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1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert;
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die techn. Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter
www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline, die telefonisch unter der Rufnr. +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in der Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 14.5.2018, 24.00 zu stellen. Mehrere Fragen, die innerhalb eines Tages gestellt werden, sollen in einer Tabelle zusammengefasst und dieses Dokument als Anhang zu einer Nachricht pro Tag an die Vergabestelle gesendet werden. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber müssen sich selbstständig informieren, ob Fragen zur Bekanntmachung, zu den Teilnahmeunterlagen oder zum Teilnahmewettbewerb beantwortet wurden. Gleiches gilt für Änderungen an den Teilnahmeunterlagen. Unterlässt ein Bewerber dies, liegt das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf der Grundlage veralteter Teilnahmeunterlagen erstellt zu haben und/oder Antworten auf Bewerberfragen nicht/nicht rechtzeitig zur Kenntnis genommen zu haben, beim Bewerber;
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren;
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
6) Die gem. Ziff. II.2.9) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Erstangebotes (Zeitplan s. Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren Ziff. 3.9) aufgefordert;
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nur durch Vergabestelle zu öffnen! Teilnahmeantrag; Az. 9632.3 – 3.2018“ bei der unter I.3) angegebenen Kontaktstelle einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.