Das BMWi hat für Forschung und Entwicklung die Förderschwerpunkte für Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm unter der Forschungsinitiative „Energie-Wendebauen“ zusammengefasst: Dazu zählen Energieoptimiertes Bauen (EnOB), Energieeffiziente Stadt (EnEff: Stadt), Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze (EnEff: Wärme) sowie Forschung und Entwicklung zu thermischen Energiespeichern und Niedertemperatur-Solarthermie. Ziel des 2. Kongresses Energiewendebauen 2019 ist die Förderung des Ergebnistransfers aus dem Forschungsbereich Energie in Gebäuden und Quartieren sowohl an Fachleute als auch die breite Öffentlichkeit. Ziel des Auftrages ist es, einen Veranstaltungsort in Berlin für den 2. Kongress Energiewendebauen in 2019 bereitzustellen. Der Veranstaltungsort soll die Möglichkeit bieten aktuelle Forschungsergebnisse zu präsentieren und gemeinsam mit den Teilnehmern aus Forschung, Praxis und Politik zu diskutieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Kurze Beschreibung:
Das BMWi hat für Forschung und Entwicklung die Förderschwerpunkte für Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm unter der Forschungsinitiative „Energie-Wendebauen“ zusammengefasst: Dazu zählen Energieoptimiertes Bauen (EnOB), Energieeffiziente Stadt (EnEff: Stadt), Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze (EnEff: Wärme) sowie Forschung und Entwicklung zu thermischen Energiespeichern und Niedertemperatur-Solarthermie. Ziel des 2. Kongresses Energiewendebauen 2019 ist die Förderung des Ergebnistransfers aus dem Forschungsbereich Energie in Gebäuden und Quartieren sowohl an Fachleute als auch die breite Öffentlichkeit. Ziel des Auftrages ist es, einen Veranstaltungsort in Berlin für den 2. Kongress Energiewendebauen in 2019 bereitzustellen. Der Veranstaltungsort soll die Möglichkeit bieten aktuelle Forschungsergebnisse zu präsentieren und gemeinsam mit den Teilnehmern aus Forschung, Praxis und Politik zu diskutieren.
Das BMWi hat für Forschung und Entwicklung die Förderschwerpunkte für Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm unter der Forschungsinitiative „Energie-Wendebauen“ zusammengefasst: Dazu zählen Energieoptimiertes Bauen (EnOB), Energieeffiziente Stadt (EnEff: Stadt), Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze (EnEff: Wärme) sowie Forschung und Entwicklung zu thermischen Energiespeichern und Niedertemperatur-Solarthermie. Ziel des 2. Kongresses Energiewendebauen 2019 ist die Förderung des Ergebnistransfers aus dem Forschungsbereich Energie in Gebäuden und Quartieren sowohl an Fachleute als auch die breite Öffentlichkeit. Ziel des Auftrages ist es, einen Veranstaltungsort in Berlin für den 2. Kongress Energiewendebauen in 2019 bereitzustellen. Der Veranstaltungsort soll die Möglichkeit bieten aktuelle Forschungsergebnisse zu präsentieren und gemeinsam mit den Teilnehmern aus Forschung, Praxis und Politik zu diskutieren.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: o.boos@fz-juelich.de📧
Fax: +49 2461615837 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E42127413🌏
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E42127413 (http://www.subreport.de/E42127413) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E42127413 ein (http://www.subreport.de/E42127413). Der Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2018 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E42127413 (http://www.subreport.de/E42127413) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E42127413 ein (http://www.subreport.de/E42127413). Der Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2018 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll der 2. Kongress „Energiewendebauen“ stattfinden. Diese Veranstaltung erstreckt sich über zwei Tage, Termin hierfür ist Montag 28.1.2019, voraussichtlich 10.00 Uhr - 17.30 Uhr, ab voraussichtlich 19.30 Uhr Abendveranstaltung für angemeldete Teilnehmer, Dienstag 29.1.2019, voraussichtlich 09.00 Uhr - 16.00 Uhr.
Es soll der 2. Kongress „Energiewendebauen“ stattfinden. Diese Veranstaltung erstreckt sich über zwei Tage, Termin hierfür ist Montag 28.1.2019, voraussichtlich 10.00 Uhr - 17.30 Uhr, ab voraussichtlich 19.30 Uhr Abendveranstaltung für angemeldete Teilnehmer, Dienstag 29.1.2019, voraussichtlich 09.00 Uhr - 16.00 Uhr.
Die Veranstaltung wird ein hochrangig besetztes Plenum aus Politik, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten und aktuelle Forschungs- und Entwicklungsergebnisse präsentieren und diskutieren. Der Kongress soll in Berlin stattfinden. Gegenstand des Auftrages ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betreuung der Räumlichkeiten, des Caterings und der Technik sowie der damit verbundenen Vor-Ort-Betreuung der Veranstaltung „Kongress Energiewendebauen 2019“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin an beiden Veranstaltungstagen. Es werden tagsüber bis zu 500 Teilnehmer erwartet sowie am Abend ca. 300 Teilnehmer. Das Programm und die Teilnehmerzahl stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Jedoch wird ca. einen Monat vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmeranzahl bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer seine Leistungen, insbesondere das Personal, das Catering sowie die Bestuhlung, an die finale Teilnehmerzahl anpasst.
Die Veranstaltung wird ein hochrangig besetztes Plenum aus Politik, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten und aktuelle Forschungs- und Entwicklungsergebnisse präsentieren und diskutieren. Der Kongress soll in Berlin stattfinden. Gegenstand des Auftrages ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betreuung der Räumlichkeiten, des Caterings und der Technik sowie der damit verbundenen Vor-Ort-Betreuung der Veranstaltung „Kongress Energiewendebauen 2019“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin an beiden Veranstaltungstagen. Es werden tagsüber bis zu 500 Teilnehmer erwartet sowie am Abend ca. 300 Teilnehmer. Das Programm und die Teilnehmerzahl stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Jedoch wird ca. einen Monat vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmeranzahl bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer seine Leistungen, insbesondere das Personal, das Catering sowie die Bestuhlung, an die finale Teilnehmerzahl anpasst.
Es werden folgende Anforderungen an die Lage gestellt:
— die Veranstaltung soll in Berlin stattfinden,
— eine Erreichbarkeit vom BMWi mit ÖPNV in maximal 30 Minuten soll gewährleistet werden.
Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Dauer: 9 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.3) beschriebenen optionalen Leistungen:
„Ausstattung zur Akkreditierung“ — Option 1: Ein Laptop für Welcome Desk mit Internetzugang;
„Ausstattung im Ausstellungsbereich“ — Option 2: Bis zu 30 Posterstellwände für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar;
— Option 3: Bis zu 10 Beamer für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar,
— Option 4: Bis zu 10 Bildschirme von 37 Zoll bis 46 Zoll für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar,
— Option 5: 2 kleine Counter für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar, bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort des Auftragnehmers
Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift),
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift),
— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen),
— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen),
— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen),
— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen),
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
… 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen),
… 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ zu nutzen),
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG)“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG)“ zu nutzen).
Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an.
Hinweis: Gemäß § 19 Abs. 4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs. 2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Angaben zum Projektteam und zum Projektverantwortlichen:
— Angabe der Anzahl der vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams,
— Benennung des Gesamtprojektverantwortlichen/Ansprechpartners und Angaben zu seiner Qualifikation (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen in vergleichbaren Projekten),
— Benennung eines Ansprechpartners für die technische Ausrüstung,
— Benennung eines Ansprechpartners für die Catering-Leistung.
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Gesamtprojektverantwortlichen/Ansprechpartners folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Gesamtprojektverantwortlichen/Ansprechpartners folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1) Erfahrungen in der Vorbereitung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen vergleichbaren Veranstaltungen mit ca. 500 Teilnehmern inkl. Bereitstellung und Bedienung der dazugehörigen Technik;
2) Erfahrungen in der Vorbereitung und Durchführung von Abendveranstaltungen mit ca. 500 Teilnehmern;
3) Erfahrungen in der Vorbereitung und Bereitstellung eines Caterings bei der Durchführung von ein- oder mehrtägigen vergleichbaren Veranstaltungen mit ca. 500 Teilnehmern.
Es sind zu dem Punkt 1) bis 3) jeweils mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Gesamtprojektverantwortlichen/Ansprechpartners) auf je max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu dem Punkt 1) bis 3) jeweils mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Gesamtprojektverantwortlichen/Ansprechpartners) auf je max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit,
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Teilnehmerzahl,
— Angabe des Auftraggebers (soweit möglich).
PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42127413🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Zimmerstraße 26-27
Postleitzahl: 10969
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: www.fz-juelich.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E42127413 (http://www.subreport.de/E42127413) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E42127413 (http://www.subreport.de/E42127413) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E42127413 ein (http://www.subreport.de/E42127413). Der Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2018 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E42127413 ein (http://www.subreport.de/E42127413). Der Projektträger Jülich wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2018 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2018/S 037-080813 (2018-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMWi hat für Forschung und Entwicklung die Förderschwerpunkte für Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm unter der Forschungsinitiative „ENERGIE-WENDEBAUEN“ zusammengefasst: Dazu zählen Energieoptimiertes Bauen (EnOB), Energieeffiziente Stadt (EnEff:Stadt), Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze (EnEff:Wärme) sowie Forschung und Entwicklung zu thermischen Energiespeichern und Niedertemperatur-Solarthermie. Ziel des 2. Kongresses ENERGIEWENDEBAUEN 2019 ist die Förderung des Ergebnistransfers aus dem Forschungsbereich Energie in Gebäuden und Quartieren sowohl an Fachleute als auch die breite Öffentlichkeit. Ziel des Auftrages ist es, einen Veranstaltungsort in Berlin für den 2. Kongress ENERGIEWENDEBAUEN in 2019 bereitzustellen. Der Veranstaltungsort soll die Möglichkeit bieten aktuelle Forschungsergebnisse zu präsentieren und gemeinsam mit den Teilnehmern aus Forschung, Praxis und Politik zu diskutieren.
Das BMWi hat für Forschung und Entwicklung die Förderschwerpunkte für Gebäude und Quartiere im 6. Energieforschungsprogramm unter der Forschungsinitiative „ENERGIE-WENDEBAUEN“ zusammengefasst: Dazu zählen Energieoptimiertes Bauen (EnOB), Energieeffiziente Stadt (EnEff:Stadt), Energieeffiziente Wärme- und Kältenetze (EnEff:Wärme) sowie Forschung und Entwicklung zu thermischen Energiespeichern und Niedertemperatur-Solarthermie. Ziel des 2. Kongresses ENERGIEWENDEBAUEN 2019 ist die Förderung des Ergebnistransfers aus dem Forschungsbereich Energie in Gebäuden und Quartieren sowohl an Fachleute als auch die breite Öffentlichkeit. Ziel des Auftrages ist es, einen Veranstaltungsort in Berlin für den 2. Kongress ENERGIEWENDEBAUEN in 2019 bereitzustellen. Der Veranstaltungsort soll die Möglichkeit bieten aktuelle Forschungsergebnisse zu präsentieren und gemeinsam mit den Teilnehmern aus Forschung, Praxis und Politik zu diskutieren.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll der 2. Kongress „ENERGIEWENDEBAUEN“ stattfinden. Diese Veranstaltung erstreckt sich über 2 Tage, Termin hierfür ist Montag 28.1.2019, voraussichtlich 10.00 Uhr – 17.30 Uhr,
Ab voraussichtlich 19.30 Uhr Abendveranstaltung für angemeldete Teilnehmer,
Die Veranstaltung wird ein hochrangig besetztes Plenum aus Politik, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten und aktuelle Forschungs- und Entwicklungsergebnisse präsentieren und diskutieren. Der Kongress soll in Berlin stattfinden. Gegenstand des Auftrages ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betreuung der Räumlichkeiten, des Caterings und der Technik sowie der damit verbundenen Vor-Ort-Betreuung der Veranstaltung „Kongress ENERGIEWENDEBAUEN 2019“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin an beiden Veranstaltungstagen. Es werden tagsüber bis zu 500 Teilnehmer erwartet sowie am Abend ca. 300 Teilnehmer. Das Programm und die Teilnehmerzahl stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Jedoch wird ca. einen Monat vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmeranzahl bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer seine Leistungen, insbesondere das Personal, das Catering sowie die Bestuhlung, an die finale Teilnehmerzahl anpasst.
Die Veranstaltung wird ein hochrangig besetztes Plenum aus Politik, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten und aktuelle Forschungs- und Entwicklungsergebnisse präsentieren und diskutieren. Der Kongress soll in Berlin stattfinden. Gegenstand des Auftrages ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betreuung der Räumlichkeiten, des Caterings und der Technik sowie der damit verbundenen Vor-Ort-Betreuung der Veranstaltung „Kongress ENERGIEWENDEBAUEN 2019“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin an beiden Veranstaltungstagen. Es werden tagsüber bis zu 500 Teilnehmer erwartet sowie am Abend ca. 300 Teilnehmer. Das Programm und die Teilnehmerzahl stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend fest. Jedoch wird ca. einen Monat vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmeranzahl bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer seine Leistungen, insbesondere das Personal, das Catering sowie die Bestuhlung, an die finale Teilnehmerzahl anpasst.
— Die Veranstaltung soll in Berlin stattfinden,
— Eine Erreichbarkeit vom BMWi mit ÖPNV in maximal 30 Minuten soll gewährleistet werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung Punkt III.3 beschriebenen optionalen Leistungen:
„Ausstattung zur Akkreditierung“ – Option 1: Ein Laptop für Welcome Desk mit Internetzugang;
„Ausstattung im Ausstellungsbereich“ – Option 2: Bis zu 30 Posterstellwände für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar;
— Option 5: 2 kleine Counter für bis zu beide Veranstaltungstage, bei Bedarf einzeln abrufbar.
Bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-22 📅
Name: follow red GmbH
Postanschrift: Waldburgstr. 17/19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.“