Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen 2 nachhaltige Aktienindizes in jeweils 2 Varianten konstruiert und periodisch pflegt. Die Auftraggeber nutzen diese Aktienindizes für die Anlage der Mittel der Sondervermögen zur Sicherung ihrer Pensionsausgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg”
Name
Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen”
Postanschrift: Jägerhofstraße 6
Postort: Düsseldorf
Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Konstruktion und periodische Pflege von nachhaltigen Aktienindizes
Produkte/Dienstleistungen: Finanzberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen 2 nachhaltige...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen 2 nachhaltige Aktienindizes in jeweils 2 Varianten konstruiert und periodisch pflegt. Die Auftraggeber nutzen diese Aktienindizes für die Anlage der Mittel der Sondervermögen zur Sicherung ihrer Pensionsausgaben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung für Pensionsfonds📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pensionsfonds-Anlageverwaltung📦
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen richten die Aktieninvestments ihrer Pensionsfonds gemeinsam neu aus. Hierfür benötigen die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen richten die Aktieninvestments ihrer Pensionsfonds gemeinsam neu aus. Hierfür benötigen die Auftraggeber 2 nachhaltige Aktienindizes, die inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.
— Ein Aktienindex (ESG Eurozone) ist aus voraussichtlich 50-60 Titeln aus dem Anlageuniversum der bis zu 600 größten Unternehmen der Eurozone (gemessen an der Marktkapitalisierung) zu konstruieren. Zudem ist ein Primary Listing der Aktien in einem Mitgliedsstaat des Euroraums notwendig. Die Auftraggeber werden mit diesem Aktienindex voraussichtlich bis ca. 4 Mrd. EUR investieren,
— ein Aktienindex (ESG World ex Eurozone) ist aus voraussichtlich 50-60 Titeln aus dem Anlageuniversum der größten Unternehmen aus Industrieländern außerhalb der Eurozone (gemessen an der Marktkapitalisierung) zu konstruieren. Die Auftraggeber werden mit diesem Aktienindex voraussichtlich bis ca. 3 Mrd. EUR investieren.
Jeder Aktienindex ist in 2 Varianten (cum fossil fuels und ex fossil fuels) zu konstruieren und zu pflegen.
Bei der Auswahl der Unternehmen werden voraussichtlich verschiedene Kriterien, z. B. keine Herstellung kontroverser Waffen, keine Erzeugung von Atomenergie sowie Nachhaltigkeitskriterien (sog. ESG-Kriterien), zu berücksichtigen sein.
Die Aktienindizes sind voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 zu konstruieren und anschließend periodisch zu pflegen. Die periodische Pflege umfasst insbesondere die Überprüfung der Kriterien für die Konstruktion des jeweiligen Aktienindex.
Eine zeitliche Begrenzung des Auftrages ist nicht vorgesehen. Die Parteien werden voraussichtlich berechtigt sein, den Auftrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 9 Monaten zum Jahresende ordentlich zu kündigen, erstmals zum 31.12.2021.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag ist voraussichtlich unbefristet. Voraussichtlich steht den Parteien ein ordentliches Kündigungsrecht zum Jahresende mit einer neunmonatigen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftrag ist voraussichtlich unbefristet. Voraussichtlich steht den Parteien ein ordentliches Kündigungsrecht zum Jahresende mit einer neunmonatigen Kündigungsfrist, erstmals zum 31.12.2021, zu.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden
Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Die
Leistungsfähigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Fachkunde wird anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Der Auftraggeber bewertet die Leistungsfähigkeit und Fachkunde in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben. Die
Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird.
In Bezug auf die Leistungsfähigkeit gilt Folgendes:
— je größer der mit dem Auftragsgegenstand in vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Geschäftsjahren erwirtschaftete Umsatz, desto mehr Punkte.
In Bezug auf die Fachkunde gilt Folgendes:
— je mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bewerber sollen möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bewerber sollen möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Konstruktion und Pflege von nachhaltigen Aktienindizes der Eurozone und Ex-Eurozone).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende
Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit möglichst folgende
Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a) Referenzen über die Konstruktion und Pflege von Aktienindizes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
b) Referenzen über Nachhaltigkeitsresearch zur Konstruktion von Aktienindizes in der Eurozone und Ex-Eurozone in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; jeweils einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie möglichst unter Angabe des Investitionsvolumens.
Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-26
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-11-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Die Auftraggeber weisen für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin;
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein...”
1) Die Auftraggeber weisen für die Kommunikation auf die unter I.3) genannte Stelle hin;
2) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
3) Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag in Papierform und digitaler Form (CD/DVD/USB) bei der unter I.3) genannten Stelle einzureichen und wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Konstruktion und Pflege Aktienindizes für Pensionsfonds – nicht öffnen“;
4) Bei Bewerbergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Der Teilnahmeantrag ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Soweit sich in der Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen;
5) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen die Verträge und Vertragsanlagen durch Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten, um die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität zu verbessern. Anschließend verhandeln Auftraggeber und Bieter auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, indikativen Angebote und eingegangenen Optimierungsvorschläge. Hieran können sich eine oder mehrere indikative Angebotsphasen mit anschließenden Verhandlungen anschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Auftraggeber die Verträge, Vertragsanlagen, Anforderungen an die Angebote sowie die Verfahrensbedingungen und Kriterien ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf dieser Basis rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot voraussichtlich Anfang 2019 erfolgen;
6) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
7) Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass sie auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest;
8) Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren ganz oder in Bezug auf einzelne Auftraggeber aufzuheben, soweit die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen;
9) Der Versorgungsfonds des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, erwägt, sich dem Vergabeverfahren anzuschließen und die Leistungen für seinen Pensionsfonds mit einem voraussichtlichen Investitionsvolumen von ca. 200 Mio. EUR aus technischen und wirtschaftlichen Gründen bei dem obsiegenden Bieter zu beschaffen. Wenn und soweit die dazu erforderlichen Beschlüsse vorliegen, wird er in dem Verfahren als zusätzlicher Auftraggeber auftreten;
10) Die Auftraggeber verzichten auf elektronische Bieterkommunikation i.S.v. § 53 VgV, da das Verfahren vor dem 18.10.2018 bekannt gemacht wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2018/S 187-422600 (2018-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-20) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name:
“Versorgungsfonds des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg 2...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeber suchen einen Auftragnehmer, der für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg 2 nachhaltige Aktienindizes in jeweils 2 Varianten konstruiert und periodisch pflegt. Die Auftraggeber nutzen diese Aktienindizes für die Anlage der Mittel der Sondervermögen zur Sicherung ihrer Pensionsausgaben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 595 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg richten die Aktieninvestments ihrer Pensionsfonds gemeinsam neu aus. Hierfür...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg richten die Aktieninvestments ihrer Pensionsfonds gemeinsam neu aus. Hierfür benötigen die Auftraggeber 2 nachhaltige Aktienindizes, die inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.
— ein Aktienindex (ESG Eurozone) ist aus voraussichtlich 50-60 Titeln aus dem Anlageuniversum der bis zu 600 größten Unternehmen der Eurozone (gemessen an der Marktkapitalisierung) zu konstruieren. Zudem ist ein Primary Listing der Aktien in einem Mitgliedsstaat des Euroraums notwendig. Die Auftraggeber werden mit diesem Aktienindex voraussichtlich bis ca. 4 Mrd. EUR investieren,
— ein Aktienindex (ESG World ex Eurozone) ist aus voraussichtlich 50-60 Titeln aus dem Anlageuniversum der größten Unternehmen aus Industrieländern außerhalb der Eurozone (gemessen an der Marktkapitalisierung) zu konstruieren. Die Auftraggeber werden mit diesem Aktienindex voraussichtlich bis ca. 3 Mrd. EUR investieren.
Jeder Aktienindex ist in 2 Varianten (cum fossil fuels und ex fossil fuels) zu konstruieren und zu pflegen.
Bei der Auswahl der Unternehmen werden voraussichtlich verschiedene Kriterien, z. B. keine Herstellung kontroverser Waffen, keine Erzeugung von Atomenergie sowie Nachhaltigkeitskriterien (sog. ESG-Kriterien), zu berücksichtigen sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Risiken und Sicherheiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 187-422600
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Konstruktion und periodische Pflege von nachhaltigen Aktienindizes
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stoxx Ltd.
Postanschrift: Theilerstrasse 1a
Postort: Zug
Postleitzahl: 6300
Land: Schweiz 🇨🇭
Region: Zentralschweiz 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 595 000 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 226-555101 (2019-11-20)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konstruktion und periodische Pflege von nachhaltigen Aktienindizes
2018/S 187-422600”
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer konstruiert und pflegt bereits für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zwei...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer konstruiert und pflegt bereits für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zwei nachhaltige Aktienindizes (vgl. Bekanntmachungen vom 28.09.2018, 2018/S 187-422600 und vom 22.11.2019, 2019/S 226-555101). Durch den beabsichtigten Beitritt der Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR zum Leistungsvertrag als weiterer Auftraggeber wird die Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR auf die Aktienindizes für die Anlage der Mittel zur Sicherung der Pensionsausgaben zurückgreifen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 350 000 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer, die Stoxx AG, Theilerstrasse 1a, 6300 Zug (Schweiz), konstruiert und pflegt bereits für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer, die Stoxx AG, Theilerstrasse 1a, 6300 Zug (Schweiz), konstruiert und pflegt bereits für die Pensionsfonds der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zwei nachhaltige Aktienindizes (vgl. Bekanntmachungen vom 28.09.2018, 2018/ S 187-422600 und vom 22.11.2019, 2019/S 226-555101). Das europaweite Vergabeverfahren führte der Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg als Federführer gemeinsam mit den weiteren Auftraggebern durch.
Durch den beabsichtigten Beitritt der Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR zum Leistungsvertrag als weiterer Auftraggeber wird die Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR auf die Aktienindizes für die Anlage der Mittel zur Sicherung der Pensionsausgaben zurückgreifen, um so nicht unabgestimmt zu den anderen Auftraggebern in nachhaltige Aktien zu investieren und so den Markt nicht unbeabsichtigt zu beeinflussen.
Durch den gestiegenen Aufwand erhöht sich die Vergütung des Auftragnehmers entsprechend. Der unter II.1.7) genannte Beschaffungswert ist die neu hinzukommende auf den Freistaat Sachsen entfallende Vergütung.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR und die bisherigen Auftraggeber werden die Vereinbarung zur Aufnahme der Generationenfonds des Freistaates...”
Zusätzliche Informationen
Die Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR und die bisherigen Auftraggeber werden die Vereinbarung zur Aufnahme der Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR als weiteren Auftraggeber erst nach Ablauf der Frist nach § 135 Abs. 3 GWB schließen, d.h. nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“I. Sachverhalt
Zwischen den unter VI.3 Nr. 1 lit. a)-d) genannten Auftraggebern und der Stoxx AG („Stoxx“) als Auftragnehmer besteht ein Leistungsvertrag...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
I. Sachverhalt
Zwischen den unter VI.3 Nr. 1 lit. a)-d) genannten Auftraggebern und der Stoxx AG („Stoxx“) als Auftragnehmer besteht ein Leistungsvertrag über die Konstruktion und Pflege von Aktienindizes. Sie beabsichtigen, gemeinsam mit der Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR ("Generationenfonds") eine Ergänzungsvereinbarung zu diesem Leistungsvertrag zu schließen.
Hauptelement dieser Ergänzungsvereinbarung ist die Aufnahme des Generationenfonds als weiteren Auftraggeber. Durch den beabsichtigten Beitritt zum Leistungsvertrag wird der Generationenfonds auf die Aktienindizes für die Anlage der Mittel zur Sicherung der Pensionsausgaben zurückgreifen, um so nicht unabgestimmt zu den anderen Auftraggebern in nachhaltige Aktien zu investieren und so den Markt nicht unbeabsichtigt zu beeinflussen.
Durch den gestiegenen Aufwand erhöht sich die Vergütung von Stoxx entsprechend.
Der Generationenfonds muss mit den anderen Auftraggebern aus zwingenden Gründen in einheitliche Aktienindizes investieren, wobei das Investitionsvolumen des Generationenfonds mitberücksichtigt wird. Als Vertragspartner kommt daher nur Stoxx in Frage, welche die Aktienindizes zur gemeinsamen Investition durch die bisherigen Auftraggeber konstruiert hat und verwaltet.
II. Rechtmäßigkeit
Der Generationenfonds sowie die bestehenden Auftraggeber sind überzeugt, dass der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung mit dem o.g. Inhalt auf Grundlage von direkten Verhandlungen mit Stoxx nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV aus den folgenden Gründen (wobei jeder Grund für sich allein trägt) zulässig ist:
Hier kommt nur Stoxx für die Leistungen in Betracht. Aufgrund der obigen Sachverhaltsgründe ist es zwingend, dass Stoxx das Investitionsvolumen des Generationenfonds bei der Konstruktion und Pflege der Aktienindizes berücksichtigt. Aus technischen Gründen kann dies nur Stoxx im Rahmen des Leistungsvertrages sicherstellen. Denn die Konstruktion und Pflege der Aktienindizes führt nicht allein auf Grundlage der vertraglichen Anforderungen zu denselben Ergebnissen, so dass ein Dritter diese Aktienindizes für den Generationenfonds (nach)konstruieren und pflegen könnte. Vielmehr sind die vom Auftraggeber verwendeten Datengrundlagen und Methoden entscheidend. Diese unterscheiden sich zwischen den am Markt tätigen Unternehmen. Zudem ist das Investitionsvolumen des Generationenfonds neben dem Investitionsvolumen der Auftraggeber zu berücksichtigen. Dies ist ebenfalls nur zuverlässig möglich, wenn Stoxx einheitliche Aktienindizes konstruiert und pflegt.
Ausschlaggebend für den Beitritt des Generationenfonds in den bestehenden Leistungsvertrag ist ferner, dass Anlageentscheidungen und insbesondere die inhaltliche Konstruktion und Pflege der Aktienindizes im Rahmen und auf der Grundlage eines fachlichen Austauschs mit den anderen Auftraggebern stattfinden. Nur dieser Austausch ermöglicht eine fachlich abgestimmte und von den Erfahrungen der jeweiligen Auftraggeber profitierende Gestaltung der Anlageentscheidungen durch den Generationenfonds.
Bei der Auswahl der von den Auftraggebern verwendeten Aktienindizes kommt es dem Generationenfonds entscheidend auf die verwendeten Filter und Datengrundlagen an, die aufgrund des bereits bestehenden Auftragsverhältnisses zwischen den anderen Auftraggebern und Stoxx erkannt und von dem Generationenfonds bewertet werden können.
Von Bedeutung ist dabei, dass der Generationenfonds mit dem Abschluss der Ergänzungsvereinbarung als weiterer Auftraggeber von Stoxx für seine Anlageentscheidung in bereits am Markt geführte Aktienindizes investieren kann. Nur auf dieser Grundlage ist es dem Generationenfonds möglich, eine vernünftige und dem Anlagevolumen angemessene auf der tatsächlichen Marktanalyse beruhende Anlageentscheidung zu treffen.
Die Auftraggeber werden keine ex-post-Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB veröffentlichen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 226-555101
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stoxx AG
Region: Zug 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 350 000 💰
“1. Neben der Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR als öffentliche Auftraggeberin nach Ziff. I.1 sind die weiteren Auftraggeber an dem...”
1. Neben der Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR als öffentliche Auftraggeberin nach Ziff. I.1 sind die weiteren Auftraggeber an dem Leistungsvertrag mit dem Auftragnehmer beteiligt:
a. Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Land Baden-Württemberg, dieses vertreten durch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Schlossplatz 4 in 70173 Stuttgart
b. Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Hessen, vertreten durch das Land Hessen, dieses vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen, Friedrich-Ebert-Allee 8 in 65185 Wiesbaden
c. Land Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-
Westfalen, Jägerhofstraße 6 in 40479 Düsseldorf
d. Versorgungsfonds des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam
2. Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeber sind der Auffassung, dass die dargestellten Anpassungen, insbesondere den Beitritt der Generationenfonds des Freistaates Sachsen AöR als weiteren Auftraggeber, aus den ebenfalls dort genannten Gründen ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vertraglich vereinbart, also "vergeben", werden dürfen. Sie beabsichtigen daher frühestens 10 Kalendertage nach dem Tag der Veröffentlichung dieser ex-ante- Transparenzbekanntmachung den Abschluss der vertraglichen Vereinbarungen. Die Angaben unter II.1.7 und V.2.4 sind fiktiv, da es sich hier um eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung handelt. Das unter V.2.1 genannte Datum entspricht dem Datum der Entscheidung zur Veröffentlichung dieser ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen die von dieser freiwilligen ex-ante-Transparenzbekanntmachung erfassten Vorgänge richten sich nach den Vorschriften der §§ 135, 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Nach § 135 GWB kann eine Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages, der ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 1, 2 GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt diese Unwirksamkeit nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2023/S 071-216140 (2023-04-06)