Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Gotha, vertreten durch den Landrat
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Postort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Telefon: +49 3621-214252📞
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de📧
Fax: +49 3621-214410 📠
Region: Gotha🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de🌏
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fliesenlegermeister Rüdiger Wismer
Postanschrift: Högstraße 27a
Postort: Tambach-Dietharz
Postleitzahl: 99897
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36252-31779📞
E-Mail: r.wismer@arcor.de📧
Fax: +49 36252-31779 📠
Region: Gotha🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Aufgrund von Beeinträchtigungen von berechtigten Unternehmensinteressen wird auf die Veröffentlichung des Auftragswertes verzichtet.” Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„entsprechend der Regelungen in §160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Postort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3621-214252📞
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de📧
Fax: +49 3621-214410 📠
Quelle: OJS 2018/S 162-369756 (2018-08-23)