Das BMWi hat für Forschung und Entwicklung die Förderschwerpunkte für Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm unter der Forschungsinitiative „Energie-Wendebauen“ zusammengefasst: Dazu zählen Energieoptimiertes Bauen (EnOB), Energieeffiziente Stadt (EnEff: Stadt), Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze (EnEff: Wärme) sowie Forschung und Entwicklung zu thermischen Energiespeichern und Niedertemperatur-Solarthermie. Ziel des 2. Kongresses Energiewendebauen 2019 ist die Förderung des Ergebnistransfers aus dem Forschungsbereich Energie in Gebäuden und Quartieren sowohl an Fachleute als auch die breite Öffentlichkeit. Ziel des Auftrages ist es, einen Veranstaltungsort in Berlin für den 2. Kongress Energiewendebauen in 2019 bereitzustellen. Der Veranstaltungsort soll die Möglichkeit bieten aktuelle Forschungsergebnisse zu präsentieren und gemeinsam mit den Teilnehmern aus Forschung, Praxis und Politik zu diskutieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
E-Mail: o.boos@fz-juelich.de📧
Fax: +49 2461615837 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bmwi.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kongress ENERGIEWENDEBAUEN 2019
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Kurze Beschreibung:
“Das BMWi hat für Forschung und Entwicklung die Förderschwerpunkte für Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm unter der Forschungsinitiative...”
Kurze Beschreibung
Das BMWi hat für Forschung und Entwicklung die Förderschwerpunkte für Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm unter der Forschungsinitiative „ENERGIE-WENDEBAUEN“ zusammengefasst: Dazu zählen Energieoptimiertes Bauen (EnOB), Energieeffiziente Stadt (EnEff:Stadt), Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze (EnEff:Wärme) sowie Forschung und Entwicklung zu thermischen Energiespeichern und Niedertemperatur-Solarthermie. Ziel des 2. Kongresses ENERGIEWENDEBAUEN 2019 ist die Förderung des Ergebnistransfers aus dem Forschungsbereich Energie in Gebäuden und Quartieren sowohl an Fachleute als auch die breite Öffentlichkeit. Ziel des Auftrages ist es, einen Veranstaltungsort in Berlin für den 2. Kongress ENERGIEWENDEBAUEN in 2019 bereitzustellen. Der Veranstaltungsort soll die Möglichkeit bieten aktuelle Forschungsergebnisse zu präsentieren und gemeinsam mit den Teilnehmern aus Forschung, Praxis und Politik zu diskutieren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll der 2. Kongress „ENERGIEWENDEBAUEN“ stattfinden. Diese Veranstaltung erstreckt sich über 2 Tage, Termin hierfür ist Montag 28.1.2019,...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll der 2. Kongress „ENERGIEWENDEBAUEN“ stattfinden. Diese Veranstaltung erstreckt sich über 2 Tage, Termin hierfür ist Montag 28.1.2019, voraussichtlich 10.00 Uhr – 17.30 Uhr,
Ab voraussichtlich 19.30 Uhr Abendveranstaltung für angemeldete Teilnehmer,
Dienstag 29.1.2019, voraussichtlich 9.00 Uhr . 16.00 Uhr.
Die Veranstaltung wird ein hochrangig besetztes Plenum aus Politik, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten und aktuelle Forschungs- und Entwicklungsergebnisse präsentieren und diskutieren. Der Kongress soll in Berlin stattfinden. Gegenstand des Auftrages ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betreuung der Räumlichkeiten, des Caterings und der Technik sowie der damit verbundenen Vor-Ort-Betreuung der Veranstaltung „Kongress ENERGIEWENDEBAUEN 2019“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin an beiden Veranstaltungstagen. Es werden tagsüber bis zu 500 Teilnehmer erwartet sowie am Abend ca. 300 Teilnehmer. Das Programm und die Teilnehmerzahl stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Jedoch wird ca. einen Monat vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmeranzahl bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer seine Leistungen, insbesondere das Personal, das Catering sowie die Bestuhlung, an die finale Teilnehmerzahl anpasst.
Es werden folgende Anforderungen an die Lage gestellt:
— Die Veranstaltung soll in Berlin stattfinden,
— Eine Erreichbarkeit vom BMWi mit ÖPNV in maximal 30 Minuten soll gewährleistet werden.
Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept „Räumlichkeiten“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept „Catering“
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.3 beschriebenen optionalen Leistungen:
„Ausstattung zur Akkreditierung“ –...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.3 beschriebenen optionalen Leistungen:
„Ausstattung zur Akkreditierung“ – Option 1: Ein Laptop für Welcome Desk mit Internetzugang;
„Ausstattung im Ausstellungsbereich“ – Option 2: Bis zu 30 Posterstellwände für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar;
— Option 3: Bis zu 10 Beamer für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar,
— Option 4: Bis zu 10 Bildschirme von 37 Zoll bis 46 Zoll für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar,
— Option 5: 2 kleine Counter für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar.
Bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 037-080813
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Kongress Energiewendebauen 2019
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: follow red GmbH
Postanschrift: Waldburgstr. 17/19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundekartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
„Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
„Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.“
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Quelle: OJS 2018/S 163-373033 (2018-08-24)