschnitte bestehen gewisse Abhängigkeiten der Verortung von Funktionen im 3. BA. Im 1. BA sind primär die Zentrale Notaufnahme (ZNA), die Intensivstationen und Intermediate Care (IMC) und Allgemeinpflegestationen, im 2. BA der OP-Bereich mit der zentralen Sterilgutaufbereitungsabteilung (ZSVA), die Radiologie und weitere Pflegestationen enthalten. Die Schnittstellen der Funktionen zueinander wurden im Vorfeld in der idealtypischen Planung des Raum- und Funktionsprogramms festgelegt.
Seitens der Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH ist beabsichtigt, im Rahmen eines europaweiten VgV-Verfahrens ein Generalplanungsbüro auszuwählen, das die für den Bauabschnitt 3 (BA 3) erforderlichen gesamthaften Planungen einschließlich der Errichtung einer neuen Strahlentherapie oder dessen Erhalt im Bestand unter Berücksichtigung der krankenhausspezifischen Anforderungen erbringt.
Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 HOAI beabsichtigt.
Des Weiteren ist beabsichtigt, dass von der Vergabestelle alternativ die Leistungsphasen 4-9 HOAI bei Einzelgewerkvergabe oder optional die weiteren Leistungsphasen 6-8 HOAI bei GÜ-Vergabe beauftragt werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 220
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 120
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 247-569778
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ash sander.hofrichter architekten GmbH
Postanschrift: Kapellengasse 11
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10 000 000 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZY18B
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 136-335776 (2019-07-15)