Die Kommunikationskampagne soll die von der Staatsregierung eingeführte und mittlerweile etablierte Marke „Gründerland.Bayern“ und das damit verbundene Leistungsangebot für Gründer bekannter machen.
Primärzielgruppe sind Personen, die ein Unternehmen gründen wollen bzw. noch in der Anfangsphase einer Gründung sind (0 bis 3 Jahre). Weitere Zielgruppen sind Multiplikatoren, Investoren und Politiker.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kommunikationskampagne (Konzeption und Umsetzung) für den Gründerstandort Bayern
2018JDI000001”
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Kommunikationskampagne soll die von der Staatsregierung eingeführte und mittlerweile etablierte Marke „Gründerland.Bayern“ und das damit verbundene...”
Kurze Beschreibung
Die Kommunikationskampagne soll die von der Staatsregierung eingeführte und mittlerweile etablierte Marke „Gründerland.Bayern“ und das damit verbundene Leistungsangebot für Gründer bekannter machen.
Primärzielgruppe sind Personen, die ein Unternehmen gründen wollen bzw. noch in der Anfangsphase einer Gründung sind (0 bis 3 Jahre). Weitere Zielgruppen sind Multiplikatoren, Investoren und Politiker.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbedienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Marketing📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Kommunikationskampagne umfasst folgende Arbeitspakete:
1) Crossmediale Kommunikationskampagne: Entwicklung und Vermarktung einer kurzen und prägnanten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Kommunikationskampagne umfasst folgende Arbeitspakete:
1) Crossmediale Kommunikationskampagne: Entwicklung und Vermarktung einer kurzen und prägnanten Markenbotschaft. Die Markenbotschaft soll als kommunikative Klammer die Vielzahl an Aktivitäten miteinander verbinden. Grundlage der Markenbotschaft sind die in der Leistungsbeschreibung skizzierten Kernbotschaften des Gründerstandorts Bayern.
Um die Markenbotschaft herum soll ein ganzheitliches Kommunikationskonzept zur transparenteren Darstellung des Leistungsangebots für (potenzielle) Gründer in Bayern erarbeitet werden. Hierzu gehört auch die Beschaffung und Aufbereitung aktueller Informationen (z. B. Erarbeitung von Artikeln, Newslettern, Erfolgsgeschichten);
2) Planung und Umsetzung eines Mediakonzepts: Detailplanung geeigneter Kommunikationsmittel und –kanäle. Der Auftragnehmer entwickelt Vorschläge, wie Markenbotschaft und Leistungsangebot zielgruppenadäquat kommuniziert werden können. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer Vorschläge erarbeiten, wie alle Zielgruppen über aktuelle Themen, Ereignisse und Veranstaltungen (z. B. Artikel in Printmedien, Newsletter, Erfolgsgeschichten) informiert werden können.
Bei der Umsetzung des Mediakonzepts ist der Auftragnehmer für alle notwendigen Schritte zur Durchführung der Kampagne verantwortlich, wie Design, Erstellung, Produktion und Schaltung der konzipierten Kommunikationsmittel. Die Zurverfügungstellung und die Beschaffung aller in der Konzeption vorgesehenen Kommunikationsmittel sind Teil des Auftrags. Die Leistung umfasst auch die Überwachung der Produktion bzw. technische Umsetzung und Abnahme. Ebenfalls ist der Transport von Materialien und ein gegebenenfalls einzurichtendes Lager (z. B. für Broschüren, Werbemittel) sicherzustellen;
3) Überarbeitung des Internetportals www.gruenderland.bayern: Der Auftragnehmer soll ein modernes Konzept zur Darstellung aktueller Inhalte erarbeiten, ggf. auch durch Nutzung interaktiver Elemente. Die aktuelle Informationstiefe des Internetportals soll bestehen bleiben;
4) Evaluation und Dokumentation der erfolgten Kommunikationsmaßnahmen: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geeignete Methoden zur Evaluation der erfolgten Kommunikationsmaßnahmen zu den Arbeitspaketen 1 bis 3 zu wählen.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausführung der Leistungen eine Preisobergrenze in Höhe von insgesamt 3,69 Mio. Euro brutto (einschl. Optionen) gilt, wobei die finanzielle Aufteilung auf die jeweiligen Jahre verbindlich einzuhalten ist (s. Vergabeunterlagen). Bewerber müssen zur Vermeidung des Ausschlusses aus dem Verfahren diese Preisobergrenze strikt einhalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat die Option nach Ablauf des eigentlichen Vertragszeitraums den Vertrag insgesamt 2 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Inwiefern das...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat die Option nach Ablauf des eigentlichen Vertragszeitraums den Vertrag insgesamt 2 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Inwiefern das bis dahin umgesetzte Konzept weitergeführt werden kann und/oder ob neue Elemente aufzunehmen sind, hängt großteils von der Evaluation der bis dahin erfolgten Kommunikationsmaßnahmen ab.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge 3 Teilnehmer auswählen und bis zum 23.8.2018 zur Abgabe eines Angebotes auffordern....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge 3 Teilnehmer auswählen und bis zum 23.8.2018 zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die Teilnahmebedingungen erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Falls mehr als 3 Bewerber die grundsätzlichen Teilnahmebedingungen erfüllen, werden diejenigen Teilnehmer eingeladen, deren Eignung insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht, ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt wird.
Für die Wertung der Teilnahmeanträge werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt (vgl. „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“):
a) Crossmediale Kommunikation (Gewichtung zu 1/3);
b) Ansprache von heterogenen Zielgruppen (zu 1/3);
c) Durchgeführte (evtl. auch andauernde) Projekte in der bayerischen Gründerszene (zu 1/3).
Die Bewertungskriterien ergeben sich im Einzelnen aus dem Arbeitsschritt Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Das Vergabeverfahren richtet sich an Bieter, die Erfahrungen in Konzeption und strategischer sowie operativer Umsetzung langfristiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Das Vergabeverfahren richtet sich an Bieter, die Erfahrungen in Konzeption und strategischer sowie operativer Umsetzung langfristiger Kommunikationskampagnen haben. Sehr gute Kenntnisse der bayerischen Gründerszene sind eine Grundvoraussetzung. Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppen und den damit einhergehenden unterschiedlichen Kommunikationswegen muss ein Bieter Erfahrungen in unterschiedlichen Kommunikationskanälen (z. B. Social Media, Internetauftritte, Newsletter, Plakatwerbung, Radiowerbung, Flyer, Broschüren, etc.) aufweisen können.
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Teilnahmeantrag die aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Bei Unvollständigkeit der unten aufgeführten Unterlagen kann der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
a) Darstellung der Organisationsstruktur und eines detaillierten Leistungsspektrums des Unternehmens;
b) Angaben über den Jahresumsatz des Bieters (in Euro) während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Angaben über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Konzeption und Umsetzung genereller Kommunikationskampagnen sowie PR-Maßnahmen in der Gründerszene) während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle 3 Geschäftsjahre tätig sind:
Die unter b) und c) aufgeführten Erklärungen sind ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Teilnahmeantrag die aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Teilnahmeantrag die aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen. Bei Unvollständigkeit der unten aufgeführten Unterlagen kann der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
a) Vorlage von mindestens 3 Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand, die einen direkten Bezug zur Gründerszene aufweisen und innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind (für Bewerber, die noch nicht volle 3 Geschäftsjahre tätig sind, ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme). Die Referenzen sollen die folgende Kriterien erfüllen:
— Crossmediale Kommunikation,
— Ansprache von heterogenen Zielgruppen,
— durchgeführte (evtl. auch noch andauernde) Projekte in der bayerischen Gründerszene.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten,
— inhaltliche Darstellung des Projekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung,
— gewählte Kommunikationskanäle,
— Angabe der Zielgruppen,
— Erbringungszeitpunkt,
— Wert der Leistung.
b) Angabe zu den durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Scientology Schutzerklärung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-09
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“a) Das Angebot muss gültig bleiben bis 21.12.2018;
b) Frist für Bewerberfragen im Teilnahmewettbewerb: 27.7.2018;
c) Nichtvorliegen von...”
a) Das Angebot muss gültig bleiben bis 21.12.2018;
b) Frist für Bewerberfragen im Teilnahmewettbewerb: 27.7.2018;
c) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB beachten Sie bitte die unter „Vertragsbedingungen/Formulare“ beigefügte „Eigenerklärung“.
d) Unterauftragnehmer.
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor Aufforderung zur Angebotsabgabe, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Außerdem wird das StMWi vor Aufforderung zur Angebotsabgabe für den oder die Unterauftragnehmer einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
e) Pitchhonorar: Unter Anerkennung der Tatsache, dass die Erstellung des Angebotes mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, ;
f) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachu;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 132-300728 (2018-07-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 132-300728
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”