Der Auftraggeber benötigt eine fabrikneues kompaktes (One-Box) Hochleistungs-Ti:Saphir (Ti:Sa) Verstärkersystem inkl. OPA- und NDFG Modul, welches die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kompaktes Hochleistungs-Ti:Saphir-Verstärkersystem
EU-OV/2018-47
Produkte/Dienstleistungen: Optische Fachinstrumente📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber benötigt eine fabrikneues kompaktes (One-Box) Hochleistungs-Ti:Saphir (Ti:Sa) Verstärkersystem inkl. OPA- und NDFG Modul, welches die in...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber benötigt eine fabrikneues kompaktes (One-Box) Hochleistungs-Ti:Saphir (Ti:Sa) Verstärkersystem inkl. OPA- und NDFG Modul, welches die in den Kapiteln 2.1.1 und 2.1.2 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungsmerkmale aufweist.
1️⃣
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 07743 Jena
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber benötigt ein fabrikneues kompaktes (One-Box) Hochleistungs-Ti:Saphir (Ti:Sa) Verstärkersystem inkl. OPA- und NDFG Modul. Das System soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber benötigt ein fabrikneues kompaktes (One-Box) Hochleistungs-Ti:Saphir (Ti:Sa) Verstärkersystem inkl. OPA- und NDFG Modul. Das System soll als Komplettsystem angeboten werden und einen Pumplaser, einen Seedlaser, eine regenerative Verstärkereinheit, eine Strecker/Kompressoreinheit, sowie ein Kühlgerät, ein OPA und NDFG Modul, einen Strahlteiler zur Aufteilung des Strahls nach dem Verstärker sowie falls nötig zusätzliche zur Einkopplung in das OPA/NDFG Modul notwendige Optiken enthalten. Das Verstärkersystem muss als One-Box Version angeboten werden, wobei die einzelnen Komponenten wie Seed-laser, Pumplaser, und Strecker/Kompressoreinheit aufgrund von Stabilität/Wartungsarmut/erhöhter Lebensdauer gekapselt integriert sein müssen. Um ein Dithering des Ausgangsstrahls zu vermeiden muss die Strecker/Kompressoreinheit passiv stabilisiert sein. Darüber hinaus muss das System weitere – im Kapitel 2.1.1 der Vergabeunterlagen abschließend beschriebene – technisch-funktionalen Spezifikationen erfüllen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“—> Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
—> Kurze Unternehmensdarstellung (siehe Kapitel 6.2.1 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister (siehe Kapitel 6.2.2 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe Kapitel 6.2.3 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“—> Nachweise oder Eigenerklärung zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (siehe Kapitel 6.3.1 derVergabeunterlagen).” Bedingungen für die Teilnahme
Siehe Kapitel 6.3.1 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— -> Nachweis von einer (1) vergleichbaren Projektreferenz (Systemauslieferung/-installation im Zeitraum 1/2012 – 12/2017).” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Kapitel 6.4.1 der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“—> Eigenerklärung zu den Ausschreibungsbedingungen (siehe Kapitel 7.1 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm (siehe Kapitel 7.2...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
—> Eigenerklärung zu den Ausschreibungsbedingungen (siehe Kapitel 7.1 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm (siehe Kapitel 7.2 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (siehe Kapitel 4 der Vergabeunterlagen),
—> Eigenerklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-07
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieterunternehmen sind bei der Submission nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referat 250”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737276📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠
URL: http://www.thueringen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 147-336082 (2018-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber benötigt ein fabrikneues kompaktes (One-Box) Hochleistungs-Ti:Saphir (Ti:Sa) Verstärkersystem inkl. OPA- und NDFG Modul. Das System soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber benötigt ein fabrikneues kompaktes (One-Box) Hochleistungs-Ti:Saphir (Ti:Sa) Verstärkersystem inkl. OPA- und NDFG Modul. Das System soll als Komplettsystem angeboten werden und einen Pumplaser, einen Seedlaser, eine regenerative Verstärkereinheit, eine Strecker/Kompressoreinheit, sowie ein Kühlgerät, ein OPA und NDFG Modul, einen Strahlteiler zur Aufteilung des Strahls nach dem Verstärker sowie falls nötig zusätzliche zur Einkopplung in das OPA/NDFG Modul notwendige Optiken enthalten. Das Verstärkersystem muss als One-Box Version angeboten werden, wobei die einzelnen Komponenten wie Seedlaser, Pumplaser, und Strecker/Kompressoreinheit aufgrund von Stabilität/Wartungsarmut/erhöhter Lebensdauer gekapselt integriert sein müssen. Um ein Dithering des Ausgangsstrahls zu vermeiden muss die Strecker/Kompressoreinheit passiv stabilisiert sein. Darüber hinaus muss das System weitere – im Kapitel 2.1.1 der Vergabeunterlagen abschließend beschriebene - technisch-funktionalen Spezifikationen erfüllen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 147-336082
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: EU-OV/2018-47
Titel: Kompaktes Hochleistungs-Ti:Saphir-Verstärkersystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Coherent Europe B.V.
Postort: Utrecht
Land: Niederlande 🇳🇱
Region: Utrecht 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 254 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Eine von Anfang an bestehende Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages kann gemäß § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 195-441039 (2018-10-08)