Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten vergleichbaren Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber sowie Erklärung der Bereitschaft zur Einholung von Informationen über Projekte bei früheren Auftraggebern;
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Die Qualifikationen und Erfahrungen des eingesetzten Personals sind für die jeweiligen Politikbereiche darzustellen. Sollte bei dem Bewerber/der Bewerberin selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bewerber/die Bewerberin darzulegen inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt;
f) Zusicherung, dass die Präsentation von den Personen durchgeführt wird, die im Falle eines Zuschlags zuständig sein werden;
g) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste projektverantwortliche Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen. Diese Person ist namentlich zu benennen unter Angabe des Werdegangs und sonstiger Qualifikationsmerkmale, die Aufschluss darüber geben, warum sich die zu benennende Person als zentrale Ansprechperson empfiehlt;
h) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen;
i) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführten Projekten zum Bereich Aufbau und Pflege von Netzwerken; Kompetenz zur Einbindung von Einrichtungen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik;
j) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen anhand von Referenzen oder durchgeführten Projekten im Projektmanagement und in der Umsetzung und inhaltlichen Steuerung von Programmen;
k) Nachweis von Kenntnissen in dem Bereich der Arbeitsmarktpolitik und Erfahrungen in der Umsetzung des Politikbereichs;
l) Nachweis von Kenntnissen im Politikbereich „Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und Erfahrungen in der Umsetzung des Politikbereichs;
m) Nachweis von Kenntnissen der Integrationspolitik und Erfahrungen in der Umsetzung des Politikbereichs;
n) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von aufgabenbezogener Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Erstellen von Kommunikationsmaterialien für die Fachöffentlichkeit, redaktionelle Zuarbeit, Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Nachweis der Beherrschung entsprechender technischer Programme;
o) Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung sowie Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV);
p) Nachweis von Erfahrung in der Übernahme und Fortführung bereits laufender Projekte und Programme und der Kommunikation mit einer Vielzahl involvierter Akteure/Schnittstellen.