Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-08-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Postort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Telefon: +49 3621-214252📞
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de📧
Fax: +49 3621-214410 📠
Region: Gotha🏙️
URL: www.landkreis-gotha.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Komplexsanierung Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha – 2. Bauabschnitt Bauteil „E“”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Titel: Rohbauarbeiten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 04
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maurerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umbau von Gebäuden📦
Ort der Leistung: Gotha🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Staatliches Gymnasium Ernestinum, Bergallee 8, 99867 Gotha
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanierung Kellergeschoss; Neubau von 3 Geschossen über vorhandenem Kellergeschoss; Außenabmessung I x b x h = ca. 16 x 14 x 11 m (zzgl. Kellergeschoss...”
Beschreibung der Beschaffung
Sanierung Kellergeschoss; Neubau von 3 Geschossen über vorhandenem Kellergeschoss; Außenabmessung I x b x h = ca. 16 x 14 x 11 m (zzgl. Kellergeschoss teilweise bis ca. 5,50 m tief); vorgesetzter Treppenraum/Flur (Abmessung I x b x h = ca. 7 x 14 x 13 m) incl. Aufzugsschacht vom Kellergeschoss bis 2. Obergeschoss; freistehende Stahlbetonwand;
Fundamente, Bodenplatte, Kellerwände (Vorbau), Geschossdecken incl. Unterzüge, Stützen, Treppenläufe, Treppenpodeste, Aufzugsschacht aus Stahlbeton; Außen- und Innenwände aus Mauerwerk; Grundleitungen im Gebäude incl. Aushub; Außenwandabdichtungen im erdberührenden Bereich.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-06-11 📅
Datum des Endes: 2018-12-21 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-267451
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: A18 / 469
Los-Identifikationsnummer: 04
Titel: Rohbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Frank Postel Bauunternehmen
Postanschrift: Arnstädter Straße 59
Postort: Geraberg
Postleitzahl: 98716
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 176-81166581📞
E-Mail: postel@gmx.com📧
Fax: +49 3212-1125123 📠
Region: Ilm-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Aufgrund von Beeinträchtigungen von berechtigten Unternehmensinteressen wird auf die Veröffentlichung des Auftragswertes verzichtet.” Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
URL: www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Postanschrift: 18-März-Straße 50
Postort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3621-214252📞
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de📧
Fax: +49 3621-214410 📠
Quelle: OJS 2018/S 163-371949 (2018-08-23)