Klinikum Stuttgart – Vergabe Reinigungs- und Desinfektionsgeräte für die ZSVA /AEMP

Klinikum Stuttgart

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Austausch der Reinigungsgeräte der ZSVA am Klinikstandort Bad Cannstatt und in diesem Zuge eine Anpassung an die gestiegenen Anforderungen wie Technik, Hygiene und Sterilgutaufkommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung
Referenznummer: 2018/3250
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Austausch der Reinigungsgeräte der ZSVA am Klinikstandort Bad Cannstatt und in diesem Zuge eine Anpassung an die gestiegenen Anforderungen wie Technik, Hygiene und Sterilgutaufkommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Stuttgart
Postanschrift: Panoramastraße 11
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-stuttgart.de 🌏
E-Mail: ks-desinfektionsgeraete@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYGLY/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYGLY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-567825
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYGLY
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort Cannstatt des Klinikums Stuttgart ist geplant, die Reinigungsgeräte der ZSVA altersbedingt auszutauschen und in diesem Zuge den gestiegenen Anforderungen wie Technik, Hygiene und Sterilgutaufkommen nachzukommen.
Der Umfang der hier ausgeschriebenen Leistungen umfasst den Rückkauf und die Demontage der Altgeräte sowie die Neuinstallation und Inbetriebnahme der Neugeräte.
Für den Zeitraum der Maßnahme ist es geplant, dass die ZSVA des Katharinenhospitals die anfallenden Aufgaben mit übernimmt, somit sind baulich keine Interimsmaßnahmen zu erwarten. Der Auftragnehmer wird dennoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend beschriebenen Arbeiten während des laufenden Krankenhausbetriebes stattfinden. Der laufende Krankenhausbetrieb hat in jedem Fall Vorrang. In Rücksprache mit der Technik ist die Dampfzentrale so konzipiert, dass als Heizmedium ausreichend und sicher Dampf zur Verfügung steht. Als Ausfallkonzept sind mindestens zwei RDG kombiniert dampf-/elektrobeheizt auszuführen. Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der Wasserhärte des Kaltwassers soll die komplette Versorgung über VE-Wasser erfolgen. Sämtliche Ventile und medienführenden Zuleitungen sind von oben an die RDG heranzuführen. Abwasser und Kondensat wird nach unten abgeführt. Für das G-RDG wird der Einbau einer Bodenwanne zur bodenebenen Befahrung priorisiert. Das Gerät ist entsprechend anzubieten. Falls die Realisierung baulich nicht möglich ist, sind zusätzliche Rampen vorzusehen.
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Folgende Güter sind maschinell aufzubereiten (Reinigungs- und Desinfektionsgerät RDG in Ein-Kammer-bzw. Mehr-Kammer-Ausführung und Grossraum-RDG):
— Instrumentarium (standardmässig in den RDG und in Stosszeiten auch in dem G-RDG),
— MIC-Instrumente (standardmäßig in den RDG),
— Augen-Instrumente (als Ausfallkonzept in einer RDG),
— DaVinci-Instrumente (als Ausfallkonzept in einer RDG),
— OP Schuhe (erfolgt in einem vorhandenen 1-türigen RDG und in Stoßzeiten auch in dem G-RDG),
— Schüsseln (G-RDG),
— Wagen (G-RDG),
— Container (standardmäßig in dem G-RDG und in Stoßzeiten auch in den RDG),
— keine Anästhesiegüter,
— keine Endoskopiegüter.
Die Beschickungswagen müssen sowohl in den angebotenen Ein-Kammer- und Mehr-Kammer-RDG eingesetzt werden können.
Das G-RDG muss auch mit kombinierten Beladungen (z. B. Container und Instrumentarium) betrieben werden können und entsprechend nach der DIN EN ISO 15883 zugelassen sein. Als Gesamtkapazität sind pro Tag ca. 250 STE (entsprechende Kapazität Container) und, bei Aufteilung auf durchschnittlich 4 Siebe, 1 000 Siebe (50 mm hoch) aufzubereiten. Als Reservekapazität sind zusätzlich 30 % für mögliche Ausfälle in benachbarten Krankenhäusern zu berücksichtigen.
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Diese maximale Kapazität ist in der täglichen Schicht von 14 h (6.00 bis 20.00 Uhr) durch die seitens der Bieter zu konzipierenden Gerätekombination in den dafür möglichen räumlichen Gegebenheiten zu gewährleisten.
G-RDG und automatische Rückführung sind zwingend für die Ausführung vorgegeben und müssen in der dargestellten baulichen Situation realisiert werden können. Die Auslegung der übrigen Geräte (in 3 „Reinigungslinien") kann als Kombination von Ein- und Mehrkammer-RDG erfolgen. Bei identischer Gerätekonzipierung der „Reinigungslinien" kann auch der automatische Eintransport in Anpassung zum angebotenen System ausgelegt werden. Wesentlich ist die Erfüllung der genannten Reinigungskapazitäten und der universelle Einsatz der Reinigungswagen in den Ein-Kammer- bzw. Mehrkammer-RDG. Es sind geeignete Maßnahmen (z. B. Wassersparsystem, Wärmerückgewinnung) anzubieten, welche eine maximale Einsparung von Energieressourcen und/oder Verringerung von Chargenzeiten erlauben.
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Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum Bad Cannstatt
Priessnitzweg 24
70374 Stuttgart

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
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Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Reinigungsgeräten für Kliniken) in den letzten drei Geschäftsjahren.
(2) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2014).
Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Name, Sitz, Ansprechpartner),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen.
Mindeststandards:
Nachweis von insgesamt mindestens drei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Lieferung und Installation von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten des gleichen Typs wie das angebotene System für die ZSVA von Kliniken.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird;
(2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird;
(3) anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Qualität als auch die Aktualität der Referenzen berücksichtigt.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Servicecenter Einkauf (SC-EK), Frau Aysel Sezgin
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYGLY/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Karsten Kayser
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYGLY

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2018/S 247-567825 (2018-12-19)