Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bietern geforderten Angaben im Angebotsvordruck nebst Formblättern zusammengefasst, welche zwingend von den Bietern auszufüllen und zusammen mit darin ggf. geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.3 genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
— Angabe des Bieters zu Firma, Anschrift und Ansprechpartner sowie Angabe über die Eintragung in einer (Berufs-) Genossenschaft
— Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen; bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied vorzulegen
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Eine genaue Auflistung der geforderten Nachweise findet sich in den Beschaffungsunterlagen.
— Sollte bei dem Bieter, bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft, bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft bedienen will, und/oder bei einem Nachunternehmer mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, der/die jedoch nach Auffassung des Betreffenden (sämtlich) nachweislich gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist/sind:
Aussagekräftige Eigenerklärung des Betreffenden über die Unbeachtlichkeit
— Sollte bei dem Bieter, bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft, bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft bedienen will, und/oder bei einem Nachunternehmer mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, der/die nach Auffassung des Betreffenden nicht gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist/sind und bezüglich dessen/derer sich der Betreffende seiner Auffassung zufolge einer Selbstreinigung nach § 125 GWB unterzogen hat:
— Aussagekräftige Eigenerklärung des Betreffenden über die Selbstreinigung
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 6b Abs. 1 VOB/A-EU.
Der Bieter kann zum Nachweis seiner Eignung auf Dritte (bspw. andere Unternehmen, freie Mitarbeiter oder Nachunternehmer) verweisen. In diesem Fall sind die geforderten Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise auch von dem Dritten, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, im Umfang der jeweiligen Eignungsleihe einzureichen. Sind die Dritten präqualifiziert, reicht die Angabe der Registrierungsnummer ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Zusätzlich ist von dem Dritten in diesen Fällen das Formblatt Eignungsleihe vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. Auf § 6d VOB/A-EU wird verwiesen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3 lit. e) VOB/A) oder die berufliche Erfahrung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3 lit. a) und b) VOB/A) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.