Beschreibung der Beschaffung
1.1) Ausgangssituation
Die Stadt Remscheid beabsichtigt, einen Versicherungsvertrag in Form eines Kollektivvertrages zur Rückdeckung der zukünftig zu zahlenden Pensionsverpflichtungen des Feuerwehrdienstes inklusive der berücksichtigungsfähigen Angehörigen zum 1.12.2018 neu zu vergeben.
Die Stadt Remscheid hatte bereits im Jahre 1999 für die Jungbeamtinnen und -beamten der Stadt Remscheid einen Kollektivvertrag in Form einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Diese Kapitalbildenden Rentenversicherungen dienen zur Absicherung zukünftig zu zahlender Altersbezüge (Pension) wie auch einer Hinterbliebenenversorgung. Der Vertrag wurde in Gestalt einer Gruppen- (= Kollektiv-) versicherung angelegt, mit einer eingeschlossenen 80 % Hinterbliebenenversorgung im Falle des Todes während der aktiven Dienstzeit und einer eingeschlossenen Witwen-/Witwerrente im Alter. Nicht versichert wurde das Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit sowie einer evtl. Halbwaisenversorgung.
Der seit 1999 bestehende Kollektivvertrag wurde seitens des Versicherers zum 1.12.2017 fristgerecht gekündigt, mit der Maßgabe, dass bereits versicherte Personen im Vertragsverhältnis verbleiben. Der neue Versicherungsvertrag wird für die ab dem Jahr 2017 zu versichernden Personen (= Beamtinnen und Beamte des Feuerwehrdienstes) gelten;
1.2) Ziele der Vergabe
Die Stadt Remscheid ist grundsätzlich nach Landesbeamtenversorgungsgesetz LBeamtVG NRW verpflichtet, eine Versorgung in Form einer Pension zu leisten. Die Höhe und das Entstehen des Versorgungsanspruchs sind im LBeamtVG NRW geregelt. Danach wird ein Ruhegehalt nur dann gewährt, wenn die Beamtin oder der Beamte
1) eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet hat; oder
2) infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie oder er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.
Die zu zahlenden Versorgungsleistungen schuldet der Dienstherr, bei dem der Beamte, die Beamtin zuletzt beschäftigt war. Ungeachtet der Mehrzahl an Versorgungsarten gemäß § 2 LBeamtVG NRW will die Stadt Remscheid im neu abzuschließenden Versicherungsvertrag ausschließlich das Ruhegehalt im Alter sowie die Hinterbliebenenversorgung absichern und zwar in Form einer Rückdeckungsversicherung.
Der neue Versicherungsvertrag wird nur für die neu – ab 2017 – ins Beamtenverhältnis übernommenen Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes gelten. Die beiden seit 1999 parallel bestehenden Gruppenverträge
1) für den „Altbestand“ des Feuerwehrdienstes sowie
2) für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes werden in der jetzigen Form fortgeführt und sind nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens.