Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1)Referenzen: Kurzdarstellungen von mindestens 3 Referenzprojekten, die in den Jahren 2014 bis 2018 bearbeitet worden sind, über vergleichbare Vorhaben betreffend die Kommunikationskampagne einschließlich Konzeption und Durchführung. Eine Referenzleistung ist vergleichbar, wenn:
— der Leistungsumfang die Kommunikationskampagne von Auftraggebern einschließlich Konzeption, Kreation, Produktion und Umsetzung beinhaltet,
— das Projekt für den deutschsprachigen Raum erstellt worden ist.
Zu den jeweiligen Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
a) Art des Auftraggebers (Referenzkategorie) und Angabe des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer);
b) Auftragsvolumen;
c) Konzept der Kommunikationskampagne - insbesondere Ausführungen zu strategischem Ansatz, Entwicklung von Kampagnenprodukten (Keyvisuals, Trailer, etc.) und Maßnahmenplanung;
d) die vom Bewerber erbrachten Leistungen oder Leistungsanteile;
e) Vertrags- und Leistungszeitraum;
f) gegebenenfalls: Bestätigung des Auftraggebers zur Einhaltung von Terminen.
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die zusätzliche Beschreibung je Referenzprojekt darf 3 DIN A4 Seiten, einseitig bedruckt, nicht überschreiten und soll mindestens eine bildliche Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzprojektes geeignet ist (z. B. Fotos, Skizzen), beinhalten. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen beurteilt. Die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte wird anhand folgender Parameter beurteilt:
— vorgenannte Kriterien,
— strategischer Ansatz der Kampagne,
— Kreativität der Kampagne,
— Gestaltung/Design der Kampagnenprodukte,
— Zielgruppenansprache.
Hinweis: Die Referenzen werden bepunktet – vgl. Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wertet maximal 3 Referenzen. Die Bewertung der einzelnen Referenzen erfolgt in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge, so wie diese sich aus der vorstehenden Nummerierung in dem Referenzbogen ergibt. Kann eine Referenz, z. B. aufgrund zwingender Vorgaben, fehlender Angaben oder Vergleichbarkeit oder wegen nicht erfüllter Mindestkriterien, nicht gewertet werden, rückt für die Bewertung die in ihrer Benennung jeweils nachfolgende Referenz nach.
2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018) aufgeteilt nach Berufsgruppen sowie dem Anteil freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre. Hinweis: Die Mitarbeiterzahl wird bepunktet – vgl. Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb;
3) Bewerbergemeinschaften: Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 2 genannten Erklärungen abzugeben. Referenzen gemäß Ziffer 1 sind dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen;
4) Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen zur Mitarbeiterzahl und für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den geforderten Angaben einzureichen. Außerdem ist von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung). Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe bepunktet. Für diesen Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag darauf hinzuweisen (Formblatt).