Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Klinikum Stuttgart – Strategische Industrie-Partnerschaft für medizinische Großgeräte
3578/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung einer Industrie-Partnerschaft des Klinikum Stuttgart für medizinische Großgeräte”
Das Klinikum Stuttgart (KS) strebt eine innovative Industrie-Partnerschaft (IP) mit dem Ziel der Ausstattung ihrer Klinikstandorte/-gebäude mit medizinischen Großgeräten an. Medizinische Großgeräte die Gegenstand der IP werden sollen sind stationäre Großgeräte zur Diagnostik und interventionellen Therapie mittels Röntgenstrahlung oder Magnetresonanztomographie. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Technisierung gewinnt dabei die Nutzung von umfassenden Marktkenntnissen und Erwartungen über zukünftige technologische Entwicklungen an Relevanz für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sowie eines effizienten medizinischen Betriebs. Daher ist eine Kooperation mit der Industrie geplant. Als Grundlage für die Kooperation ist eine vertraglich geregelte IP beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt im Wettbewerblichen Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Ziel der Industrie-Partnerschaft ist eine medizinisch hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Patienten des KS. Neben der Gewährleistung der Gerätequalität und -verfügbarkeit (über die gesamte Laufzeit der Industrie-Partnerschaft aufrecht zu erhaltende, benötigte Leistungsfähigkeit des KS) sind auch Beratungsleistungen zur Optimierung der Strukturen und Prozesse des medizinischen Betriebs auf Basis der einbezogenen Medizintechnik erwünscht. In Bezug auf die im Rahmen der Industrie-Partnerschaft fortlaufend zu gewährende benötigte Leistungsfähigkeit der medizinischen Großgeräte werden dem Kooperationspartner Kennzahlen vorgegeben.
Für die Erstausstattung insbesondere des Hauses F und G sowie des Krankenhauses Bad Cannstatt (KBC) mit medizinischen Großgeräten hat das Klinikum Stuttgart bereits folgenden Bedarf ermittelt: bis zum Jahr 2022 werden insgesamt 15 Modalitäten benötigt, davon 3 CT, 3 MRT, 1 PET-CT, 5 Angiographie- und Durchleuchtungsanlagen und 3 Aufnahmeplätze. Eine Anpassung (insbes. Optimierung) mit dem Kooperationspartner der innovativen Industrie-Partnerschaft ist möglich. Ob und in welchem Umfang die Anpassung erfolgt, ist Gegenstand der angestrebten Industrie-Partnerschaft. Die Ausstattung soll sodann durch den zukünftigen Auftragnehmer erfolgen.
Für die Erstausstattung weiterer noch zu errichtender Häuser und Räumlichkeiten (z. B. Hybrid-OP's) sowie für den sukzessiven Austausch der Ausstattung und/oder Ersatzbeschaffungen bestehender Häuser mit medizinischen Großgeräte hat das KS noch keinen Lösungsvorschlag ausgearbeitet. Die Ausstattung soll im Rahmen der Industrie-Partnerschaft gemeinsam mit dem zukünftigen Auftragnehmer konzeptioniert und durchgeführt werden.
Der Auftrag soll in Bezug auf beide Phasen im Wesentlichen folgende Elemente umfassen:
— Erstausstattung neu errichteter Klinikstandorte (teilw. unter Berücksichtigung erster Lösungsvorschläge des Klinikum Stuttgart),
— Soweit erforderlich: sukzessiver Austausch und/oder Ersatzbeschaffungen der bestehenden medizinischen Großgeräte innerhalb der Vertragslaufzeit,
— Umsetzung erforderlicher Updates und Integration von innovativen Systemen („Leuchtturmprojekte“) inkl. Marketingunterstützung,
— Beratung und Lieferung medizinischer Großgeräte auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik, einschl. innovativer Technologien,
— Umfassende kooperative Betreuung des Geräteparks in enger Anbindung an die jeweiligen Kompetenz- und Fachbereiche inkl. Koordinierung und logistische Umsetzung vor Ort mit den dazugehörigen Unterstützungsleistungen (u. a. Monitoring, Dokumentation, Schulung).
In Bezug auf diese Leistungsbestandteile soll im Rahmen der Industrie-Partnerschaft gemeinsam die Verbesserung der Gesamtkostensituation erarbeitet werden, z. B. durch:
— Direkte Einsparungen (z. B. optimierte Ausstattung und Anzahl der Geräte, optimierte Bewirtschaftungskosten und attraktive Investitionspreise, „Best-Price-Garantie“),
— Indirekte Einsparungen, z. B. Verbesserung des Work-Flows,
— Zusätzliche finanzielle Optimierung durch mögliche Erlössteigerungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit der Industrie-Partnerschaft umfasst mindestens 10 Jahre mit einer Option auf Verlängerung um 5 Jahre.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es sollen mindestens 3 und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt nötigenfalls...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sollen mindestens 3 und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt nötigenfalls aufgrund der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bewerber nach folgenden Maßgaben:
1) Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.1 der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Eigenerklärungen PL1 bis PL4 sowie der unter der Ziffer III.1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Eigenerklärungen WL4 festgestellt. Eine negative Feststellung führt zu einer negativen Eignungsprognose und damit zur Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
2) Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden nach den nachfolgend dargestellten Maßgaben bewertet und stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde).
— Grundlage der Bewertung:
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung genannten Angaben und Nachweise WL1 bis WL3 herangezogen.
— zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung genannten Angaben und Nachweise (TL1 bis TL3) berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte) Skala/Notenstufen.
— Methode der Bewertung:
Pro Eignungskriterium - Leistungsfähigkeit (WL1 bis WL3) und Fachkunde (TL1 bis TL3) - werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
10 P.= sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
8 P.= gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich erkennbar über dem Durchschnitt;
6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;
4 P.= befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnittsbereich;
2 P.= ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden.
Die maximal erreichbare gewichtete Punktzahl je Kriterium beträgt somit insgesamt 10 Punkte.
Die Gesamtpunkzahl ergibt sich aus der Formel (Punkte WL1 + Punkte WL2 + Punkte WL3)x0,4 + (Punkte TL1 + Punkte TL2 + Punkte TL3)x0,6. Daraus ergibt sich eine maximal erreichbare Gesamtpunktzahl von 30 Punkten.
Sofern mehr als 3 Bewerber die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die Bewerber mit den meisten Punkten zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog zugelassen (mindestens 3 und höchstens 5). Haben mehrere Bewerber auf einem Platz die gleiche Punktzahl, werden alle mit gleicher Punktzahl auf einem Platz zugelassen, bis wenigstens 3 Bewerber zugelassen sind. Dies gilt bei Punktgleichheit auf einem Platz auch, wenn hierdurch insgesamt mehr als fünf Bewerber zuzulassen sind (z. B. bei 3 punktgleichen Bewerbern auf Platz 4 können insgesamt 6 Bewerber zugelassen werden, nämlich jeweils diejenigen auf Platz 1, 2 und 3 sowie die 3 Bewerber auf Platz 4).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Sofern dies zutrifft, bitte einen solchen Nachweis als Anlage PL6 dem Teilnahmeformular beifügen.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise persönlichen Lage sind zu erbringen:
PL1.
Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
PL2.
Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate; Kopie ist ausreichend).
PL3.
Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen und Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
PL4.
Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Unternehmen auf die sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
WL1.
Eigenerklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
WL1.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
WL 2.
Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft in Bezug auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers (Nachweis), gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
WL3.
Erklärung mindestens eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts oder sonst hinreichend leistungsfähigen Finanzierers über die grundsätzliche Bereitschaft zur Erarbeitung und Durchführung einer Gerätefinanzierung in Bezug auf Investitionen mindestens in einer Größenordnung von 5 000 000 EUR mit dem Bewerber (ausreichend ist bei mehreren Erklärungen, dass die Größenordnung kumulativ erreicht wird). Die spätere Festlegung bei mehreren Finanzierern oder ein Wechsel ist möglich. (Bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen).
“WL4.
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung...”
WL4.
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
(Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
TL1.
Eigenerklärung über das jährliche Mittel...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zu erbringen:
TL1.
Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten 3 Jahren, gegebenenfalls Angaben für das beherrschende Unternehmen. Jeweils einschließlich 3-Jahres-Durchschnitt.
TL2.
Referenzen:
Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (gegebenenfalls auch Projekte) in den letzten maximal fünf Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen).
Die Referenzen sind in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
— genaue Beschreibung des Projekts,
— erbrachte Leistungen und Funktion der Bewerber/des Auftragnehmers der Referenz,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Angaben zum Umfang/Größe und gegebenenfalls Kategorie des Auftraggebers,
— Leistungszeitraum,
— gegebenenfalls Auftragswert bzw. Projektvolumen.
Es sind möglichst nicht mehr als fünf besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen.
Die Referenzen sind nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand zu sortieren.
Vergleichbar sind Projektrealisierungen, bei denen mit einem Vertragsvolumen von barwertig insgesamt mindestens EUR 2,5 Millionen (gegliedert nach Lieferung und Bewirtschaftung) eine Industrie-Partnerschaft im Bereich medizinische Großgeräte mit einer Klinik über einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren eingegangen wurde.
Die Referenzen sollen mindestens die Leistungsbereiche „Lieferung“, „Bewirtschaftung“ und „Finanzierung“ umfassen. Falls vorhanden, sind zusätzliche Angaben zu den Leistungen „alternative Finanzierungskonzepte“, „frühzeitige Implementierung aktueller Geräteinnovationen“ sowie „prozessrelevante und bedarfsoptimierende Beratungsleistung“ zu machen.
TL3.
Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers bzw. des verantwortlichen Unternehmens, aus der sich die Befähigung zur Durchführung einer Industrie-Partnerschaft im Bereich medizinische Großgeräte mit dem vorliegenden Zuschnitt ergibt, insbesondere Erläuterung der geplanten Struktur, ein Organigramm zur Zusammenarbeit mit den anderen Beteiligten, Vorstellung des/der vorgesehenen Projektleiter(s) und Stellvertreter(s) (mit persönlichen Referenzen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
PL5.
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerblicher Dialog
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYX72
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 212-484389 (2018-10-30)